Hallo ihr beiden,
der Titel ist im JA, mein Kind (oder ich) müsste sich den mal abholen. Das darf man doch?
Wundere mich sowieso, dass ich ihn nach all den Jahren nicht hier hatte.
Danke edy für die Info.
Hab mal eine Frage, also mein Kind und ich, wir hatten ja vor 2 Wochen alle Einkommens-Unterlagen, Schulbescheinigung etc. beim JA zur Berechnung abgegeben. Der Vater weigerte sich 3 (oder 4?) Aufforderungen lang, er hatte direkt von uns persönlich eine Aufforderung bekommen und da er nicht reagierte, auch vom JA auf Offenlegung des Einkommens usw. da reagierte er auch nicht drauf und als das JA nochmal aufforderte, mit Androhung, an den Arbeitgeber ranzugehen und/oder Pfändung, Zeit verging, dann kam ein Brief vom JA bei uns an, der Vater hat wohl die Unterlagen jetzt beim JA abgegeben, und wird aber keinen Unterhalt zahlen, solange meine Unterlagen IHM nicht vorliegen. Hä? Leider hab ich schon die ganze Woche versucht, die Mitarbeiterin im JA anzurufen aber erst war sie auf Schulung, jetzt ist sie mit Kind krank und die Vertretung ist auch krank.
ABER: 3 Tage vorher (bevor der JA Brief kam) kam doch tatsächlich vom Vater Post direkt bei uns an, ich solle jetzt endlich die Einkommensnachweise bei ihm persönlich einreichen, sonst geht er zum Anwalt (sinngemäß). Es sind ja immerhin nun beide Elternteile sich gegenseitig auskunftverpflichtet sowie ihm das Kind.
Ehm..hab ich da was verpasst? Unsere Unterlagen liegen doch schon seit 2 Wochen beim JA zur Berechnung und ER ist derjenige, der 3 oder 4 Aufforderungen (auch von uns direkt, seine Unterlagen bei UNS einzureichen) verweigert hat und droht MIR jetzt mit einem Anwalt? Wieso denkt er, ER bräuchte seine Unterlagen nur im JA abgeben (trotz Aufforderung von uns direkt) und ICH müsste meine Unterlagen aber bei ihm persönlich abgeben?
Wie soll ich das verstehen, was kann/muss ich jetzt tun?
Kann mein Kind sich die Vater-Unterlagen zur Einsicht beim JA holen oder darf das JA die nicht rausgeben? Wenn nicht, wieso soll ICH dann dem Vater MEINE Unterlagen persönlich schicken aber ER enthält mir seine vor? Versteh ich nicht.
Kann mich da jemand aufklären?
Was kann ich/wir jetzt tun?
Und noch eine Frage, wie ist das, wenn in der Vergangenheit der Vater durch Unwissenheit zuviel Unterhalt gezahlt hat. Während der Beistandschaft hatte das JA einen Betrag errechnet ,den er zahlen sollte. Nun ist das Kind ja volljährig und scheinbar wusste er zu der Zeit auch nicht, dass er dann hätte weniger zahlen müssen ? Ich meine aber nicht das Kindergeld von 204,-, dass nun vom Unterhalt voll abgezogen wird, sondern wir bekommen ja monatlich die Brandenburger Ausbildungsförderung. Kann Vater die mit dem Unterhalt verrechnen (muss dann weniger zahlen)?
Frage: Wenn ja, wie ist das, wenn er es ein paar Monate aber nicht abgezogen hat (schätze mal, er wusste es nicht, dass man das abziehen kann),
kann der Vater dann rückwirkend den zuviel gezahlten Betrag zurück verlangen? Um es mal deutlich zu sagen, das ist nicht mehr da, es ist natürlich aufgebraucht in unserer Situation.
Danke
LG