Beiträge von 4321

    Hallo frase,


    danke.


    Ich müsste mal auf den Kontoauszügen nachschauen, was meine Partnerin da angegeben hat, unter Vorbehalt oder sowas vielleicht.?..

    Oder auch nichts dergleichen (vielleicht auch nur "Unterhalt Monat sowieso").


    Was wäre, wenn nichts dergleichen (unter Vorbehalt o.ä.) auf den Kontoauszügen steht? Hab ich dann schlechte Chancen, das Geld zurück zu bekommen? Und was wäre, wenn ich mal irgendwann in einer SMS schrieb:".. ich überweise vorbehaltlich ..den Unterhalt.." Es ging da aber nur um den 1 Monat (muss mal schauen, welcher das war, wenn das eine Rolle spielt). Hab ich dann Chancen?


    Vg

    Hallo edy,


    Die ist zahlungsunfähig. Aber spielt ja keine Rolle mehr (oder doch?), denn es muss ja. wenn ich richtig verstanden habe, kein Unterhalt mehr gezahlt werden, wenn Junior BAB bekommt?


    Daher meine Frage nach der Rückzahlung.


    Vg

    P.S. Ich frage lieber immer genau nach, deshalb nochmal ein Nachtrag, editieren geht nicht mehr.. sorry..etwas kompliziert..


    Oder bedarf es da einer eindeutigen schriftlichen Aufforderung zur Rückzahlung an den Unterhaltsberechtigten selbst (oder auch z.b. an jemanden, der vom Azubi mit Vollmacht bestimmt wurde, die Unterhaltsangelegenheiten generell zu regeln)?

    Angenommen, es gibt jemanden, der die Unterhaltssachen für den Azubi regelt, reicht es dann auch schon aus, dass V die Frage, wie er das zuviel gezahlte Geld zurückbekommt, an diese Person stellt oder muss es direkt eine Aufforderung zur Rückzahlung an den Unterhaltsberechtigten selbst geben? Oder reicht allein diese Frage im privaten Hin- und Hergeschreibe überhaupt schon aus?


    VG

    Hallo edy,

    Hallo Tabula rasa,


    danke euch.


    Das Kind ist über 18 Jahre.


    Wie ist das mit "Entreicherung nach § 818 Abs.3 BGB" ... wenn man vorher nicht genau wusste, dass einem das Geld nicht zusteht und man dringendere Schulden damit bezahlen musste/hat, und man hat nichts mehr, ist derjenige dann trotzdem verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen?


    Und wann ab welchem Punkt "weiß" man, dass man es zurückzahlen muss?

    Reicht es schon, wenn z.b. V mal nebenbei schrieb, wie er das zuviel gezahlte Geld zurück bekommt? Oder bedarf es da einer eindeutigen schriftlichen Aufforderung oder sowas?


    Wie verhält es sich damit?


    VG

    Hallo zusammen,


    habe Fragen zum Thema Unterhalt und BAB.


    Mal angenommen, Vater zahlt monatlich Summe X an Unterhalt, Kind macht Ausbildung und beantragt BAB wegen zu wenig Einkommen, was auch bewilligt wurde.



    Frage 1: Darf der Vater den beim BAB angegebenen Unterhalt kürzen bzw. ganz streichen, wenn Kind BAB bekommt? Oder wurde das BAB schon dementsprechend niedrig berechnet, da der Unterhalt beim BAB als Kindes-Einkommen angegeben werden muss. Darf Vater nach der BAB-Bewilligung dann den beim BAB angegebenen Unterhalt nochmal kürzen bzw. ganz streichen oder nicht?



    Frage 2: Darf der Vater den gesamten Unterhalt vom Kind zurückfordern ab dem Zeitpunkt, ab dem BAB bewilligt wurde? Bearbeitung des BAB dauerte lange, darum wusste Kind vorher noch nicht, ob überhaupt BAB gezahlt wird. Nachzahlung des BAB ist aber schon weg, damit wurden aufgelaufene Schulden bezahlt.



    Danke,
    MfG

    Ja.

    Der Vater muss natürlich seine Unterlagen ebenso an den Sohn schicken.

    Aber wie gesagt, der Sohn muss die Unterlagen der Mutter auch an den Vater schicken.

    Gauss, nochmal - wieso sollen die Unterlagen der Mutter an den Vater aber die Unterlagen des Vaters nicht an die Mutter? Ich denke, du siehst das falsch.

    Jeder muss jedem die Unterlagen offen legen. Auch die Eltern sich gegenseitig, denn beide -Mutter und Vater- müssen die Rechnung nachvollziehen können. Nicht nur der Vater mit den Unterlagen der Mutter.

    Und wie soll die Mutter ihren Unterhalt berechnen bzw. einsehen, ob auch alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden? Die hat auch ein Einsichtsrecht.


    Wenn der Vater das Recht hat, meine Zahlen zu sehen (und die des Kindes), dann hat das Kind und die Mutter doch auch das Recht, SEINE Zahlen zu sehen?


    Und noch was.. wenn der Vater seine Unterlagen ans JA übergibt und sie die Mutter nicht sehen darf (was ich nicht glaube), dann würde es ja heissen, dass das JA rechtsverbindlich prüfen müssen, welche Unterlagen vorliegen, ob das auch alle sind (wie machen die das?) usw. (um dann überhaupt erst den richtigen Unterhalt zu berechnen), das machen die aber dachte ich, ab 18 Jahren nicht mehr. Und haften auch nicht dafür, das ist ja jetzt keine Beistandschaft mehr.


    Ist es nicht so... jede Partei muss die Möglichkeit haben, für sich selbst berechnen und nachprüfen zu können?

    Hallo ihr beiden,


    der Titel ist im JA, mein Kind (oder ich) müsste sich den mal abholen. Das darf man doch?

    Wundere mich sowieso, dass ich ihn nach all den Jahren nicht hier hatte.


    Danke edy für die Info.


    Hab mal eine Frage, also mein Kind und ich, wir hatten ja vor 2 Wochen alle Einkommens-Unterlagen, Schulbescheinigung etc. beim JA zur Berechnung abgegeben. Der Vater weigerte sich 3 (oder 4?) Aufforderungen lang, er hatte direkt von uns persönlich eine Aufforderung bekommen und da er nicht reagierte, auch vom JA auf Offenlegung des Einkommens usw. da reagierte er auch nicht drauf und als das JA nochmal aufforderte, mit Androhung, an den Arbeitgeber ranzugehen und/oder Pfändung, Zeit verging, dann kam ein Brief vom JA bei uns an, der Vater hat wohl die Unterlagen jetzt beim JA abgegeben, und wird aber keinen Unterhalt zahlen, solange meine Unterlagen IHM nicht vorliegen. Hä? Leider hab ich schon die ganze Woche versucht, die Mitarbeiterin im JA anzurufen aber erst war sie auf Schulung, jetzt ist sie mit Kind krank und die Vertretung ist auch krank.


    ABER: 3 Tage vorher (bevor der JA Brief kam) kam doch tatsächlich vom Vater Post direkt bei uns an, ich solle jetzt endlich die Einkommensnachweise bei ihm persönlich einreichen, sonst geht er zum Anwalt (sinngemäß). Es sind ja immerhin nun beide Elternteile sich gegenseitig auskunftverpflichtet sowie ihm das Kind.


    Ehm..hab ich da was verpasst? Unsere Unterlagen liegen doch schon seit 2 Wochen beim JA zur Berechnung und ER ist derjenige, der 3 oder 4 Aufforderungen (auch von uns direkt, seine Unterlagen bei UNS einzureichen) verweigert hat und droht MIR jetzt mit einem Anwalt? Wieso denkt er, ER bräuchte seine Unterlagen nur im JA abgeben (trotz Aufforderung von uns direkt) und ICH müsste meine Unterlagen aber bei ihm persönlich abgeben?



    Wie soll ich das verstehen, was kann/muss ich jetzt tun?


    Kann mein Kind sich die Vater-Unterlagen zur Einsicht beim JA holen oder darf das JA die nicht rausgeben? Wenn nicht, wieso soll ICH dann dem Vater MEINE Unterlagen persönlich schicken aber ER enthält mir seine vor? Versteh ich nicht.


    Kann mich da jemand aufklären?

    Was kann ich/wir jetzt tun?



    Und noch eine Frage, wie ist das, wenn in der Vergangenheit der Vater durch Unwissenheit zuviel Unterhalt gezahlt hat. Während der Beistandschaft hatte das JA einen Betrag errechnet ,den er zahlen sollte. Nun ist das Kind ja volljährig und scheinbar wusste er zu der Zeit auch nicht, dass er dann hätte weniger zahlen müssen ? Ich meine aber nicht das Kindergeld von 204,-, dass nun vom Unterhalt voll abgezogen wird, sondern wir bekommen ja monatlich die Brandenburger Ausbildungsförderung. Kann Vater die mit dem Unterhalt verrechnen (muss dann weniger zahlen)?


    Frage: Wenn ja, wie ist das, wenn er es ein paar Monate aber nicht abgezogen hat (schätze mal, er wusste es nicht, dass man das abziehen kann),

    kann der Vater dann rückwirkend den zuviel gezahlten Betrag zurück verlangen? Um es mal deutlich zu sagen, das ist nicht mehr da, es ist natürlich aufgebraucht in unserer Situation.



    Danke

    LG

    Hallo timekeeper,


    danke für die Infos.


    Ja das ist eine gute Frage..


    Kann ich das? Wie?


    Ich habe gerade nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und leider nur quasi die "Ankündigung" vom Jugendamt gefunden, dass mir im gleichen Schreiben die Unterhaltsverpflichtungsurkunde zugesandt wurde. Mit Datum dieser und der Urkunden-Register-Nummer. Leider fehlt aber diese Urkunde (eventuell wurde sie nicht mitgeschickt oder ich habe sie verbummelt, da sie schon von 2011 ist). Habe aber schon Im Jugendamt angerufen und werde mir eine Kopie holen. Da soll ein Betrag draufstehen, der geringer ist als den der Vater jetzt die letzte Zeit an Unterhalt gezahlt hat.


    Dann könnte ich nur diesen geringen Betrag vollstrecken? Und geht das auch rückwirkend? Muss man einen Gerichtsvollzieher nicht vorher bezahlen? Und was sage ich ihm, was er vollstrecken soll? Ich kenn mich damit leider überhaupt nicht aus.



    Liebe Grüße

    Hallo, darf ich mich mal anschließen?

    (habe auch eine Frage zum Unterhalt und Volljährigkeit, Gymnasium gestellt, mag da mal bitte jemanddrübergucken? Ist dringend, das wäre sehr hilfreich.)


    Meine jetzige Frage hier wäre, darf das Jugendamt bei Vertretung eines 18Jährigen bei Unterhaltssachen irgendwelche "Maßnahmen", Androhungen, Arbeitgeber informieren, Lohnpfändungen und dergleichen beim Vater machen, wenn dieser sich weigert, sein Einkommen offen zu legen? Kind hat dem Jugendamt und der Mutter eine Vollmacht erteilt, sich um diese Sache zu kümmern. Durch die Weigerung kann nicht neu berechnet werden.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand auch meine andere Fragen, siehe mein Thread/neues Thema, beantworten kann, es ist leider eilig.



    Herzlichen Dank,

    Lg

    Hallo zusammen,

    ist leider dringend, habe Fragen zum Thema siehe oben.
    Bitte nicht wundern, dass es nicht in "ich"-Form geschrieben ist sondern sehr sachlich erläutert, da ich meinen Beitrag aus einem anderen Forum einfach übernommen habe (mein eigener Beitrag), um nicht alles nochmal zu schreiben.


    Situation:
    Kind ist 18 Jahre, geht aufs Gymnasium und bezieht Kindergeld KG + Förderung nach BbgAföG (ACHTUNG: = Brandenburger Ausbildungsförderung, die gibt es nur in Brandenburg). K wohnt bei Mutter M und bezog bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt vom Vater. Mutter bezieht ALG2. K auch anteilig, da K ab 18 Jahren durch verminderten Unterhalt anteilig im ALG2-Bezug drin.
    K bevollmächtigte M schriftlich (dem Jugendamt vorliegend) alle zur Klärung nötigen Schritte einzuleiten, um die Sache zu klären. M wandte sich ans Jugendamt.

    Nun fordert Vater Einkommens-und Vermögensnachweise von Kind*Mutter, an Kind adressiert, mit einer Frist, die aber wegen ihrer zu kurzen Zeitspanne nicht eingehalten werden konnte. Ausserdem weigert sich Vater nach Aufforderung durch Jugendamt, ebenfalls Einkommens-und Vermögensnachweise offen zu legen. Dadurch ist eine Neuberechnung des Unterhalts durch Jugendamt nicht möglich. Die Einkommensunterlagen von Kind+Mutter liegen dem Jugendamt jedoch bereits vor. Kind+Mutter sind dringend auf den Unterhalt angewiesen, da Unterhalt bereits auf ALG2 angerechnet, also gekürzt wurde.

    Ein Titel wegen Unterhaltszahlungen besteht, Mutter muss aber nochmal beim Jugendamt nachfragen, was genau da draufsteht, da in ihren Unterlagen irgendwie die Hälfte des Titels fehlt.


    FRAGE1:
    Was genau kann hier in diesem Fall alles vom Unterhalt abgezogen/angerechnet werden?

    FRAGE2:
    Was kann die Mutter tun, sollte der Dezember-Unterhalt garnicht oder gemindert (auf welcher Grundlage?) nicht zum gewohnten Termin kommen?
    Da Kind+Mutter im ALG2-Bezug sind, zählt jeder Cent. Das Jugendamt kommt nicht so schnell hinterher und wollte V unter Androhung der Lohnpfändung auffordern, seine relevanten Unterlagen einzureichen, um Unterhalt neu berechnen zu können. Es ist nicht bekannt, ob dies schon geschehen ist, da die Mitarbeiterin auf Schulung ist.

    FRAGE3:
    Wie lange dauert das jetzt alles noch? Was kann Mutter tun, um die Sache voranzubringen?

    FRAGE4:
    Ist Förderung nach BbgBAföG auf ALG2 anzurechnen? BbgBAföG ist keine Leistung zum Bestreiten des Lebensunterhalt sondern dient anderen Zwecken.

    FRAGE5:
    Muss das Jobcenter den eventuell vom Vater einbehaltenen Unterhalt sofort aufstocken, noch im Dezember (da K+M sonst weniger als das Existenzminimum haben)?



    Vielen lieben Dank an alle Antworten, es eilt sehr.
    Lg