Beiträge von Berni82

    Dann verstehe ich aber nicht, dass es vom Gesetz her erlaubt ist, eine Freistellungsvereinbarung zu machen. zitat:

    Mit einer solchen Vereinbarung verpflichtet sich ein Elternteil, für die Unterhaltsansprüche des gemeinsamen Kindes allein aufzukommen und stellt den anderen Elternteil von jeglicher Inanspruchnahme durch das Kind frei.

    Ein unzulässiger Verzicht auf zukünftigen Unterhalt ist damit nicht verbunden, da der Unterhaltsanspruch des Kindes davon nicht berührt wird. Dementsprechend hindert eine Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern das Kind nicht an der Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs.


    Da muss es doch möglich sein, so eine Freistellungsvereinbarung zu machen, wenn beide zu je 50% den Unterhalt übernehmen.

    Das mit einsetzen von Staatlichen leistungen z.B. ALGII die vereinbatung aussetzt, ist klar.

    Es wird ja nicht auf den Unterhalt verzichtet. Wir treffen ja die Vereinbarung, dass wir den Barunterhalt je zu 50% aufteilen wollen. Also so das die Mutter meiner Tochter 50% und ich 50% bezahlen. Sie stellt mich für die Hälfte frei. Als Summe würden wir den gesetzlich vorgeschrieben Mindestunterhalt vereinbaren.
    Die Vereinbarung wird bis zum 18ten Geburtstag getroffen, dann müssten eh beide Zahlen.

    Hallo an alle. Mein Name ist Bernd und bin 37 Jahre alt und habe eine wundervolle 6 jährige Tochter.Ich und meine ( noch Lebenspartnerin) haben eine Frage zwecks Vereinbarung des Kindesunterhaltes. Leider klappt unsere Beziehung nicht mehr richtig und wir werden uns einvernehmlich im nächsten Jahr trennen. Wir gehen im Guten auseinander und haben schon sehr viel geregelt. Jetzt unsere Frage: wir würden gern in der Richtung Kindesunterhalt gemeinsam was schriftlich festhalten. Der feste Wohnsitz der Tochter soll bei der Mutter sein, da ich oft von zuhause aus Arbeite, kann ich aber auch sehr oft auf sie aufpassen. Wir haben uns so geeinigt, das der anfallende Barunterhalt wir uns jeder zu 50% teilen möchten. Wie könnte man das schriftlich regeln, so das es auch eventuell vor Jugendamt/Gericht bestand hat? Vom Betrag her haben wir uns am gesetzlichen Mindestunterhalt orientiert. Jetzt nicht gleich meckern, es wird viel mehr für das Kind ausgegeben 8o es ist nur das wir mal eine Zahl haben. Wir möchten beide keine Berechnung vom Jugendamt oder sonst jemanden.


    Vielen Dank

    Der Berni