Beiträge von Manni

    Ich war 23 Jahre verheiratet und bin jetzt 1 Jahr geschieden.

    Mein Ex erhielt einen hohen Betrag aus einer Unfallversicherung (Invaliditätsleistung) in der Ehe. Mit diesem Geld kauften wir ein gemeinsames Haus.

    Jetzt wäre dies eine ehebezogene Zuwendung da er mir die Häfte übertragen hat?

    Aufgrund der Billigkeit , würde die Geschäftsgrundlage mit Rückfordung geltend gemacht werden.


    Ist dies so rechtens?


    Viele Grüße

    Hallo


    Ich bin seid ca. 1 Jahr rechtskräftig geschieden. Nun verlangt der Ex Gatte einiges von mir. Er verlangt ab Dezember 2022 nachehelichen Unterhalt. Muss mein Einkommen offen legen. Kann er wirklich dies verlangen? Er ist selbst Erwerbsminderungsrentner und hat Pflegegrad 1.


    Ich bin vom fast Blind und erhalte Pflegegeld, Blindengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente.

    Wird das Pflegegeld und Blindengeld angerechnet? Das Pflegegeld geht ja an die Pflegepersonen. Oder greift da

    § 1610aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

    Es geht um Nutzungsentschädigung einer Immobilie die ich jetzt verlange. Wahrscheinlich deswegen das Verlangen nachehelichem Unterhalt.


    Vielen Dank vorab für eure Antworten

    Ich müsste die Spekulationsteuer deshalb nach der jetzigen rechtskräftigen Scheidung zahlen, da ich seid 2 Jahren nicht mehr im Haus wohne. Ist der Verkaufspreis niedriger, dann natürlich nicht.


    Bei einer Auseinandersetzungsversteigerung wird der Käufer, egal ob der ex mitsteigert , die Schulden mitersteigern müssen.

    Oder liege ich hier falsch? Die Schulden sind im weitem nicht so hoch, wie der Verkehrswert des Hauses, da eine Wohnung ohne Finanzierung gekauft wurde.

    Viele Grüsse

    Vielen Dank für die Antworten.


    Ja, der Ex bewohnt die EG Wohnung im Haus (Grundbuch 1), nebst Kellerräume und alleinige Gartennutzung, Kfz Abstellplatz usw.

    Eigentumanteil 550 von 1000.


    Restliche Eigentumsanteil 450 ist Obergeschoss und Dachgeschosswohnug (Grundbuch 2) Kellerraum.

    Da versetzt gekauft und mit einer Zinsbindung (10 Jahre) finanziert, haften die Grundbücher 1 u. 2 mit einer GESAMTSCHULD

    von Betrag x. Bis zum Ende der Zinsbindung sind es noch 4 Jahre. Verkaufe ich an den EX die EG Wohnung (Grundbuch 1) hat er 550 Miteigentumteile + 50 % an Obergeschoss und Dachgeschoss (vermietet). Dass heisst, wenn er meint z.B. die Fassade zu streichen zu müssen, muss ich meinen Anteil dazu beitragen.


    Eine Spekulationsteuer , sowie eine Vorfälligkeitsentschädigung würde auf mich zukommen. Wirtschaftlich untragbar und dies kann ich mir nicht leisten. Es besteht ein gemeinsames Hauskonto. Auf dessen Konto werden alle Mieteinahmen sowie den Hauskredit und Bausparer für das Darlehen abgebucht. Alle anfallenden Kosten, die am Haus sind werden von diesem Konto bedient.


    Ursprünglich wurden von beiden Seiten mündlich erklärt, dieses Haus kpl. auf dem freien Markt verkaufen zu wollen.


    Eigentlich sollte das Haus einmal für unsere Kinder sein. 1 Kind volljährig und 1 Kind noch minderjährig. Überschreibe ich meinen Teil an die Kinder? Wie bezahle ich die Bank aus? Eigentlich nur mit dem Verkauf.


    Der EX erhält durch einen schweren Unfall in der Ehezeit , jetzt einen sehr hohe Auszahlung der gegnerischen Versicherung (Rückwirkender Lohnausfall und hochgerechnet bis ins Rentenalter).


    Psysische Probleme habe ich nicht. Ich muss mich nur wehren, da der Ex mir ins Gesicht gesagt hat, er will mich in der Gosse sehen. Dies muss ich unterbinden. Dem Rechtsanwalt habe ich nur mitgeteilt, dass ich derzeit an seinen Mandanten nichts verkaufe. Dafür brauche ich keinen Anwalt. (Jetzt nicht) Mich kann man nicht dazu zwingen. Ich benötige die Zeit um zu überlegen und die richtige Entscheidung zu tätigen. Nach der Zinsbindung ist ein riesiger Betrag fällig, den ich ohne Verkauf nicht stemmen kann. Deswegen habe ich auch um Hilfestellung gefragt.


    MfG

    Vielen Dank. Im Grundbuch 1 und 2 ist die Grundschuld , Betrag X enthalten. Das heisst auf das ganze Objekt. Selbst auf der Zweckserklärung stehen die gesamte Grundschuld auf beiden Grundbücher.

    Wenn eine Wohnung verkauft werden sollte, muss erstmal die Bank ihr ok geben? Ich glaube nicht, dass der Ex eine Auseinandersetzungsversteigerung anstrebt.


    Ich möchte zur Zeit nichts tätigen. Erst in Ruhe überlegen. Jedoch werde ich mit Anwaltsbriefen bombardiert.

    Deshalb auch meine Frage ob ich erstmal dem Anwalt nicht mehr antworten muss. Wenn es jedoch doch zu einer Auseinandersetzungsversteigerung kommen würde, könnte ich damit leben.

    Hallo.

    Die Scheidung ist durch. Nur der schriftliche Beschluss fehlt noch.


    In der Ehe wurde gemeinsam (50/50) ein Mehrfamilienhaus mit 2 Grundbücher (da versetzt die Wohnungen gekauft wurden) erworben und vermietet.

    Eine Wohnung bewohnt der Ex. Der Anwalt meines Ex hat mich angeschrieben, dass er gerne die Wohnung(Grundbuch 1) in der er wohnt, meinen Anteil kaufen würde. Er ist der Meinung auf dieser Wohnung ist keine Belastung vorhanden, da diese ohne Finanzierung erworben wurde. Als später die anderen Wohnungen (Grundbuch 2) gekauft wurden, mussten wir diese finanzieren. Beide Grundbücher (als ganzes Haus) wurden mit dem Immobiliendarlehen nachweislich belastet. Mein Ex ist dies nicht bewusst.


    Seinem Anwalt habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Anteile bis Ende der Zinsbindung bis 2026 ,weder verkaufe noch überschreibe, noch im öffentlichen Verfahren zu versteigern. Eine Realteilung kommt auch nicht in Frage. Trotzdem erhielt ich gestern wieder ein Schreiben. Dies beinhaltet eine Kopie einer Schätzungsurkunde vom Dezember 2020-Hust, hust. Ich sollte ihm jetzt ein Verkaufsangebot mitteilen. Dieser Anwalt hat mir eine Frist gesetzt um zu antworten.


    Meine Frage: Muss ich dem Anwalt denn antworten? Habe ihm doch schon mitgeteilt, dass ich persönlich noch keinen Verkauf anstrebe. Mein Ex wollte vor ca. 1 Jahr das komplette Haus verkaufen und jetzt kommt dies.


    Viele Grüsse und Danke vorab für Eure Antworten.

    Genau und vielen Dank.


    Viele Grüße

    Ne, eher Nachteile, zumal wir ein Haus mit 6 Vermietungen haben

    Ich erwirtschafte seid 01.01.2019 kene Rentenpunkte mehr. Leider auch verrentet und bin Blind. Ab wann gilt eine Trennung? Ich habe Urteile gelsen, mit dem Thema Familienfeier. Wenn der Noch Ehemann bei diesen Feierlichkeiten anwesend ist, dann ist es keine Trennung. Habe gekocht, gewaschen, seine e-mails bearbeitet, alles im ganzem Jahr 2019 und Anfang 2020. Er übernahm die gemeinsamen Hausnebenkosten bis ich Auszog. Ich hatte dafür andere Kosten die ich übernahm. Mittlerweile möchte ich ja die Scheidung und werde bestimmt nicht widersprechen. Sollte der Richter denoch fragen, dann sage ich eben die Wahrheit.

    Der hat nur den Kopf geschüttelt, weil er weiss , dass wir nicht in 2019 getrennt waren. Die Steuer wurde vor der Scheidungszustellung gemacht, da ich es ja nicht wusste, dass ein Scheidungsantrag kommt.

    Hallo. Mit Zusendung des Scheidungsantrages endet der Zugewinn, sowie der Versorgungsausgleich. Erhalte nur wenig Rentenpunkte von der Gegenseite, da ich schon immer gearbeitet habe. Wenn aber das Trennungsdatum gelogen wurde, dürfte ja erst im April das Ende der Zugewinngemeinschaft und Versorgungsausgleich mit Zustellung des Scheidungsantrages errfolgen .Meines Achtens, für machne die finanziell so schlechter gestellt sind, als nicht gerecht.


    Viele Grüsse

    Keinen. Ich wusste überhaupt gar nicht was hinten und vorne war und war in dieser Schockstarre, weil wir ja in 2018 noch nicht getrennt waren. Erst Auszug, sich sammeln und sparen für die Scheidung. Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt. Im nachhinein möchte ich heute schon geschieden werde. Ich verlange keinen Unterhalt, keine Nutzungsentschädigung 50/50 Eigenheim, Zugewinn noch nicht angefordert. Bin mir nicht sicher ob ich es tun soll.

    Mir ging es auch nur darum, weshalb die Gerichte oft die Scheidung durchwinken wenn es doch ein Gesetzt gibt, interessenhalber.


    Dann noch was. Gemeinsame Veranlagung der Steuer in 2019 durch den Steuerberater geführt. Wäre aber, wenn die Trennung in 2018 gewesen wäre, ab 2019 als Einzelveranlagung. und beide in Steuerklasse 1.


    Viele Grüsse

    Guten Morgen. Vielen Dank für die Antworten.


    Mir ist es bewusst, dass man innerhalb eines Haushaltes getrennt leben kann. Komplett wirtschaftlich erst ab 07. 2021. In 2019 noch viele gemeinsame Feierlichkeiten unternommen, sowie im Dezember 2019, gemeisame Familienweihnachtsfeier.

    Ich verstehe es nicht, wie ein Gericht , wenn das Trennungsdatum strittig ist, die Scheidung trotzdem durchwinken kann, laut meinem Anwalt.

    zu Antwort 2. Die Ansprüche lagen in der Ehezeit.


    Viele Grüße

    Hallo. Habe mich im April 2020 von meinem Mann nach fast 25 Jahren getrennt und habe mich auch beim Finanzamt als getrenntlebend gemeldet.

    Keiner hatte jedoch vorher die Trennung ausgesprochen. Ich wollte einfach nur aus diesem psysischen Druck aus der ehelichen Wohnung raus ohne auch Trennungsunterhalt zu fordern.

    Im Juli 2020 wurde von meinem Noch Mann die Scheidung eingereicht mit dem Trennungsdatum Oktober 2018. Das ist ja defenitiv gelogen und habe dafür viele Beweise. In dieser Schockphase, habe ich das Trennungsdatum widersprochen. Mein Anwalt sagt, die Scheidung geht trotzdem durch. Ich verstehe das ganze Rechtssystem nicht mehr. Es heisst ja , erst ein Trennungsjahr und dann kann man die Scheidung einreichen. Scheidungstermin wurde noch nicht mitgeteilt, weil der Versorgungsausgleich noch nicht ganz abgeschlossen wurde.


    Eine spezielle Frage habe ich noch wegen dem Zugewinn.

    Mein Noch Mann hatte einen schweren Autounfall in 2009 und wurde unbefristet verrentet. In 2016 gab es ein richterlichen Beschluss, dass die gegnerische Versicherung die Schadensforderungen begleichen muss. Wie es so ist , sträuben sich die Versicherungen und gehen weiter in den Kampf. Wie ist die Rechtslage hierbei bei dem Zugewinn, sollte es zu einer abschliessenden Auszahlung kommen?


    Viele Grüsse