Beiträge von Papili

    Hallo Christina,


    deine Beschreibungen zeigen nach meiner Einschätzung, dass euer Kind beim Vater nicht gut aufgehoben ist. Ich gehe davon aus, dass deine Beschreibung der Wahrheit entspricht.


    Die Wochenenden beim Kindesvater wirst du aber allein aus rechtlichen Gründen nicht verhindern können, daher würde ich hier versuchen, das Beste aus dieser Situation zu machen. Falls es jedoch eine kindeswohlgefährdung vorliegt, kann man dies jedoch auch erwirken. So könnte der Vater euren Sohn nur unter Aufisicht betreuen. Ich würde jedoch davon abraten, da es sehr schwierig ist und der Streit damit eskalieren könnte. Das würde eurem Sohn wahrscheinlich mehr schaden.


    Daher mein Tipp:

    Versuche gegenüber dem Vater zu verdeutlichen, dass du ihn in sämtliche Entscheidungen, (sei es KiTa, Krankheit oder ähnliches) mit einbindest. Das er euren Sohn auch mal Nachmittags für mehrere Stunden holen kann. Du zeigst ihm damit, dass er keine Angst haben muss, seinen Sohn nicht zu verlieren. Daher könnte vielleicht auch das aggressive Verhalten herrühren.


    Da du auf dauer die Übernachtungen beim Vater auch nicht verhindern kannst würde ich auch hier empfehlen, Vorbereitungen zu treffen, welche das Übernachten für euren Sohn vereinfachen. Du könntest zum Beispiel fragen, ob er euren Sohn nicht in deinem Umfeld hinlegen möchte? So hättest du die Kontrolle über die Situation und könntest zur Not mithelfen und ihn anleiten.


    Ich kann mir jedoch vorstellen, dass dies schwer aus deiner Sicht schwer ist, aber vielleicht eine Option.


    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.


    Gruß Papili

    Hallo TK,


    ersteinmal möchte ich dir sagen, dass ich deine Sorgen und wahrscheinlich auch Ängste sehr gut nachempfinden kann. Ich habe ähnliches erlebt und bin bis zum heutigen Tag stark geblieben. Ich hoffe du schaffst das auch. Ein kleiner Trost könnte sein, dass eine Kinedererziehung sehr lange dauert und du sicherlich in der Zukunft mehr von eurer Tochter haben wirst.


    Ich kann mich nur edy anschließen. Du solltest unbedingt das Sorgerecht beantragen. Habt ihr kein gemeinsames Sorgerecht, hast du am Kind leider nur ein Umgangsrecht, jedoch kann die Mutter stehts alleine entscheiden, in allen Belangen. Du als Vater solltest das gleiche Recht am Kind haben, wie die Kindesmutter. Dafür brauchst du das Sorgerecht.


    Ich habe mit meinen Erfahrungen bisher in allen rechtlichen Belangen gegenüber Gerichten recht bekommen und so konnte mir meine Tochter bisher nicht weggenommen werden.


    Für das Sorgerecht könntest folgendermaßen Vorehen:


    Deine Bitten für ein gemeinsames Sorgerecht würde ich bei der Mutter immer schriftlich (z.B. via Email) stellen.

    -> Anschließend über die Caritas oder andere Familientherpeuten das Gespräch suchen.

    -> Die Gespräche beim Jugendamt suchen.

    -> Das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht einklagen.



    Nach deinen Schilderungen, sehe ich keinen Grund, warum du dein Kind nicht alleine sehen darfst. Ich würde dies auch immer fordern. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es nichts schöneres gibt, als alleine, ohne Beobachtung, mit deiner Tochter zu albern.

    Darüber hinaus, sollte deine Tochter auch bei dir übernachten können, natürlich mit Vorsicht, da sie es nicht gewöhnt ist. Für das Übernachten, wäre mein Tipp, dies erst bei der Kindesmutter deine Tochter schlafen zu legen. Nach ein paar Wochen kannst du es dann bei dir versuchen. Falls das Schafenlegen dann nicht klappen sollen, haben die Gefühle des Kindes natürlich vorrang und du solltest deine Tochter dann zum heimischen Bett der Mutter bringen.


    Ich hoffe du hast genug Kraft diesen Schwierigen Weg zu gehen.


    Gruß Papili

    Wir praktzieren derzeit kein Wochenmodell, welches mit einer kleinen Änderung die gleiche Anzahl an Kilometer bedeuten würde.


    Bei einem Wochenmodell müsste ich jedoch auch 120km fahren, falls unsere Tochter bei der Mutter zur KiTa geht. Es lag jedoch in der Entscheidung der Mutter wegzuziehen. Das Wochenmodell ist ohnehin für uns eher ungeeignet.


    Die Frage, welche ich in diesem Forum gestellt habe ist jedoch eindeutig. Ich bitte um Ratschlag, nicht um Gegenfragen.


    VIelen Dank für Ihre Unterstützung

    Hallo TK,


    danke für deine Antwort.

    Die Mutter und ich sind uns jedoch über das Wechselmodell einig und wollen das auch in der Zukunft leben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter entgegen der Willen der Eltern ein Residenzmodell anordnet. Die Entfernung von 30km ist auch nicht sehr weit voneinander entfernt, als das man das Residenzmodell zugunsten eines Elternteils anordnen muss.


    Es geht hauptsächlich um den KiTa Platz. Da das Kind bei mir gemeldet ist und die Mutter verzogen ist, erhoffe ich mir schon gute Chancen. Bisher habe ich viele Entscheidungen gelesen, wo das Kind in dem Haus wohnen bleibt, wo das Kind zuerst gemeinsam gemeldet wurde. Derjenige der aus dem gemeinsamen Haus auszieht hat erstmal das nachsehen.


    Eigentlich würde ich einem KiTa Platz im Wohnort der Mutter auch zustimmen, jedoch zeigt die Mutter starke Bindungsintoleranz gegenüber mir. Ich befürchte leider, dass mein Erziehungseinfluss bei Verlagerung des Wohnortes weiter verringert wird. Die elterliche Sorge scheint mir eher eine mütterliche zu sein.

    Die Frage die ich mir nun stelle, ist, wie Richter in ähnlichen Fällen entschieden haben.


    Gruß

    Liebe Leser


    seit der Trennung betreue ich unsere 2,5-jährige Tochter von Sonntag 17 Uhr bis Mittwoch 17 Uhr, den Rest der Woche übernimmt die Kindesmutter die Betreuung. Bisher weigert sich die Mutter ein paritätisches Wechselmodell umzusetzen, worauf wir uns mündlich bei Familientherapeuten vor einem halben Jahr einigten. Die Ferien werden hälftig geteilt. Die Kindesmutter und ich sind beide Lehrer in Teilzeit. Rechnet man die derzeitige Regelung hoch, so ist auf das Jahr gerechnet unsere Tochter zu 46% bei mir und zu 54% bei der Mutter. Anzumerken ist, dass ich immer wieder eine paritätische Lösung einfordere, die Mutter sich jedoch nicht auf eine solche einlässt. Vermutet wird, dass sie damit zu einem gegebenen Zeitpunkt die Meldeadresse einklagen möchte, da das Kind mehr bei ihr wohnt.


    Nachdem die Mutter nach der Trennung in eine 30km entfernte Stadt verzog, blieb ich mit unserer Tochter in der ehemals gemeinsam erworbenen Immobilie wohnen. Der Hauptwohnsitz unserer Tochter wurde von der Mutter kurzzeitig in ihren Wohnort verlegt, was jedoch nach meiner Beschwerde wieder geändert wurde, da zur Ummeldung meine Unterschrift fehlte.


    Die Mutter versuchte im Anschluss vergebens das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich auf sich übertragen zu lassen.


    Nun habe ich eine KiTa Platz-Zusage in meinem Wohnort erhalten, dem die Mutter jedoch nicht zustimmt. Das gerichtliche Verfahren zur Alleinbestimmung wurde bereits von mir beantragt.


    Nach intensiver Recherche, habe ich leider keine Ähnlichen Fälle wie unseren gefunden.


    Könntet ihr mir mitteilen, wie Gerichte in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen entschieden haben oder wie sie unseren Fall einschätzen?


    Freunliche Grüße


    Ein besorgter Vater