Beiträge von Povi

    Guten Tag werte Rechtskenner,


    ich weiß nicht wie viele Stunde ich bereits mit dem Lesen um die folgene Problematik verbracht habe, immer auf der Suche nach einer eindeutigen und ohne Rechtsgewusel begleiteten Antwort, ....nun sah ich eben einen Beitrag im TV über Rechtshilfe in deutschen Foren - und schon bin ich da. Ich versuche den Fall so kurz und eindeutig zu formulieren wie ich es kann, und würde mich über die Beantwortung meiner Fragen sehr freuen.


    Das sind die (Grund)Fakten zu dieser Sachlage (ohne Mutmaßungen, Umstände, Täuschungen, sonstiges zwischenmenschliches Geplänkel etc...)


    - Es ist Jahr 2019, die Frau ist verheiratet und schon seit >10 Jahren von dem Mann getrennt lebend. Es ist zu diesem Zeitpunkt KEINE Scheidung (beiderseitig) eingereicht.

    - Die Frau wird Anfang 2019 schwanger von einem anderen Mann (wilde Nacht - nicht mehr und nicht weniger) und bringt im 4. Quartal 2019 ein gesundes Kind zur Welt

    - In der Geburtsurkunde steht der verheiratete Mann (muss aber keinen Unterhalt zahlen und hat auch sonst Verpflichtungen dem Kind gegenüber)

    - Im 1. Quartal 2021 reicht die Frau nun die Scheidung zum o.g. Ehemann ein - diese läuft nun und soll wohl im Laufe des Jahres vollzogen sein/werden

    - das Kind wird im 4. Quartal 2021 2 Jahre alt


    Nun meine Fragen dazu:


    Wie ich es verstanden habe, ist der Ehemann, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, auch der rechtliche Vater des Kindes und daran gibt es nichts zu rütteln, richtig?


    Wie ich es verstanden habe ist es so, sollte bis 2 Jahre nachdem der Ehemann von der Schwangerschaft seiner Ehefrau erfahren hat, keine Anfechtung gegen seine eigene rechtliche Vaterschaft gemacht worden sein, bleibt er für alle Zeit der rechtliche Vater des Kindes aus der "wilden Nacht". Ist das so richtig?


    Wenn ja, ist es nach Ablauf der 2 Jahre wirklich absolut ausgeschlossen, dass der Erzeuger des Kindes unterhaltstechnisch noch zur Verantwortung gezogen werden kann? Inwiefern spielt dabei die eingereichte Scheidung der Frau im 1. Quartal 2021 eine Rolle?


    Ich bin zwar nicht so richtig doll doof, dennoch angewiesen auf wirklich leicht verständliche Antworten, denn die komplizierten Antworten habe ich garantiert alle schon unzählige Male bei der Eigenrecherche gelesen.


    Ich bedanke mich vorab für jede Mühe und Hilfestellungen.


    Danke und Grüße


    Povi