Hallo
Forum,
ich möchte um Rat bitten als Vater in einer etwas komplizierten
Lage.
Ich habe einen gemeinsamen Sohn mit meiner Ex-Frau (8
Jahre) und auch zwei weitere Kinder mit meiner jetzigen Frau. Der gemeinsame
Sohn mit meiner Ex-Frau hat sehr engen Kontakt mit meinen
beiden anderen Kindern und auch einen sehr engen Kontakt mit
meiner jetzigen Frau, die ihn seit kurz seiner Geburt kennt und ihn mit
großgezogen hat. Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht, der
Umgang ist im Wechselmodell geregelt.
Wir haben uns kurz nach der Geburt vor dem Familiengericht
Berlin scheiden lassen. Nach der Geburt war meine Ex-Frau in Elternzeit, ich
habe "nur" die zwei Vätermonate genommen. Ich arbeite Vollzeit, meine
ex-Frau 4/5 mit Homeoffice, meine jetzige Frau halbtags.
Meine Ex-Frau hat seit 7 Jahren einen neuen Freund, einen
Kanadier. Unser gemeinsamer Sohn hat sowohl zu ihrem neuen Freund, als auch zu
meiner jetzigen Frau einen engen Kontakt. Auch meine Ex-Frau hat mit ihrem
kanadischen Freund zwei weitere Kinder (zwei Töchter), zu denen unser
gemeinsamer Sohn ebenfalls gute Kontakte hat.
Unser gemeinsamer Sohn ist - aus heutiger Sicht vielleicht
ein Fehler - in eine englisch-deutsche bilinguale Schule gegangen, um auch
einen besseren Kontakt zu dem neuen Lebensgefährten meiner Ex-Frau zu haben,
der nicht so gut deutsch spricht und sich nicht zurückgesetzt zu fühlen
gegenüber seinen zwei Halbschwestern, die ebenfalls auch englisch
sprechen. So weit, so schön.
Nun möchte meine ex-Frau mit ihrem Lebensgefährten, ihren zwei
gemeinsamen Kinder und unserem gemeinsamen Sohn nach Kanada ziehen. Ich
bin dagegen, weil sowohl ich, als auch meine neue Frau als auch meine beiden
weiteren Kinder einen sehr engen Kontakt zu unserem gemeinsamen Sohn haben und
über diese Entfernung hin ein Umgang zu einer "Skype-Vaterschaft" +
gemeinsamer Urlaub werde würde.
Das Problem ist, dass ich wohl nicht den Erhalt des Status-quo verlangen kann, da meine ex-Frau
ein Recht auf freie
Wohnsitzwahl hat und sie zum Umzug entschlossen ist. Es ist daher nur
die Frage, ob sie nach Kanada ohne oder mit unserem gemeinsamen Sohn zieht. Es
muss ja alles aus der Sicht des Kindeswohls gedacht werden. Und hier fangen
meine Probleme an.
Wie kann ich sie oder im Zweifel sogar ein Gericht davon
überzeugen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn unser gemeinsamer Sohn in
Berlin bleibt. Es ist schwierig für mich, Argumente zu finden, da im Grunde
alle gut auskommen und die Bezugspersonen quasi "pari-pari" verteilt
sind. Gibt es ein "im Zweifel für den Verbleib"? Finanziell würde es
für mich sehr schwierig meine Vollarbeitsstelle zu reduzieren. Wahrscheinlich
wäre es beim AG auch nicht durchzusetzen.
Was mir Bedenken macht ist:
1. unser gemeinsamer Sohn spricht englisch, und könnte sich in Kanada
integrieren
2. meine Ex-Frau könnte eher ihre Arbeitszeit reduzieren, da ihr
Lebensgefährte sehr gut verdient und ihre Arbeit, die sie zu 100% Homeoffice ist,
flexibler ist,
3. würde der Erziehungsbeitrag meiner jetzigen Frau, die
rechtlich ja keine Mutter ist, aber eine sehr starke Bezugsperson eventuell weniger mitgewichtet, wie der Erziehungsbeitrag der rechtlichen
Kindsmutter
Könnte ich argumentieren, dass es für ihren Umzug keinen "triftigen Grund" gibt und da ansetzen oder ist das irrelevant?
Danke für Ratsschläge oder Ideen.