Beiträge von Sebastian_Loenz

    Ich versuche ja auch alle Seiten zu sehen, und die Aspekte der KM zu berücksichtigen. Aber ich fände es sehr hart (für mich natürlich als Vater, aber auch für unseren gemeinamen Sohn und für seine Halbbrüder, mit denen er eine enge Beziehung hat), wenn eine Lebensentscheidung meiner ex-Frau mit ihrem Lebensgefährten, die alles andere als "zwingend ist", das alles zerstört würde. Deswegen auch meine Frage, ob die Umzugsmotivationen bei der gerichtlichen Prüfung eine Rolle spielt oder nur rein kindbezogene Gründe.


    Es ist ja schließlich nicht so, dass die KM das Sorgerecht hätte und ich jedes zweite WE mal Umgang gehabt hätte. Wir leben ja ein Wechselmodell mit einer gleichberechtigten Vater- und Mutterschaft.


    Bei dem von Dir angesprochenen Kindeswillen: Ich habe auch schon mit meinen Sohn gesprochen. Erstens wechselt er seine Meinung dazu, und zweitens lässt sich ja ein Kind sehr schnell von Auwanderungsplänen begeistern und hat dabei einen Urlaub im Kopf.

    Hallo Edy,


    Danke für Deine Antwort.


    Klar soll es darauf hinauslaufen, was unser Sohn will. Aber einerseits kann er wahrscheinlich auch nur bedingt abschätzen, was ein solcher Schritt für ihn bedeutet und anderseits kann ich natürlich auch nicht verleugnen, dass ich Angst davor habe, zu einem "Skype-Vater" zu werden. Immerhin haben wir sieben Jahre ein 50/50 Wechselmodell gelebt und eine intensive Vater-Sohn-Beziehung. Deswegen möchte ich den Umzug nicht,


    Mir macht es einfach große Sorgen, dass meine Ex-Frau ihre Anträge vor dem Familiengericht stellt, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

    Ich habe ein ähnliches Problem.


    Es ist wohl so, dass Du nicht verlangen kannst, das alles so bleibt wie es ist (status quo), da die KM wie jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf freie Wohnsitzwahl hat. Das gilt wohl sogar für Umzüge ins Ausland. Die Entfernung spielt wohl also keine Rolle.


    Die Frage ist nur bei einem gemeinsamen Sorgerecht, ob die KM mit oder ohne das Kind umziehen kann. Das beurteilt sich nach dem Kindeswohl. Ich bin jedoch auch nicht ganz schlau daraus geworden, welche Maßstäbe daran anzulegen sind.


    Sind das rein kindbezogene Maßstäbe (kann es sich am neuen Wohnort integrieren, Bindungen an Eltern, Freunde, Lebensparter, Großeltern usw., die ganzen Umfeldfragen) oder spielen auch Umzugsmotive eine Rolle.... (triftiger Grund usw).


    Vielleicht weiß hier jemand mehr?


    Ich habe so Angst , dass meine ex Anträge auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungs beim Familiengericht stellt, und mit dem Argument durchkommt, dass trotz ihres Umzuges sie sich besser um unser 8jähriges Kind kümmern könne, da sie ihre Arbeitszeit reduzieren kann, während ich mit meiner jetzigen Frau ein Haus bei Berlin abzubezahlen habe und meine beiden weiteren Kinder unterhalten muss.


    Ich möchte kein Skype-Papa werden. Wir haben bisher immer ein Wechselmodell (50-50) gehabt.

    Hallo Forum,

    ich möchte um Rat bitten als Vater in einer etwas komplizierten Lage.

    Ich habe einen gemeinsamen Sohn mit meiner Ex-Frau (8 Jahre) und auch zwei weitere Kinder mit meiner jetzigen Frau. Der gemeinsame Sohn mit meiner Ex-Frau hat sehr engen Kontakt mit meinen beiden anderen Kindern und auch einen sehr engen Kontakt mit meiner jetzigen Frau, die ihn seit kurz seiner Geburt kennt und ihn mit großgezogen hat. Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Sorgerecht, der Umgang ist im Wechselmodell geregelt.

    Wir haben uns kurz nach der Geburt vor dem Familiengericht Berlin scheiden lassen. Nach der Geburt war meine Ex-Frau in Elternzeit, ich habe "nur" die zwei Vätermonate genommen. Ich arbeite Vollzeit, meine ex-Frau 4/5 mit Homeoffice, meine jetzige Frau halbtags.

    Meine Ex-Frau hat seit 7 Jahren einen neuen Freund, einen Kanadier. Unser gemeinsamer Sohn hat sowohl zu ihrem neuen Freund, als auch zu meiner jetzigen Frau einen engen Kontakt. Auch meine Ex-Frau hat mit ihrem kanadischen Freund zwei weitere Kinder (zwei Töchter), zu denen unser gemeinsamer Sohn ebenfalls gute Kontakte hat.

    Unser gemeinsamer Sohn ist - aus heutiger Sicht vielleicht ein Fehler - in eine englisch-deutsche bilinguale Schule gegangen, um auch einen besseren Kontakt zu dem neuen Lebensgefährten meiner Ex-Frau zu haben, der nicht so gut deutsch spricht und sich nicht zurückgesetzt zu fühlen gegenüber seinen zwei Halbschwestern, die ebenfalls auch englisch sprechen. So weit, so schön.

    Nun möchte meine ex-Frau mit ihrem Lebensgefährten, ihren zwei gemeinsamen Kinder und unserem gemeinsamen Sohn nach Kanada ziehen. Ich bin dagegen, weil sowohl ich, als auch meine neue Frau als auch meine beiden weiteren Kinder einen sehr engen Kontakt zu unserem gemeinsamen Sohn haben und über diese Entfernung hin ein Umgang zu einer "Skype-Vaterschaft" + gemeinsamer Urlaub werde würde.

    Das Problem ist, dass ich wohl nicht den Erhalt des Status-quo verlangen kann, da meine ex-Frau ein Recht auf freie Wohnsitzwahl hat und sie zum Umzug entschlossen ist. Es ist daher nur die Frage, ob sie nach Kanada ohne oder mit unserem gemeinsamen Sohn zieht. Es muss ja alles aus der Sicht des Kindeswohls gedacht werden. Und hier fangen meine Probleme an.

    Wie kann ich sie oder im Zweifel sogar ein Gericht davon überzeugen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn unser gemeinsamer Sohn in Berlin bleibt. Es ist schwierig für mich, Argumente zu finden, da im Grunde alle gut auskommen und die Bezugspersonen quasi "pari-pari" verteilt sind. Gibt es ein "im Zweifel für den Verbleib"? Finanziell würde es für mich sehr schwierig meine Vollarbeitsstelle zu reduzieren. Wahrscheinlich wäre es beim AG auch nicht durchzusetzen.

    Was mir Bedenken macht ist:

    1. unser gemeinsamer Sohn spricht englisch, und könnte sich in Kanada integrieren

    2. meine Ex-Frau könnte eher ihre Arbeitszeit reduzieren, da ihr Lebensgefährte sehr gut verdient und ihre Arbeit, die sie zu 100% Homeoffice ist, flexibler ist,

    3. würde der Erziehungsbeitrag meiner jetzigen Frau, die rechtlich ja keine Mutter ist, aber eine sehr starke Bezugsperson eventuell weniger mitgewichtet, wie der Erziehungsbeitrag der rechtlichen Kindsmutter


    Könnte ich argumentieren, dass es für ihren Umzug keinen "triftigen Grund" gibt und da ansetzen oder ist das irrelevant?

    Danke für Ratsschläge oder Ideen.