Beiträge von Humphrey510

    Hallo Frase,


    danke ersteinmal für deine ausführliche Antwort.


    Nein der Vater hat keine Sozialleistung bezogen, lediglich seine Frau.

    Selbstverständlich wurde ein Großteil der Kosten auch von ihm übernommen, bis auf Grundversorgung, Miete, etc..

    Den Kontakt zum Sozialamt hat die Tochter des Vertstorbenen gemacht.

    Es gibt kein Berliner Testament und die zwei Kindern würden keine Ansprüche stellen auf das Fahrzeug.

    Die Mutter, welche sich in Pflege befindet ebenso nicht, da sie Demenzkrank ist. Für sie liegt eine Vormundschaft durch die Tochter vor.

    Alle Beerdigungskosten, sowohl vom Verstorbenen Vater als auch von der pflegebedürftigen Mutter sind bereits über eine Sterbeversicherung vor Jahren entrichtet worden.


    Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf den Enkel kann sofort geschehen, da alle Dokumente vorhanden sind.


    Viele Grüße

    Servus Edy,


    vielen Dank...


    Es gibt kein Testament, weswegen vorranging die gesetzliche Erbfolge gilt.

    Da das Verhältnis aber sehr gut ist zwischen den Erben, sind sich alle einig, dass der Enkel das Fahrzeug bekommen soll.


    Es geht primär die Angst um, dass auf Grund der entstandenen (und immer noch entstehenden) Pflegekosten für die Frau des Vaters, der bayrische Staat den Geldwert des Fahrzeugs haben möchte.

    Hallo zusammen,


    vielleicht hat zu folgendem Thema jemand einen guten Ratschlag:


    Folgende familiäre Situation ist gegeben:


    Vater ist verheiratet mit Frau, welche seit 3 Jahren in Pflegeheim ist.

    Es gibt 2 Kinder, welche nicht Elternuntehaltspflichtig sind und einen Enkel, welcher hier ebenfalls nicht berücksichtigt werden muss.

    Für die Kosten des Pflegeheimes unterstützt der Staat.


    Der Vater besitzt ein Schonvermögen von unter 5.000€ sowie ein Auto mit einem Wert von unter 10.000€

    Leider ist der Vater vor kurzem gestorben und sein Wunsch war, dass der Enkel das Fahrzeug nach seinem Ableben bekommen soll.


    Es gilt die gesetzliche Erbfolge: Mutter 50%, Kinder jeweils 25%

    Für alle wäre der Sachverhalt in Ordnung, wenn das Fahrzeug in den Eigentum & Besitz des Enkels übergeht.


    Kann es hier zu Problemen kommen, bei welchen der Staat einen Anspruch auf das Fahrzeug erheben kann?


    Kennt jemand einen kompetenten RA im Raum München, welche spezialisiert ist auf solche Erbschafts-/Pflegerechtsfragen?


    Besten Dank und viele Grüße