Beiträge von Fichtenhauer

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Okay, dann ist die Frage mit der Überbrückung geklärt, gut.

    Ja, die "Joblinge" werden von der Agentur für Arbeit vermittelt, mir kommt das alles ein wenig diffus vor, sehe das wie du.

    Müsste sich Sohnemann mit 18 ohne Ausbildung nicht arbeitslos melden? Wo muss der Sohn ausbildungssuchend gemeldet sein, ich nehme an bei der Agentur für Arbeit...


    LG Fichtenhauer

    Hallo timekeeper,


    herzlichen Dank für die Antwort. Nein, es besteht kein Titel. Ich würde den Unterhalt exakt bis zum Tag der Volljährigkeit zahlen, das wäre dann anteilsmäßig noch 24 Tage in dem letzten Monat.

    Was ich nicht verstanden habe: Ich dachte diese Überbrückungszeit beginnt erst ab der Volljährigkeit? So wie du es beschreibst gilt das schon nach Abschluss der Schule, unabhängig vom Alter?

    Noch ein kleiner Zusatz: Meine Ex-Frau steckt meinen Sohn jetzt in eine Maßnahme, die sich http://www.Joblinge.de nennt. Nach dem Impressum ist das eine gemeinnützige Aktiengemeinschaft, die aus Sponsoren der Wirtschaft und Spenden finanziert wird. Diese Maßnahme soll sich über 6 Monate ziehen. Meine Ex- behauptet, sie bekäme dadurch das Kindergeld weiterhin bezahlt...Ich sehe das etwas anders, da dies keine Maßnahme ist, die dem künftigen Beruf dient, es ist eher so was wie Coaching für Jugendliche, die keine Ausbildung begonnen haben oder nicht wollen. Und die Familienkasse definiert genau, wann sie Kindergeld über die Volljährigkeit hinaus bezahlen.

    Zusatz: Mein Sohn war von Sept. 2020-März 2021 im Berufsgrundschuljahr, das er aber abbrach.


    LG

    Fichtenhauer

    Hallo zusammen,


    mein Sohn (noch 17 Jahre alt), lebt bei seiner von mir geschiedenen Mutter, hat im Juli 2020 die Mittelschule abgeschlossen und sich nicht um einen Ausbildungsplatz gekümmert. Nun haben wir Ende Juli 2021 und er hat immer noch keine Lust, sich zu bewerben. Im Oktober 2021 wird er 18 und damit volljährig.

    Nun meine Frage: Wie lange muss ich noch Unterhalt zahlen, wenn mein Sohn nichts dergleichen tut, um eine Ausbildungsstelle zu bekommen?

    Gehe ich richtig davon aus, das ich 4 Monate ab der Volljährigkeit den Unterhalt (Überbrückungshilfe) weiterhin bezahlen muss und falls er nach Ablauf der 4 Monate immer noch keine Ausbildung begonnen haben sollte, kann ich den Unterhalt einstellen?


    Würde mich über eine Antwort freuen.


    LG

    Fichtenhauer