Beiträge von Niwel

    Hi,


    die Unterhaltsansprüche werden aber vom Sozialamt und nicht von meiner Frau erhoben. Der Sozialamt prüft nur, ob ich möglicherweise unterhaltspflichtig wäre! Sehr schlaue Formulierung ist es: "Nach den Bestimmungen der Bürgerliches Gesetzbuches könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen."


    Ich muss die Beschreibung bezüglich der unterbrochenen Unterhaltskette in Gesetzbücher finden.


    Jetzt aber verlasse ich die Wohnung.


    Gruß

    Niwel

    Entschuldigung!


    Falls es wichtig für den Begriff "unterbrochene Unterhaltskette" wäre, teile ich noch mit, dass vor der Trennung ich mehr verdiente, als meine Frau, heiß das, dass ich sie während der Ehe unterhielt? Sie nahm gleich nach der Trennung das Geld von gemeinsamen Ersparnissen, ohne vor Gericht gehen zu müssen, um das Haushalt wieder aufzubauen. Danach verlor ich wegen gesundheitlichen Problemen eine gut bezahlte Beschäftigung und brauchte Zeit, um meine Einkünfte wieder zu steigern.



    Gruß


    Niwel

    Hallo frase und timekeeper,


    wir lebten sieben Jahre getrennt, bevor das Sozialamt mich angeschrieben hat. Zwei oder drei Jahre von diesen sieben Jahren habe ich sogar weniger verdient, als meine Frau, einige Jahre ungefähr so viel wie sie. Über meine Einkünfte wusste sie Bescheid und wusste, dass ich nicht unterhaltsfähig war. Deshalb gab es kein Sinn, gegenüber mich einen Unterhaltanspruch gerichtlich geltend zu machen. Erst mit dem Begin ihrer Rente stand sich arm da, weil ihre Rente klein ist. Deshalb ging sie gleich zum Sozialamt um die GS zu beantragen. Was sie dort angekreuzt hat, weiß ich nicht, und sie selbst hat schon das vielleicht vergessen.


    Was ist unterbrochene Unterhaltskette in meinem Fall? Diese sieben Jahren? Wer unterhielt wen zuvor?

    Wo kann ich lesen, was die unterbrochene Unterhaltskette bedeutet, in BGB, SGB oder woanders?


    Danke für ihre weitere Beiträge zu meinem Thema.


    Niwel

    Hallo frase,


    Sie haben recht, es gibt § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft.


    Ja, ich melde Nebeneinkünfte (mit Betriebsausgaben) und auch die Rente(!) beim Finanzamt. Und die Steuerbescheide melde ich beim Sozialamt meiner Frau. In allen vergangenen Jahren habe ich über Angaben solcher Art, wie "Rücklagen" in der Steuererklärung nicht nachgedacht. Jetzt werde ich mich diesbezüglich "klüger" machen müssen.


    Übrigens, ich sehe schon, dass ich nicht umsonst hier mein Thema eröffnet habe.

    Ich habe den ersten Brief des Sozialamtes (2017) langsam durchgelesen und über diesen Satz nachgedacht: "Nach den Bestimmungen der Bürgerliches Gesetzbuches könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen."


    Also, ich muss meine Lage erst aus Sicht des BGB und Steuerrechts verstehen!


    Grus


    Niwel

    Guten Morgen timekeeper,


    wie hoch ist denn die Rente, wie hoch sind die Nebeneinkünfte? Das Ersparte sehe ich als kein Problem an.

    1. Sozialamt meiner Frau fordert von mir die Steuerbescheide der letzten drei Jahre und versucht aus deren Werten den durchschnittliche Einkommenswert zu ermitteln. Bisher lag ich mit diesem Durchschnitt unter der Einkommensgrenze von 1280 Euro monatlich, sonst hätten sie eingegriffen. In dem Jahr vor Covid-19 Pandemie lag ich höher, aber danach viel niedriger. 2. Ich muss dabei auch meinen aktuellen Kontoauszug beilegen und angeben, wie hoch meine Bargeldreserve sind.


    Obwohl ich kein Großverdiener bin, kann ich beginnend ab diesem Jahre doch etwas ersparen. Viel selbst kochen, wenig Reisen usw.


    Was die unterbrochene Unterhaltskette beträft, habe ich schon gelesen, dass manchmal jemand nach 20 Jahre Trennung vom Sozialamt unter die Lupe genommen wurde.


    Ich beabsichtige jetzt, die steuerrechtliche Begriffe, wie "Rücklagen" und "Stille Reserven" näher kennenzulernen, um später bei Bedarf mit dem Sozialamt darüber unterhalten zu können.


    Vielleicht muss ich parallel dazu die passende Gerichtsurteile für Tema "Unterhaltspflicht und Vermögen" suchen, insbesondere, wenn es dabei um eine unterhaltspflichtige selbständige freiberufliche Person ginge.


    Gruß


    Niwel

    Guten Spät-Abend frase,


    sie haben Recht, der Sozialamt begründet sein Interesse an mich mit dem § 94 des SGB XII. "§ 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen "


    Nach dem ich den Überschrift zwei mal durchgelesen habe, kam mir eine Gedanke in das Kopf, dass Sozialamt vielleicht einschätzen muss, ob mein Vermögen aus Sicht des bürgerliches Rechts eingreifbar wäre. Bei letzter Prüfung hatte ich ca 6 800 Euro (Girokonto+ Bargeld) gehabt, und es wurde von Seiten des Sozialamtes nicht gemeckert. Ich als selbständige Musiker muss auch Rücklagen haben, um eventuell einen Musikinstrument zu kaufen oder Zubehör, falls irgendwas total kaputt geht. Es könnte möglicherweise für selbständig und unselbständig Arbeitenden unterschiedliche Regeln geben.


    Gruß


    Niwel

    Liebe Forum Gemeinde,


    ich bin ein Rentner (68), der mit einer freiberuflicher Tätigkeit noch ein wenig dazu verdient. Meine schon 11 Jahre lang dauernd getrennt lebende Frau bezieht seit 2017 die Grundsicherung. Ihr Sozialamt überprüft alle zwei Jahre mein Einkommen und Vermögen.

    Ich wohne in einer genossenschaftlicher Wohnung und besitze kein Auto, habe keine Wertpapiere und Geldanlagen.


    Bisher wurde ich noch nicht vom Sozialamt als unterhaltungsfähige Person eingestuft.


    Ich habe versucht im Internet zu finden, wie hoch mein Schonvermögen (Girokonto+Bargeld) aus Sicht des Sozialamtes sein dürfte, aber nichts dazu gefunden.


    Angenommen, ich fange an, dass Geld für ein Auto einzusparen, aber irgendwann sagt Sozialamt, du hast schon genug Geld da, um an der Unterhalt der Frau zu beteiligen.


    Ich habe so verstanden, dass man dabei das Sozialrecht vom Zivilrecht unterscheiden sollte.


    Ich wäre sehr dankbar, falls jemand verlässliche Zahl für mich hätte.