Beiträge von Tochter2

    Hallo,

    Unklar ist mir, wieso sich die Tierheime da weigern. Ich hab in meinem Umkreis mal in die Bedingungen geschaut. Gerade für so Fälle sind die Tierheime da.

    Ohja, mir ist das auch unklar. Selbst meine Schwester, die mal in einem Frauenhaus gearbeitet hat und genau damit argumentiert hat, dass sie dort auch niemanden ablehnen weil gerade kein Platz da ist, ist nicht weitergekommen. "Kein Platz" war das, was wir überall gehört haben. Vorschläge waren eine Katzenpension (ging nicht weil nicht geimpft, außerdem hätte wohl keine Pension sie ohne genaues Abholdatum überhaupt aufgenommen) und die Tierheime in den angrenzenden Bundesländern abtelefonieren. Man hätte sie auch auf die Internetseite des Tierheims als Notfall aufgenommen, aber das würde ja eine halbe Stunde Arbeit kosten und wenn wir jetzt doch versuchen, sie woanders unterzubringen, dann wäre diese Arbeit ja umsonst. Das war zwei Tage! bevor die Katzen definitiv aus der Wohnung rausmussten. Ich war so am Ende, dass ich die arme Frau von dem Gnadenhof am Telefon die Ohren vollgeheult hab. Wir hätten sie ja nichtmal mehr anonym abgeben können, da ich seit Wochen sämtliche Tierheime und Katzenvereine der Stadt mit dem Steckbrief der beiden zugetextet hatte.


    Einzelheiten zu den Erfahrungen mit den örtlichen Tierheimen (große Großstadt) möchte ich nicht nennen. Ich steh nicht auf Meckern in der Öffentlichkeit, aber meine Schwester hätte am liebsten ihre Verbindungen zum regionalen Fernsehen genutzt. Wir waren echt verzweifelt und echt sauer und echt enttäuscht.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo frase,


    Beihilfe ist eine gute Sache, ...

    das ist es tatsächlich, denn du hattest Recht: die Beihilfe übernimmt tatsächlich auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition sowieso die Pflegekosten, die über den festen Satz hinausgehen. Der Eigenanteil, den meine Mutter letztendlich tragen muss, beträgt 70% ihrer Pension, sie behält also sogar noch 30% ihrer Pension für sich selbst und wird keine Hilfe zur Pflege benötigen. Dadurch wird sie auch über das Mieterdarlehen frei verfügen können.


    Zu den Katzen: wir haben letztendlich einen Tierarzt gefunden, der in die Wohnung gekommen ist (Anfahrt 2km), die Katzen geimpft und uns beim einfangen geholfen hat. Dafür haben wir (gerne) €90 Euro bezahlt. Abgeben konnten wir sie bei einem Tiergnadenhof gegen eine vierstellige Spende. Kein einziges Tierheim in der Umgebung hätte sie genommen, so dass wir sie ohne finanzielle Möglichkeiten tatsächlich nur anonym vor einem Tierheim hätten abstellen können.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo frase,


    danke für deine Ehrlichkeit. Ja, Haustiere relativ plötzlich unterbringen zu müssen ist wirklich sehr schwierig, moralisch genauso wie praktisch. Es ist eben absolut nicht (mehr) so, dass jedes Tier automatisch Platz in einem Tierheim findet. Daher bin ich persönlich immer froh, wenn Tiere wenigstens nicht einfach ausgesetzt und sich selbst überlassen werden. Auch das passiert sehr oft, sei es aus einer Egal-Haltung heraus oder aus schierer Verzweiflung. Bist du Betreuer oder so, dass du diese Probleme öfter hattest? Ich werde nächstes Jahr voraussichtlich auch einen Betreuer für meine Mutter suchen, da die derzeitige Situation das ohnehin schon schwierige Verhältnis zu meiner Mutter ziemlich belastet. Aber das ist ein anderes Thema.


    Vollmachten bei Krankenkasse und Beihlfe habe ich schon, das läuft auch schon alles und im Prinzip nicht anders, als bei gesetzlichen Krankenkassen auch. Kompliziert ist hauptsächlich, dass ich Pflege-Rechnungen immer erst dann bei der Beihilfe einreichen kann, wenn ich einen entsprechenden Leistungsbescheid von der Krankenkasse bekommen hab. Bei den Bergen an Rechnungen, die zur Zeit hier ankommen, ist es schon aufwendig da den Überblick zu behalten. Es dauert insgesamt bis zu 6 Wochen, bis die Erstattung einer Rechnung komplett auf dem Konto meiner Mutter eingegangen ist.



    @ alle


    Ich hab nun den Antrag telefonisch zurückgezogen, der auch tatsächlich schon existiert hatte, da ich ja wie erwähnt dem Amt gleich am Anfang auf Nachfrage eine Vorsorgevollmacht gemailt hatte. Vielleicht könnte man dem noch widersprechen, da noch keine Unterschrift geleistet wurde, aber damit würde ich mir beim Amt sicher keine Freunde machen und der später neu gestellte Antrag würde dann umso kritischer betrachtet werden.



    timekeeper, ich versteh deinen Ärger, aber wie erwähnt sind die Katzen alt und waren lange nicht beim Tierarzt. Es wird z.B. neben einem durchchecken auch ein Blutbild verlangt, und da ist man mit zwei Katzen wohl schon um einiges höher als €10,. Und selbst wenn nicht - wenn man nur um die €100, - "Taschengeld" pro Monat bekommt, von dem man ja auch noch Dinge wie den Friseur etc. bezahlen muss, sind auch €20,- schon verdammt viel Geld. Daher möchte ich wirklich alle Kosten angeben, die anfallen, und finde auch, dass es das gute Recht meiner Mutter ist.



    Vielen Dank allen nochmal für die Hilfe. Ich werd demnächst noch im passenden Bereich ein Thema wegen der Betreuung erstellen, und hier ggf. wieder nachfragen, wenn ich in einigen Monaten einen neuen Antrag auf Hilfe zur Pflege stelle. Bei Interesse kann ich dann auch gern erzählen, welche Rechnungen als Einzelfallentscheidungen anerkannt wurden.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo,


    ich habe in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Haben Sachbearbeiter Ermessensspielräume bei der Akzeptanz von Ausgaben?


    Beispiel: Die Katzen meiner Mutter sind alt und waren seit 10 Jahren nicht mehr beim Tierarzt. Niemand will sie nehmen, solange sie nicht tierärztlich untersucht, geimpft und ggf. behandelt wurden. Diese Tierarztrechnung wird meine Mutter von dem ausgezahlten Mieterdarlehen bezahlen müssen (natürlich mit Rechnung). Sogar das örtliche Tierheim hat eine Aufnahme ohne Kostenübernahme einer ersten Untersuchung abgelehnt. Wir müssten also mit den Tieren dort hinfahren, sie quasi vor der Tür abstellen und schnell wieder wegfahren ... ist das wirklich zumutbar?


    Eine Einschätzung dieser speziellen Situation wäre toll.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo frase,

    Oh, das ändert die Sachlage komplett.

    Damit bist du nun schon im Vorgang und es wird erheblich komplizierter.

    Selbst wenn du jetzt den Antrag zurückziehst, werden später Fragen auftauchen.

    danke, das dachte ich mir halt auch. Aber bisher war ja die vorherrschende Meinung, dass durch ein reines Telefonat kein Antrag gestellt werden kann. Ist also doch so.


    Ich werde den Antrag trotzdem erstmal zurückziehen, weil die Berechnung zur Zeit echt kompliziert ist (auch eine Erhöhung des Pflegegrades ist noch seit Ende Juli am laufen) und am Ende ja sowieso herauskommen wird, dass sie noch keinen Anspruch hat. Das hat die Bearbeiterin mir auch so am Telefon gesagt, dass sie erstmal berechnen wird, dann aber voraussichtlich erstmal ablehnen.


    Auch würde ich persönlich gerne erstmal die Wohnungsauflösung, die Katzenunterbringung usw. über die Bühne bringen, bevor ich die Unmengen an Unterlagen für das Amt zusammensuchen muss. Ich hatte bis vor wenigen Wochen keinerlei Überblick über die Finanzen, Versicherungen usw. meiner Mutter, und es existieren bei ihr so gut wie keine Unterlagen. Da sie privat versichert und beihilfeberechtigt ist, habe ich auch diese ganzen Abrechnungen zu erledigen, und das ist gerade bei Pflege ziemlich aufwendig.


    Es wird letztendlich sicherlich vieles von den ihr zustehenden 5000,- abgezogen werden (Tierarztrechnungen für die Katzen, Spende an einen Verein für die Aufnahme der Katzen usw.), aber das ist dann eben so. Ich sammel jetzt alles, und gebe es bei dem "neuen" Antrag dann mit ab, und sehe was passiert.


    Dann ist wenigstens das Geld für meinen Vater auf seinem Konto, und landet nicht erstmal auf ihrem, falls der Träger keiner Abtretung zustimmt. Ich hatte einfach nicht damit gerechnet, dass z.B. der Schuldschein meines Vaters eventuell nicht angerechnet wird, bis ich hier im Forum etwas dazu gelesen hatte. Aber da war es schon zu spät.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo frase,

    Es zählt das Datum, welches du auf den Antrag schreibst.

    auch wenn ich mich wiederhole... es gibt schon ein Datum... Auf dem Schreiben steht wörtlich: "Aufforderung zur Mitwirkung - Ihr Antrag auf Hilfe zur Pflege vom 08.09.2021". Ich weiß, dass ihr euch gut auskennt und glaube euch ja auch. Trotzdem liest sich eben alles, was ich bisher vom Amt bekommen hab, so als wenn ein Antrag eben doch schon gestellt ist. Ich weiß nicht, was ich sonst noch dazu sagen soll.


    Danke für den Hinweis mit den Unterschriften.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Hallo frase,


    ja, die Formulare haben schon ein Aktenzeichen. Die Sachbearbeiterin war im Homeoffice und hat die Akte dort gleich angelegt. Ich musste nur eine Vorsorgevollmacht per Mail schicken, und habe dann ein paar Tage später eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen. Ist schätze ich noch Pandemie-bedingt, dass das alles bisher rein telefonisch gelaufen ist.


    Die Wohnungsauflösung entfällt allerdings trotz gleichem Träger nicht, wir suchen auch immernoch ein neues Zuhause für ihre beiden Katzen. Da ist also schon noch einiges zu tun. Meine Eltern sind schon seit über 20 Jahren geschieden, Unterhaltspflicht gibt es dort also nicht, sie gehen aber freundlich miteinander um, daher auch das geliehene Geld.


    Bleibt eben noch die leider schon angelegte Akte.


    Viele Grüße,

    Tochter2

    Siehst du, Tochter, so ist das ganze doch viel übersichtlicher.

    Ja Papi. *hihi* ;)


    Vielen Dank allen für die Antworten! Wirklich sehr hilfreich. Ich ergänze mal ein paar Fakten, auf die hier eingegangen wurde, ohne einzelne Zitate.



    Pflegewohngeld gibt es in meinem Bundesland leider nicht, aber danke für die Info, sowas ist immer gut zu wissen.


    Den telefonisch gestellten Antrag werde ich Montag auf jeden Fall erstmal telefonisch zurücknehmen, und dann in einigen Monaten erneut stellen. Es ist aber schon eine Akte angelegt und ich habe auch schon Formulare bekommen. Inwiefern die erste Sachbearbeiterin, die ich letzte Woche am Telefon hatte, sich Notizen über eine Summe gemacht hat, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wird der eigentlich zuständige Fachbereich gerade von einem anderen vertreten, so dass ich in einigen Monaten wahrscheinlich wieder mit einer/m anderen Sachebearbeiter/in zu tun haben werde.


    Die "Genossenschaftsanteile" sind eigentlich ein Mieterdarlehen, ich wollte das Stichwort nicht nennen, falls der Fall zufällig von jemandem erkannt wird. Aber wir haben - zumindest moralisch - ja nichts schlimmes vor.


    Die (betreute) Wohnung meiner Mutter, die zum 30.11. gekündigt ist, gehört zu demselben Träger wie auch das Pflegeheim, in dem sie jetzt ist. Ich habe mit dem Träger schon gesprochen, und wir sind überein gekommen, dass ich alle Lastschrift-Mandate zurückziehe, und die Rechnungen die nicht bezahlt werden können, mit der Rückzahlung des Mieterdarlehens verrechnet werden. Dieses ist spätestens 3 Monate nach Ende der Mietzeit zur Auszahlung fällig.


    Finanziell ist die Situation daher aktuell problemlos, meine Mutter ist nicht auf die Hilfe zur Pflege angewiesen.


    Wir möchten auch nicht soviel Geld wegschaffen, wie irgendwie möglich. Aber es wäre schon schön, wenn mein Vater das geliehene Geld zurückbekommt, er wird in wenigen Jahren in derselben Situation sein, und hat selbst auch nur wenig Ersparnisse. Daher finde ich den Ansatz mit der Abtretung sehr interessant. Bei dem Schuldschein habe ich nämlich auch die Befürchtung, dass diese Summe bei neuer Antragstellung von meinem Vater zurückgefordert werden könnte?


    Ich habe heute aus dem Schließfach meiner Mutter die originale "Bürgschaftsurkunde" der Bank des Trägers geholt, dieses Original muss ich beim Träger abgeben. Ist nur ein DINA4-Blatt mit einigen rechtlichen Hinweisen, aber mein Ansprechpartner für die Abtretung ist ja trotzdem direkt der Träger denke ich?


    Und, kann man Ansprüche auch aus so einem Mieterdarlehen teilweise abtreten? Ich könnte mir schon vorstellen, dass der Träger das machen würde. Meine Mutter wohnt dort seit über 10 Jahren, und ich hab in den letzten Wochen unzählige Male mit denen telefoniert und war auch selbst dort. Sind alle sehr freundlich und hilfsbereit.


    Also, Checkliste: Antrag auf Hilfe zur Pflege erstmal zurücknehmen, außerdem Termin beim Träger machen und fragen, ob eine Abtretung eines Teils des Darlehens möglich ist.


    Falls jemand nachrechnet, ich weiß, insgesamt hätte sie wohl schon früher als in vier oder fünf Monaten Anspruch. Aber ich würde dann gern etwas mehr Zeit vergehen lassen, und finanziell ist das machbar.


    Danke nochmal. :)


    Tochter2

    Hallo :)


    Meine Mutter war nach einem Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege, und wird jetzt dort im Pflegeheim bleiben. Ihre Rente reicht nicht ganz für den Eigenanteil, Vermögen ist - im Moment - nicht vorhanden.


    "Im Moment" deshalb, weil sie in zwei Monaten ca. €20000,- durch die Kündigung ihrer Wohnung (eine Art Genossenschaftseinlage) ausbezahlt bekommt.


    Sie hat noch folgende Schulden:


    1. Einen Restkredit bei ihrer Hausbank von ca. €4700,-.

    2. Es existiert ein Schuldschein bei ihrem geschiedenen Mann (meinem Vater) über €8000,-, der ihr dieses Geld bei Einzug in die Wohnung für die Einlage geliehen hat.


    Ehrlich wie ich war, habe ich schon einen telefonischen Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt, und dort auch erwähnt, dass noch Geld ausbezahlt wird. Es wird nun auch ein "Nachweis über die Genossenschaftsanteile" gefordert.


    Wann ist nun unter diesen Umständen eine Abgabe des Antrags sinnvoll?


    Wenn ich ihn ehrlicherweise jetzt abgebe, was passiert mit dem Restkredit und dem Schuldschein?


    Wenn ich ihn erstmal zurücknehme, von der Auszahlung die Schulden bezahle, dann noch ein Treuhandkonto bei einem Bestatter einrichte (ist noch nichts vorhanden), und in ca. 4 Monaten einen neuen Antrag stelle ... Kontoauszüge wurden jetzt von 3 Monaten verlangt.. was passiert dann? Selbst wenn dann auch noch ein Nachweis über das Geld gefordert wird, weil es ja eben aktenkundig ist, das Geld ist dann ja weg? Und ja auch nicht verschenkt. Wäre es möglich, dass das Sozialamt die €8000,- Euro von meinem Vater zurückfordert? Kann meine Mutter irgendwelchen juristischen Ärger bekommen?


    Ich/wir wären sehr dankbar für ein paar Hinweise.


    Viele Grüße,

    Tochter2