Siehst du, Tochter, so ist das ganze doch viel übersichtlicher.
Ja Papi. *hihi*
Vielen Dank allen für die Antworten! Wirklich sehr hilfreich. Ich ergänze mal ein paar Fakten, auf die hier eingegangen wurde, ohne einzelne Zitate.
Pflegewohngeld gibt es in meinem Bundesland leider nicht, aber danke für die Info, sowas ist immer gut zu wissen.
Den telefonisch gestellten Antrag werde ich Montag auf jeden Fall erstmal telefonisch zurücknehmen, und dann in einigen Monaten erneut stellen. Es ist aber schon eine Akte angelegt und ich habe auch schon Formulare bekommen. Inwiefern die erste Sachbearbeiterin, die ich letzte Woche am Telefon hatte, sich Notizen über eine Summe gemacht hat, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wird der eigentlich zuständige Fachbereich gerade von einem anderen vertreten, so dass ich in einigen Monaten wahrscheinlich wieder mit einer/m anderen Sachebearbeiter/in zu tun haben werde.
Die "Genossenschaftsanteile" sind eigentlich ein Mieterdarlehen, ich wollte das Stichwort nicht nennen, falls der Fall zufällig von jemandem erkannt wird. Aber wir haben - zumindest moralisch - ja nichts schlimmes vor.
Die (betreute) Wohnung meiner Mutter, die zum 30.11. gekündigt ist, gehört zu demselben Träger wie auch das Pflegeheim, in dem sie jetzt ist. Ich habe mit dem Träger schon gesprochen, und wir sind überein gekommen, dass ich alle Lastschrift-Mandate zurückziehe, und die Rechnungen die nicht bezahlt werden können, mit der Rückzahlung des Mieterdarlehens verrechnet werden. Dieses ist spätestens 3 Monate nach Ende der Mietzeit zur Auszahlung fällig.
Finanziell ist die Situation daher aktuell problemlos, meine Mutter ist nicht auf die Hilfe zur Pflege angewiesen.
Wir möchten auch nicht soviel Geld wegschaffen, wie irgendwie möglich. Aber es wäre schon schön, wenn mein Vater das geliehene Geld zurückbekommt, er wird in wenigen Jahren in derselben Situation sein, und hat selbst auch nur wenig Ersparnisse. Daher finde ich den Ansatz mit der Abtretung sehr interessant. Bei dem Schuldschein habe ich nämlich auch die Befürchtung, dass diese Summe bei neuer Antragstellung von meinem Vater zurückgefordert werden könnte?
Ich habe heute aus dem Schließfach meiner Mutter die originale "Bürgschaftsurkunde" der Bank des Trägers geholt, dieses Original muss ich beim Träger abgeben. Ist nur ein DINA4-Blatt mit einigen rechtlichen Hinweisen, aber mein Ansprechpartner für die Abtretung ist ja trotzdem direkt der Träger denke ich?
Und, kann man Ansprüche auch aus so einem Mieterdarlehen teilweise abtreten? Ich könnte mir schon vorstellen, dass der Träger das machen würde. Meine Mutter wohnt dort seit über 10 Jahren, und ich hab in den letzten Wochen unzählige Male mit denen telefoniert und war auch selbst dort. Sind alle sehr freundlich und hilfsbereit.
Also, Checkliste: Antrag auf Hilfe zur Pflege erstmal zurücknehmen, außerdem Termin beim Träger machen und fragen, ob eine Abtretung eines Teils des Darlehens möglich ist.
Falls jemand nachrechnet, ich weiß, insgesamt hätte sie wohl schon früher als in vier oder fünf Monaten Anspruch. Aber ich würde dann gern etwas mehr Zeit vergehen lassen, und finanziell ist das machbar.
Danke nochmal.
Tochter2