Beiträge von Jadewe

    Hallo,


    da ein neuer Titel für uns erstellt war, wo die KM Mindestunterhalt an mich zahlen musste, weil Sohnemann die letzten 4 Jahre ja hier wohnte, war der alte Titel aus 2014 (wo ich 110 % zahlen musste), überflüssig. Diesen sollte das JA „herausgeben“, was es nicht gemacht hat. Tja, und jetzt bezieht sich das JA auf diesen alten Titel.


    VG,

    Jadewe

    Hallo,


    danke für deine Worte.


    Leider kann man im Forum nicht alle Sachverhalte erwähnen. Wenn man persönlich drin steckt, kann man das emotionale nicht 100 % ausschalten. Erst recht nicht, wenn man mit Beruf und Pflege alleine gelassen ist. Mein persönlicher Gerechtigkeitssinn hatte wohl gehofft, dass ein gewisses menschliches Verständnis mit in die Entscheidungen reinfließen sollte. Wir sind vom Schicksal sowieso schon mehr als gebeutelt und so eine psychisch extrem anstrengende Situation der Unterhaltsforderung bringt einfach mal wieder das Familiensystem zum Erliegen. Ich denke, sowas kann nur jemand nachvollziehen, der in einer ähnlichen Lage ist.


    Ich entnehme deinen Worten, dass es für unseren Fall besser ist, einen Anwalt zu beauftragen, da die Situation und Berechnung zu komplex sind.


    Danke für den Tipp mit dem stufenweisen Aufbau des Titels. Werde ich der Anwältin vorschlagen. Übrigens liegt das Versäumnis nicht vollends auf meiner Seite, da wir den Titel 2-mal ohne Erfolg beim JA angefordert hatten. Die Anwältin und wir haben das damals nicht weiterverfolgt.


    Leider weiß ich jetzt immer noch nicht, was ich alles von unseren extra Kosten anführen kann.
    In den Listen zum Mehr- und Sonderbedarf steht nichts drin. Ich hatte daher gehofft, dass jemand aus persönlichen Erfahrungen etwas beisteuern kann.


    Liebe Grüße,

    Jadewe

    Leider haben wir seeeehr schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit, da wurden viele Dinge nicht anerkannt.


    Klar müssen wir jetzt unseren Berechnungsvorschlag einreichen, aber wenn man nicht weiß, was man alles einreichen kann, ist das etwas schwer. Gibt es irgendwo Hinweise/Aufführungen, was man auch fristen kann? Die Liste wird nämlich dann sehr lang. Soll ich aus den letzten 12 Mo aufführen oder was demnächst ansteht?


    Danke für den Hinweis mit dem Vollstreckungsverzicht. Ich denke, der Weg zum Anwalt wird uns wieder mal nicht erspart bleiben…


    Ich persönlich finde es unfair, dass das JA auf einen völlig veralteten Titel aus der Schublade zurückgreift und der Titel von den letzten 4 Jahren, als das Kind bei uns wohnte, gilt nicht. Nebenbei sind davon auch 1 Monat Zahlungsrückstände übrig. Eine Verrechnung akzeptiert das JA nicht.


    Außerdem stehen Zahnspangenkosten jeden Monat an, die wir zahlen und die KM nicht übernimmt und auch nie übernommen hat.


    Wie ist das, wenn das Kind 18 Jahre alt wird? Ist nämlich in 10 Monaten? Da lohnt sich gerade eigentlich ne Neuberechnung nicht, da sie dann wieder ansteht.


    VG,

    Jadewe

    Hallo liebes Forum,


    ich bin neu hier und erhoffe mir ein paar Infos zum Unterhaltsrecht.


    Folgende Fragen treten bei mir gerade auf:

    Ich habe 2014 einen Unterhaltstitel über 115 % beim JA unterschrieben. Damals wohnte mein Sohn bei der Kindsmutter.


    Ab 2017 wohnte mein Sohn bei mir (Titel vom Anwalt über den Mindestunterhalt durch die Kindsmutter unterschrieben).


    Jetzt ist mein Sohn in einer Nacht und Nebel Aktion wieder zu ihr gezogen, Jugendamt leistet wieder Beistandschaft und bezieht sich bei den aktuellen Unterhaltsforderungen auf den Titel von 2014.

    Mittlerweile habe ich aber 2 weitere Kinder, eins davon schwerbehindert. Die Situation hat sich also verändert, so dass ich meiner Einschätzung nach nur noch auf 100 % komme. JA will den Unterhalt neu berechnen, aber aus jahrelangen Erfahrungen weiß ich, dass das hiesige JA viele Ausgaben dem Unterhaltszahler nicht anerkennt und nachteilig rechnet.


    Kann sich das JA auf den alten Titel beziehen, obwohl es bis vor kurzem einen anderen Titel gab?
    Was würdet ihr mir raten hinsichtlich der Vorgehensweise?


    Es geht nicht darum, meinem Kind Geld vorzuenthalten, aber wir haben eben Mehrkosten im speziellen auch durch die Behinderung meines Kindes (100%, B, aG, G und H). Was kann aufgrund der Behinderung in Abzug gebracht werden?


    Ach ja, meine Frau arbeitet Teilzeit und hat ein geringeres Einkommen, daher haben wir ihr die ungünstigere Steuerklasse zugeordnet. Sie hat also die höheren Abzüge. Das muss doch auch irgendwo bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hat jemand Erfahrung wie das verrechnet wird.


    Fragen über Fragen. Anwalt hab ich leider die Erfahrung gemacht, dass es viel kostet und nicht allzu viel herauskommt. Leider sind wir mit Arbeit und Pflege schon am Limit…


    Vielen Dank also vorab für jegliche Hilfe.


    VG,

    Jadewe