Beiträge von Mogadischu

    Guten Morgen Zusammen,


    ich habe immer noch nichts bzgl. meiner Scheidung mitgeteilt bekommen.


    Anfang Mai wurde eingereicht. Meine Lohnabrechnungen habe ich in der zweiten Maiwoche bereits weitergeleitet, nachdem ich von Gericht aufgefordert wurde.

    Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

    Es ist einvernehmlich ohne Versorgungsausgleich.

    Ist es normal das es so lange dauert?

    Macht es Sinn bei Gericht nachzufragen?


    Grüße

    Hallo zusammen!


    Anfang Mai wurde meine einvernehmliche Scheidung bei Gericht eingereicht.

    Meine Exfrau und ich haben eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung letztes Jahr geschlossen. In dieser ist alles geregelt bzgl. Zugewinn und Versorgungsausgleich.

    Auch für unsere beiden Kinder gibt es Regelungen für den Umgang.


    Mein Anwalt setzte mich jetzt in Kenntnis, das die Gegenseite auch einen Anwalt beauftragt hat. Das hat mich sehr verwundert, da ich dachte, das alles einvernehmlich läuft.


    Muss ich mich um irgendwas sorgen? Kann am Scheidungstermin (der hoffentlich bald ist) noch irgendwas angefochten werden?


    Grüße und danke für Antworten

    Hallo zusammen,


    Ich bräuchte auf den o.g. Sachverhalt nochmal eine schnelle Antwort.


    Meine Ex schrieb mir heute, das sie von ihrer Auskunftspflicht Gebrauch machen möchte und ich ihr bitte meine Lohnabrechnungen für das Kalenderjahr 21 zukommen lasse.


    Sie möchte den Trennungsunterhalt berechnen lassen.

    Ist der Trennungsunterhalt abänderbar, wenn dieser in der Scheidungsfolgevereinbarung von beiden Parteien notariell festgelegt wurde?


    Liebe Grüße

    Mogadischu

    Hey,


    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich kann die 515 Euro im Monat verkraften und auch innerlich abhaken.

    Ich werde im April die Scheidung einreichen, dessen hat sie auch per trennungsvereinbarung zugestimmt.

    Drückt mir die Daumen das sie nicht quer schießt.


    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,


    Bitte um Entschuldigung für die Eröffnung eines neuen Threads, aber ich benötige eine Antwort.


    Es geht um den Trennungsunterhalt den ich meiner Exfrau zahle. Sie hat jetzt in der Trennungszeit ihre Arbeit aufgestockt und meiner Meinung nach müsste der Trennungsunterhalt neu berechnet werden.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mit der Trennungsvereinbarung nicht in die @#$% gegriffen habe.

    Hier der genaue Wortlaut:


    Für die Dauer unseres Getrenntlebens treffen wir in Ausgestaltung des gesetzlichen Anspruchs folgende Unterhaltsvereinbarung:

    Ab dem nächsten Monatsersten verpflichte ich, der Ehemann, mich dazu, an meine Ehefrau Trennungsunterhalt i. H. v. 515 Euro monatlich zu zahlen.

    Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist im Voraus je zum Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das Konto der Ehefrau zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird nach Belehrung verzichtet.

    Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht, auch nicht teilweise, vertraglich ausgeschlossen werden kann und dass dem entgegenstehende Vereinbarungen nichtig sind. Durch die vorgenannte Vereinbarung werden etwaige weitergehende Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht berührt.



    Es wurde im Vorfeld von keiner Stelle berechnet. Wir einigten uns auf diese Summe.


    Liebe Grüße

    Hallo Frase,


    Danke für deine Antwort.

    Schulden sind keine mehr zu tilgen und es steht nur noch der Bausparvertrag im Raume.

    Über das Guthaben wurde bisher nicht gesprochen, da meine Exfrau darüber gar nicht Bescheid weiß.

    Liegt daran, daß sie sich nicht dafür interessiert und auch keine Ahnung über die Finanzierungsart hat.


    Grüße

    Hallo zusammen,


    Meine Exfrau und ich haben unsere gemeinsame Immobilie veräußert und es ist soweit alles erledigt.

    Finanziert wurde die Immobilie damals mittels eines vorfinanzierten Bausparvertrag, den wir gemeinsam abgeschlossen haben.

    Ich bin nachweislich der alleinige Einzahler des Vertrages gewesen.

    In unserer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung haben wir einen Zugewinnausgleichsverzicht festgehalten.

    Wem gehört das Guthaben ?


    Danke schonmal für eure Antworten !

    Grüße

    Hallo zusammen!


    Erst einmal Entschuldigung das ich so lange nicht geantwortet habe. Ich war beruflich und privat sehr eingespannt.


    Hier der genaue Wortlaut aus der Trennungsvereinbarung:


    Für die Dauer unseres Getrenntlebens treffen wir in Ausgestaltung des gesetzlichen Anspruchs folgende Unterhaltsvereinbarung:

    Ab dem nächsten Monatsersten verpflichte ich, der Ehemann, mich dazu, an meine Ehefrau Trennungsunterhalt i. H. v. 515 Euro monatlich zu zahlen.

    Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist im Voraus je zum Ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig und auf das Konto der Ehefrau zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird nach Belehrung verzichtet.

    Der Notar hat uns darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht, auch nicht teilweise, vertraglich ausgeschlossen werden kann und dass dem entgegenstehende Vereinbarungen nichtig sind. Durch die vorgenannte Vereinbarung werden etwaige weitergehende Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht berührt.


    Wie ich oben im Thread schon berichtete wird meine Ex-Frau ab November in ihrem Beruf aufstocken. Von 1x wöchentlich auf 3x wöchentlich. Die Kinder haben beide einen Ganztagesplatz in der Kita.

    Ich möchte sie Mitte November dazu auffordern ihre finanziellen Einkünfte offen zu legen, aufgrund der Mehrarbeit. Dem wird sie höchstwahrscheinlich nicht nachkommen.

    Darf ich dann den Trennungsunterhalt einbehalten?


    Liebe Grüße

    Hallo,


    erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.

    Wir haben uns bei der Trennung auf eine Summe geeinigt, die ich ihr weiter bezahle bis zur Scheidung (1200 Euro).

    Darin enthalten sollte der Kindes- und Trennungsunterhalt sein. Niemand hat mir mein bereinigtes Nettoeinkommen ausgerechnet und der Kindesunterhalt wurde einfach aus der D.Tabelle abgelesen.

    Bei der notariellen Trennungsvereinbarung wurden diese Summen so übernommen und schriftlich fixiert.


    Ich verdiene ca. 3000-3400 Netto im Monat in Steuerklasse 4, in Abhängigkeit von der Schichtzulage (brutto im Jahr ca. 62k).


    Auf Nachehelichen Unterhalt hat sie in der n.Trennungsvereinbarung verzichtet, würde ihr sicherlich auch nicht zustehen, da wir beide 110k durch unseren Immobilienverkauf erwirtschaftet haben.


    Ich möchte meiner Ex hierbei auch keinen auswischen oder habe Rachegelüste, es geht mir dabei lediglich um Gerechtigkeit. Ich habe jahrelang wirklich alles bezahlt und ich möchte nicht mehr zuviel bezahlen.



    Liebe Grüße

    Hallo Zusammen,


    Meine ExFrau und ich haben uns Anfang Mai 21 getrennt und leben seit Juli 21 von "Tisch und Bett".

    Geheiratet haben wir im November 16, wir haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.

    Durch eine notarielle Trennungsvereinbarung haben wir das wesentliche geregelt. Darunter auch den Trennungsunterhalt (515 Euro). Den Kindesunterhalt zahle nach D.Tabelle (selbst abgelesen 685 Euro).

    Meine ExFrau geht 1x pro Woche arbeiten in ihrem alten Job als Therapeutin, die Kinder haben einen Ganztagesplatz im Kindergarten.

    Ab November möchte Sie nun in ihrem Beruf aufstocken und 3x pro Woche arbeiten gehen. Nebenbei ist sie auch noch selbständig im Online-Marketing.

    Insgesamt würde sie dann auf ca. 2000 Euro Einkünfte kommen + 420 Euro Kindergeld + 1200 Euro Trennungs- und Kindesunterhalt


    Ich möchte gerne den Trennungsunterhalt berechnen lassen im November, darüber wird meine Exfrau vollkommen ausrasten.


    Kann meine Exfrau von jetzt auf gleich sagen das sie nicht mehr arbeiten geht (da ein Kind unter 3 Jahren ist), obwohl sie bereits die Tätigkeit aufgenommen hat (3x Pro Woche).



    Liebe Grüße und Danke für Antworten