Beiträge von Weg_und_Vorbei

    Hallo,

    mit Scheidung im Frühjahr erfolgte ein Vergleich mit nachehelichem Unterhalt. Im Hinterkopf behielt ich die „Wahlmöglichkeit“ den letztjährigen Trennungsunterhalt als “außergewöhnliche Belastung” unkompliziert in der Steuererklärung anzugeben. Nun stellt sich dank Steuerprogramm heraus, dass der Unterhaltsberechtigten nicht bedürftig ist, weil (vermutete Beträge eingegeben, bekannt noch aus dem Vergleich) hohes „eigenes“ Einkommen in Form von Krankengeld, Rente, … erzielt wurde und damit in meiner Steuererklärung nicht berücksichtigt werden könne.

    Also bleibt das begrenzte Realsplitting, wobei die finanziellen Nachteile mit dem steuerlich „nahem Angehörigen“ zu ersetzen sind.

    Dazu wird vorab auf die Nachteilsausgleichserklärung bestanden. Natürlich bin ich bereit die steuerlichen, und evtl. weiteren verketteten gesetzlichen Regelungen z.B. sozialversicherungspflichtige Nachteile auszugleichen. ABER es wird doch ein Blankoscheck in der Nachteilsausgleichserklärung verlangt, der wieder Tür und Tor öffnet, ungeniert die Hand (u.a. für Anwälte und Steuerberater) aufzuhalten?

    Also müsste ich mich darauf einstellen, dass ich mich erst aufgrund meines Steuerbescheides über meine kleine Steuerersparnis freue und anschließend eine Abrechnung von der Gegenseite präsentiert bekomme, in der neben dem Steuerbescheid zudem noch weitere Rechtsanwaltskosten im zigstelligem Bereich(, mit dem man befreundet ist) und Steuerberatungskosten für einen exklusivem mehrwöchigem Nachhilfekurs Realsplitting auf den Malediven präsentiert wird, … ergänzt mit der Forderung die Steuerersparnis als bisher entgangenem Gewinn mindestens hälftig abzuschöpfen (zgl. der Rechtsanwaltskosten die für die neuen Unterhaltsforderung geltend gemacht werden, den ich ja spiralförmig wiederum als Unterhalt in der nächsten Steuererklärung geltend machen könne,…?

    Ich vermute, wenn in der Nachteilsausgleichserklärung irgendeine Art von Begrenzung formuliert ist, würde sie nicht unterschrieben werden, oder? (Gibt es überhaupt eine begrenzende Musterformulierung dazu?)

    Dabei möchte ich nur, dass meinerseits auf das Realsplitting von vornherein verzichtet werden kann, wenn die zu ersetzenden finanziellen Nachteile den Steuervorteil auffressen oder zum Vermögensnachteil (von der Gegenseite umfunktioniert) würden und bei einem verbleibenden Steuervorteilsaldo kein weiterer Herausgabeanspruch abgeleitet wird. Und solche eine Vorabprüfung sollte von der Gegenseite kostenfrei ermöglicht werden, bzw. bei irrtümlich zugesicherter Steuerersparnis, die Überkompensation nicht erfolgt.)


    (Verdammt, wenn man durch Onlineseiten die falschen Rückschlüsse zieht, wenn man folgendes liest: Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigenes Einkommen von über ca. 1.000,- Euro brutto, so lohnt sich deshalb das Realsplitting in der Regel nicht. …In diesen Fällen sollte daher der Abzug als “außergewöhnliche Belastung” gewählt werden.“)

    Hallo,


    die vom Gericht angeforderte Auskunft über meine gesammelten Anrechte sind zu meinen Ungunsten falsch (u.a. Rechenfehler). Der Termin zur mündlichen Verhandlung steht bald an. Das Gericht auf die falsche Auskunft hinzuweisen, hätte laut Rechtsbeistand zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird. Stimmt das? (Es geht um vierstellige Beträge, die nun nicht sofort durch weiterlaufenden Trennungsunterhalt "gegeneinander aufgezehrt" wird.)

    Die Unterhaltsberechtigte hat nun einen Vergleichsvorschlag zum nachehelichen Unterhalt unterbreitet, der von meinen Rechtsbeistand um die Thematik der betragsneutralen Neusortierung des Versorgungsausgleichs ergänzt erwidert wurde. In diesem Zusammenhang eine Korrektur der "Flüchtigkeitsfehler" mit einfließen zu lassen verweigerte er. Was ist davon zu halten?

    Sollte keine Einigung (zum nachehelichen Unterhalt,...inkl. dem verstecktem Versorgungssgeschenk) erzielt werden (sofern die Erwiderung wahrscheinlich als unverhandelbarer Affront empfunden wird), wird eine Folgesache anhängig gemacht. Auch das hätte zur Folge das der Gerichtstermin aufgehoben wird?

    Sofern der Gerichtstermin aufgehoben wird, könnte man zu diesem Zeitpunkt die Korrektur nur über das Gericht laut Rechtsbeistand veranlassen. Das heißt aber, das erst eine erneute Auskunft angefordert wird, die etwa wieder erst nach einem halben Jahr beantwortet wird, dann in einem Vorschlag des Gerichts mündet, der aber wiederum per Vergleich eine Neusortierung der Anrechte erfordert.

    Welchen Sinn machte die Weigerung (ich sehe nur Vermögensschaden für mich)? Habe ich noch eine sinnvolle kurzfristige Handlungsalternative oder muss ich weiteres Rechtsbeistand-Lehrgeld schicksalshaft "zahlen"?

    Hi,


    also die Äußerungen des Rechtsanwalts lassen darauf schließen, dass solche Überlegungen nicht stattfanden. Es folgten abwehrende Rechtfertigungsgründe. Man ging davon aus, dass die gegenwärtige berufliche Situation seit langem bestand, ...weil es doch üblich wäre den Karierresprung immer früher zu vollziehen, ...dass der Karrieresprung erwartbar automatisch einem im Berufsleben widerfährt, ...dass es sich nicht um einen Sprung handelt.,...


    Ich wollte mein "dünne Eis" ja auch nicht hier im Forum einschätzen lassen, weil es ja generell von Fall zu Fall unterschiedlich gesehen wird,


    Es überascht mich, wenn man den Trennungsunterhalt vor einer Scheidung einstellen dürfte. Ich meine man hat bis zur Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt, oder? Natürlich bestehen andere Verpflichtungen des Unterhaltsnehmers wenn die Trennungsphase länger dauert. Im ersten Jahr kann sich das z.B. auf Auszug aus der Ehewohnung beschränken, und weiterhin ohne entgeltliche Beschäftigung geschehen. Aber diese Phase soll z.B. in sich selber zu schaffendes Erwerbseinkommen übergehen.


    Ob eine Kapitalisierung der Unterhaltsrente in Frage kommt, liegt noch "in weiter Ferne". Ich vermute mal erst kommen die Zahlen auf den Tisch. Ob es vorher ein "einverehmliches" Angebot der Gegenseite weit jenseits rechtmäßigen Höchstbetrages gibt und ein Einvernehmen nur auf diesen Höchstbetrag gelingt, bleibt abzuwarten. (Ich komme darauf, weil beim Trennungsunterhalt der Anspruch auf mein hälftiges Einkommen ohne Berücksichtigung eines (erzielbaren) Einkommens der Gegenseite der Auftakt von "einvernehmlichen Angeboten" gewesen war.)


    Zurück bleibt mein mulmiges Gefühl zum Thema effektiven Rechtsbeistand, und was aus diesem Gefühl werden soll, und was ich für meine Situation in dieser Hinsicht tun soll.

    Hallo TK,


    ich bin da ganz bei Dir, TK. Gerechnet werden soll da ja Mogadischu Sicherheit "bin ich mir nicht sicher, ob" braucht. Mit der Sicherheit gibt oder nimmt er sich die innerliche Bestätigung in die @#$% gegriffen zu haben, und wie hoch er innerlich das Thema rückblickend hängen will, bleibt ihm überlassen.

    Hallo Mogadischu,


    ob Du mit der Trennungsvereinbarung in die @#$% gegriffen hast, kann ich nicht erraten.


    Der entscheidenste Hebel ist doch, die womögliche finanzielle Benachteiligung der Trennungsvereinbarung durch Scheidung hinfällig werden zu lassen, also per Anwalt den Antrag einzureichen und mit ihm den Sachverhalt überschlägig zu besprechen. Die Vollendung des Trennungsjahres ist ja nun absehbar, wo man doch schon einen Anwalt mandatieren kann. Die nacheheliche Fürsorgepflicht bei jungen Kindern und deren betreuenden Mutter ist dann folgende Phase, die eintreten wird.


    Einerseits schreibst du von Neuberechnung, andererseits davon, dass bisher von keiner Stelle eine Berechnung stattgefunden hätte.


    Dann wäre doch erstmal eine schätzende Erstberechnung euer damaligen und heutigen Einkommen nötig um zu schauen, ob


    - Deine ersten Zahlungen (seit Mai?, seit Juli?), über einer rechtmäßigen Unterhaltsforderung lagen,

    - inklusiver der Stundenaufstockung nun der Trennungsunterhalt unterhalb der 515 € liegen sollte

    - und es dabei bleiben würde, wenn Du deine womögliche Benachteiligung mithilfe deiner Ex ermitteln möchtest.


    Vielleicht ergibt sich auch das Gegenteil, dass Deine Exfrau sich nicht nur bisher und vielleicht auch noch jetzt schlechter gestellt hat, als das was sie hätte fordern können.


    Ich würde mich solange nicht benachteiligt fühlen und es als fair empfinden, bis zu dem Zeitpunkt wo Überzahlung und Unterzahlung nicht ihren rechtmäßig einklagbaren Anspruch übersteigt.


    Und Deine womögliche Trennungsunterhaltüberzahlung ist einer der kleinsten Anteile bei allen Zahlungen, die aus der Beziehung erwachsen sind und werden. Und etwas mehr für deine Rente im Versorgungsausgleich tut Sie ja nun per Stundenaufstockung auch?

    Hallo, nochmals zu meinem Sachverhalt in Stichworten

    - lange Trennungszeit

    - ich bin Schuldner, ich muss zahlen (ich höheres Einkommen als...)

    - Ex ist Gläubiger (Privatier auf Kosten der Solidargemeinschaft und meinem Unterhalt)

    - Unterhalt nicht gerichtlich festgelegt ohne Bindungswirkung

    - Unterhaltsberechnung nach "Schema F" per letzten Entgeltbescheinigungen = Partizipation am Einkommen als ob die ehelichen Verhältnisse noch existieren würden

    - nicht aus den ehelichen Lebensverhältnissen erwartbarer, sondern erst später in im neuen Lebensabschnitt der Trennung eingetretener Karrierresprung mit der Folge von höherem Einkommen

    - es gibt nur gerichtliche Einzelentscheidungen dazu, mal ja mal nein, ob der aus dem Karrierresprung erwachsene Mehreinkommen mit der Ex zu teilen ist

    - daher nur "anscheinend" ist dieses Mehreinkommen nicht zu berücksichtigen.

    - Eine Neuberechnung und Kürzung vom Trennungsunterhalt ist noch nicht durchgeführt, daher noch keine gesicherte Erkenntnis ob der Gläubiger dies tolerieren oder ein Gerichtsurteil dies bestätigen würde


    Ich bin ja erst noch in der Eigenrecherche, und muss feststellen, das mein Rechtsbeistand den Aspekt Karrieresprung bei mir nicht ergründet hat, sondern als Fachanwalt nur "Schema F" bei mir anwendet und seiner Informationsbeschaffungspflicht nicht ausreichend nachgekommen is(t, um beim Karrieresprung seine Grenze der Überforderung nicht zu überschreiten).

    Welche Gedanken zum Rechtsbeistand würdet ihr haben, wenn ihr den Eindruck habt, dass er nicht vollumfänglich zu eurem Schaden euch vertritt (wechseln, Regress)?


    Schön, dass ihr da seid.

    Hallo,


    ich lebe seit fast vier Jahren getrennt und habe vor ein paar Monaten die Scheidung eingereicht. Mit Ankündigung mich scheiden lassen, wurde ebenfalls vor paar Monaten Trennungsunterhalt verlangt. Meiner anwaltlichen Vertretung habe ich meine üblichen letzten Verdienstbescheinigungen (wg. Gerichtskostenberechnung) eingereicht und der errechnete Unterhalt zahle ich nun. Mit Entsetzen muss ich nun nach ein bisschen "Internet" feststellen, dass ich wahrscheinlich deutlich zu viel bezahle, weil sich ein beachtlicher Karriersprung in der Trennungszeit ereignet hat, der anscheinend nicht berücksichtigt werden muss. Beim Anwaltstermin wurde trotz der langen Trennungszeit, nicht nach der beruflichen Entwicklung gefragt.

    Kann der Unterhalt sofort für die Zukunft geändert werden?

    Sollte man den Anwalt, der schon einen hohen Vorschuss erhalten hat, wegen nicht ausreichender Kompetenz wechseln (es gab noch andere "Irritationen")?

    Kann man den Anwalt wegen unterlassener Informationsbeschaffungspflicht in Regress nehmen, oder scheitert das schon an der Beweisführung?