Hi TK,
vielen Dank für deine Einschätzung!
Bezogen aufs finanzielle, hab ich mich hier vlt. unbeliebt gemacht. Jedoch versteh ich nicht warum meine Anwesenheit bei meinem Kind und der Mutter als unerwünscht vorausgesetzt wird. Andere Väter ziehen sich einfach aus der Verantwortung... aber das ist jetzt nicht relevant.
Der Vollständigkeit halber möchte ich trotzdem noch hierzu sagen:
Wenn die Kindsmutter wirklich über Wochen bettlägrig sein sein sollte, dann ist sie so lange auch im Krankenhaus, und da ist das Neugeborene bestens versorgt, wirklich, glaub es mir mal.
Eine Mutter ist, egal wie die Geburt verlief, danach geschwächt und sollte mind. eine Woche möglichst im Bett bleiben. Was man vorher nicht weiß, ist, ob evtl. Geburtsverletzungen, Babyblues, Depression hinzukommen. Das ist alles nicht unüblich und man wird normalerweise damit nicht im Krankenhaus behalten.
Ob ein Aufenthalt auf einer Säuglingsstation (medizinische Notwendigkeit ausgenommen), weil die Mutter sich nicht rund um die Uhr selbst kümmern kann, so super ist, kann man diskutieren. In meinen Augen enspticht das nicht dem Kindswohl, da Babys körperlich Nähe insb. zu den Eltern brauchen. Das hat Auswirkungen auf Bindung, Urvertrauen, Stress etc. Und solange das Verhältnis zwischen meiner Ex-Partnerin und mir gut ist, wird sie Betreuung durch Krankenhauspersonal sicher nicht vorziehen, wenn ich als Vater des Kindes zu Hause helfen kann.
Aber hier geht es ja nicht um pädagogische Themen :).
Also danke nochmal für die juristische Einschätzung!