Beiträge von edy

    Hallo Bellavista,
    ich sagte bereits: erste Anlaufstelle Jugendamt.Da werden viele offene
    Fragen geklärt.

    Zitat

    Ich bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig???


    Alles was in der Lohn/Gehaltsbescheinigung steht kann er nicht unter den
    Tisch fallen lassen.
    Ab dem Zeitpunkt,wo er Post vom Anwalt deiner Tochter bekommt,gerät
    er in "Verzug" d.h. muss er Unterhalt nachzahlen.


    Vorerst erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,das Amt wird sich diese Leistung beim Nochehemann zurückholen.
    Wieso weiß der Anwalt deiner Tochter das nicht?


    lg
    edy

    Hallo Monika,


    Wenn Anwalt,dann zuerst ein Beratungsgespräch und nachfragen ob
    überhaupt Chancen bestehen.
    Gehe unbedingt zu einem RA für Familienrecht.


    ( Vorher fragen was die Beratung kostet).


    Wenn der RA sich der Sache annimmt, dann sind die Kosten vom Streit-
    wert abhängig.
    Frage nach was jeder: du und dein Nochehemann bezahlen müßt.


    Bei mir war der Streitwert 16000€ ,raus kam nichts,aber die Kosten beliefen
    sich auf ca.5500€, für jeden die Hälfte.


    lg
    edy

    Hallo Nora,

    Zitat

    Hallo so jetzt habe ich den Zugewinn beantragt


    Wo hast du denn den Zugewinnausgleich beantragt ?


    Wenn bei einem Rechtsanwalt dann kann der dich doch bestens
    beraten.

    Zitat

    und was ist mit den Mieteinnahmen


    Mieteinnahmen sowie Einnahmen aus der Firma ( Gewinn) sind nur für
    den Trennungsunterhalt oder für den Nachehelichen Unterhalt von
    Bedeutung, aber nicht für den Zugewinn.



    lg
    edy

    Hallo Bellavista,


    Erste Anlaufstelle ist das zuständige Jugendamt.


    Hier wird geklärt was mit Unterhalt ( für die Kinder ) und Umgangsrecht ist, usw.


    Wenn die Tochter dann noch einen Rechtsanwalt braucht,
    kann Sie evtl. Beratungshilfe oder Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    Wird Ihr aber alles beim Jugendamt erklärt.


    lg
    edy

    Hallo Dimannia,



    Die Allgemeine Sozialberatung der Caritas nimmt mit ihrem generalistischen Handlungsansatz im komplexen System vernetzter sozialer Hilfen eine koordinierende Steuerungsfunktion nach dem "Hausarztprinzip" wahr.
    Menschen ...


    in persönlichen Konflikten
    in finanziellen Schwierigkeiten
    mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
    ohne festen Wohnsitz
    denen die Decke auf den Kopf fällt
    die nicht mehr Ein noch Aus wissen


    also einfach mal Allgemeine Sozialberatung der Caritas


    anklicken.
    lg
    edy

    Hallo Bambini,


    Ich würde sagen:


    die Tochter bekommt Unterhalt von Ihrem leiblichen Vater.


    Der Frau steht Trennungsunterhalt durch den 2. Mann zu.


    lg


    edy

    Hallo Nora,


    es ist nicht nötig das Du das Sparbuch hast.
    Gehe zur Bank ( auch ohne Sparbuch ) und spreche mit einem Bankberater,
    es gibt Möglichkeiten wie du an das Geld kommst,wenn es noch da ist.


    lg
    edy

    Hallo Flashking,


    hast du schon mal nachgedacht das Du der Vater der beiden


    Jungs 3und 4 Jahre bist ?


    Den beiden schuldest Du Unterhalt,wenn dein Einkommen nicht reicht


    ( dein Selbstbehalt ist 900€) kann dir ein zweiter Job zugemutet werden.


    Warum bezahlt der Vater der Kinder deiner Freundin keinen Unterhalt ?



    lg
    edy

    Hallo Nora,


    Sofort zur Bank und Geld vom gemeinsamen


    Sparkonto abheben ( mit der Bank besprechen ) und auf ein neues Konto


    einzahlen.( Geld nur sichern--nicht ausgeben ).


    Wann wurden die 2 Häuser erworben, in eurer Ehezeit oder hat die
    dein Mann schon vor der Ehe gehabt?


    Habt Ihr Kinder ?
    Bekommst du Trennungsunterhalt?


    lg


    edy