Hallo Bellavista,
ich sagte bereits: erste Anlaufstelle Jugendamt.Da werden viele offene
Fragen geklärt.
ZitatIch bin aber sicher, der wird alles unter den Tisch fallen lassen, was möglich ist: Überstunden, Spesen, Tankkarte etc. Sein Grundgehalt ist nicht sehr hoch und was ist dann, wenn meine Tochter wirklich kaum Unterhalt bekommt? Wer ist dann zuständig???
Alles was in der Lohn/Gehaltsbescheinigung steht kann er nicht unter den
Tisch fallen lassen.
Ab dem Zeitpunkt,wo er Post vom Anwalt deiner Tochter bekommt,gerät
er in "Verzug" d.h. muss er Unterhalt nachzahlen.
Vorerst erstmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,das Amt wird sich diese Leistung beim Nochehemann zurückholen.
Wieso weiß der Anwalt deiner Tochter das nicht?
lg
edy