Über das Jugendamt läuft das nur dann, wenn die Mutter eine Beistandschaft einrichtet.
Da die Mutter momentan keinerlei Kontakt zu mir wünscht, kann ich über eine mögliche Beistandschaft leider nichts sagen. Auch informiert Sie mich nicht über das Wohlbefinden der Beiden, das Geschlecht oder den Namen des Kindes.