Beiträge von Hallihallo123

    Hallo zusammen,

    heute muss ich auch mal was fragen.

    Also:

    Sohn wurde Mitte Juni 18.

    Vater hat bis Mai immer 600€ Unterhalt gezahlt (für 2 Kids der Große (21) auch in Ausbildung).

    Anfang Juni waren dann nur noch 220 € gezahlt worden.

    Seine Begründung er müsse eigentlich gar nichts mehr zahlen, weil Sohn 18 wird im Juni.

    Sohn war und ist noch bis nächste Woche in einer BVB Maßnahme von der Agentur für Arbeit, dann quasi arbeitslos bis 31.8. bekommt aber kein ALG laut Amt.

    Vater hat mitgeteilt er zahlt freiwillig für Juli und August noch 220 € pro Monat.

    Vater hat angegeben, er verdient 2600€ netto. Allerdings hat er nicht angegeben, was er in seinem Nebenverdienst als DJ verdient. Hat angeblich Kleingewerbe angemeldet, da müsste es ja mit Rechnung nachweisbar sein was er einnimmt? Hat auch eine Homepage mit Preisen etc. Autoschulden wurden in Abzug gebracht korrekt?

    Frage jetzt, steht Sohn wirklich kein Unterhalt zu nur weil er 18 ist? Er ist ja in einer Berufsbildenden Maßnahme und hat knapp 430 € Einnahme (plus Kindergeld) und was ist im Juli und August? Da hat er keine Einnahme ausser Kindergeld. Ab September in Erstaausbildung und wird so ca. 760 € netto haben. Er lebt bei der Mutter, diese ist ja auch barunterhaltspflichtig. 1470 € Rente.

    Was und wie sollte der Sohn jetzt tun. Für Anwalt ist kein Geld da.


    Danke vorab fürs lesen ;)

    Ah okay, jetzt ab ich es verstanden. Wenn sie weniger als 860 verdienen würde, dann müssten die Eltern KU zahlen richtig? Nur dass ich das richtig erklären kann, wenn es zum Gespräch kommt.


    Wenn sie aber sagt, es reicht ihr nicht wegen Miete etc. ? Ich glaube sie zahlt so 400 € Miete.

    Danke, das habe ich auch schon gesehen. Nur wie berechnet man das jetzt genau?

    Sie bekommt 1180 € brutto plus (lt. Rechner ca. 944,30 €) Kindergeld 219 €.


    Ausserdem steht in ihrem Ausbildungsvetrag folgendes (Siehe Foto). Ist das relevant (Erstausbildung abgeschlossen oder quasi 3. Lehrjahr)?


    Die mündliche Prüfung hat sie gestern bestanden.

    Bilder

    • Screenshot_20220702-080100_WhatsApp.jpg

    Ja, so würde ich auch vorgehen. Einfach mal abwarten. Wie geschrieben, wir haben es hier in der Regel mit einem Festbetrag zu tun. Selbst wenn man einen Betrag für berufsbedingte Aufwendungen abzieht, liegt sie immer noch über den Betrag. Und dann - bei Unterhaltsansprüche wäre die Mutter auch mit im Boot.


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

    Genau denke ich eben auch. Ja, das mache ich. Vielen Dank, das hilft mir hier sehr.:)

    Hi,


    wenn die Tochter in einer eigenen Wohnung lebt, dann hat sie in der Regel einen festen Bedarfssatz. Auf den wird ihr Einkommen sowie das Kindergeld angerechnet. Der genaue Satz ist mir im Augenblick nicht im Kopf, er liegt aber bei etwa 900 €. Das sollte man aber mit Leichtigkeit über eine Suchmaschine rausfinden können. Jedenfalls sollte die Tochter mit insgesamt etwa 1100 € darüber liegen, so dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.


    TK

    Danke für deine Antwort. Ich versuche mal mein Glück und google nochmal nach dem Bedarfssatz. Und wie gesagt, offiziell weiß er nur von der ersten, abgeschlossenen Ausbildung und hat daher den Dauerauftrag (zudem dieser immer noch an die Kindsmutter ging) gelöscht.

    Aber sie möchte ja was, also wartet er mal, wann sie was erzählt oder fordert.

    Danke erstmal für deine Antworten 😊

    Da es quasi das dritte Ausbildungsjahr ist, also berufsübergreifend, so habe ich es nachgeschaut, würde es als drittes Ausbildungsjahr angesehen werden.

    Bislang war es so, dass sie bei der Mutter gelebt hat und 120 € gezahlt wurde. Einen Titel gibt es nicht.

    Sie hat das eigentlich nur so beiläufig erwähnt, dass sie nach bestandener Prüfung weitermacht, hat darüber einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Sie hat ihn am 2.6. unterschrieben, aber dem Vater noch nichts konkretes mitgeteilt, sondern es beiläufig gegenüber mir gesagt (bin die Lebensgefährtin).

    Da sie sich ja um das Kindergeld kümmern musste, wurde ihr angeblich gesagt, dass weiterhin KU gezahlt werden muss. Der bisherige KU wurde seinerseits erstmal eingestellt, da sie ab dem 2.7. das neue Ausbildungsjahr beginnt und die mündliche Prüfung erst am 1.7. stattfindet.

    Hallo zusammen,

    Ich erläutere kurz den Sachverhalt:

    Tochter ist 19, eigene Wohnung, Verkaufslehre abgeschlossen und hängt direkt Kaufmann zum Einzelhandel dran. Sie verdient dann knapp 900 € und bekommt auch das volle Kindergeld direkt.

    Sie fordert KU (denke wohl von beiden Eltern).

    Der Unterhaltsrechner im Internet sagt aber, dass der Betrag 0 € bei beiden Elternteilen beträgt, kann das sein?

    Wäre super,wenn mir jemand was dazu sagen bzw. einen guten KU-Rechner sagen könnte.

    VG Hallihallo123:thumbsup: