Beiträge von Marta

    hallo timekeeper, ja das habe ich berücksichtigt. Diese Geschichte ist unendlich lang und jedem, dem ich sie erzähle, hat Lust, ihm mal einsam im Dunkelen zu begegnen. dennoch habe ich meine Kinder immer unterstützt, den Kontakt zu halten. Ich habe mich seit 5 Jahren immer zur Ordnung gerufen, das kannst Du mir glauben. Nun sage ich: genug ist genug. Solange er sich Uhren für 25,000 Euro kauft und gleichzeitig den Mindestunterhalt für seine Kinder nicht zahlen will, werde ich den komplizierten Weg gehen. Er will natürlich mich treffen, aber das, was da passiert, darf nicht sein.

    "Wenn wir hier vom Maximalbetrag des ALG I sprechen, dann erübrigen sich sämtliche Fragen nach dem Einkommen der Ehefrau, Vermögen oder dem Selbstbehalt. Dürfte alles nicht relevant sein."


    Hallo Tabula Rasa, das verstehe ich nicht. Er wird mit diesem Maximalbetrag nicht den Mindestunterhalt für seine beiden Kinder stemmen können. Zumindest, wenn die Werte stimmen, die ich gefunden habe (EUR 2.100,00).

    Hallo liebes Forum,


    nun sind gute neun Monate seit meinem Beitrag vergangen, ab 01.09. bezieht der Vater nun Arbeitslosengeld und hat mir telefonisch angekündigt, dass er den Unterhalt ab 01.09. entsprechend anpassen würde. Er weiß noch nicht, wie hoch sein ALG ausfallen wird (ich denke, er wird einen Höchstsatz beziehen, da er immer über der BBG lag) und faselte schon etwas von "Selbstbehalt". damit würde er nicht den Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle erreichen.


    Nun brauche ich Euer Expertenwissen:


    darf er einfach den Unterhalt kürzen? Und wenn nein, wie reagiere ich am besten darauf?

    er ist verheiratet, wird dann nicht das Einkommen seiner Frau mit herangezogen?

    was ist nun mit Privatvermögen?

    er gönnt sich eine Zweitwohnung für rund EUR 1.700,00 monatlich, in der er alle 14 Tage seine Kinder empfängt, da in der ehelichen Wohnung mit rund 160 m2 nicht ausreichend Platz ist

    Bewerbungen schreibt er erst seit ungefähr April diesen Jahres (obwohl er bereits seit 01.11.2022 freigestellt ist); sind das "redliche Benühungen" um einen Arbeitsplatz?

    Wie schätzt Ihr die Aussichten ein, unter diesen Umständen ein "fiktives Einkommen" zugrundzulegen?


    Ich weiß, dass ich nun die Unterstützung eines Anwalts benötige, dennoch freue ich mich auf Eure Erfahrungswerte vorab.


    Grüße Marta

    ...seit ich mich hier in dem Forum ein wenig eingelesen habe, gebe ich Dir recht: offensichtlich praktizieren wir unsere Unterhaltsangelegenheiten doch recht unkonventionell... Ich war immer der Meinung: so wenig Jugendamt und Anwalt wie möglich.


    Danke für Eure Unterstützung!

    Hallo Tabula rasa,


    wir haben zu Anfang eines jeden Jahres anhand seiner Lohnsteuerbescheinigung aus dem Vorjahr den Unterhalt gemäß etwaiger Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle neu berechnet. D.h. sein Netto-Lohn abzgl. halbes Kindergeld. Einvernehmlich ohne Anwalt oder Jugendamt.


    Was wir nie berücksichtigt haben, waren seine möglichen Steuererstattungen bzw. andere Kapitaleinkünfte.


    Aktuell bezieht er noch Gehalt, so dass sich bisher an seinen Zahlungen nichts geändert hat. Allerdings stellte er bereits in Aussicht, dass er sich angesichts seiner momentanen Situation an diversen (verabredeten) Sonderkosten wie bspw. Führerschein der Tochter nicht beteiligen könne. Ich habe in dem Gespräch ausschließlich zugehört und keine Äußerungen hinsichtlich dieser Ankündigungen gemacht.


    Gruß Marta

    Ja, kreativ muss man sein, das stimmt. Ob es in finazieller Hinsicht ist oder eben auch beruflicher...

    Du kannst mir glauben, nichts liegt mir ferner, als jemandem die Luft zum Atmen zu nehmen und dies wäre bei meinem Ex in seiner Lebenssituation trotz Arbeitslosigkeit auch sicher nicht der Fall. Ich bin auch nicht neidisch, sondern im Gegenteil ziemlich stolz auf alles, was ich mir beruflich aufgebaut habe und Tag für Tag wuppe. Ich habe nur langsam den leisen Verdacht, dass man sich gemütlich in den "Vorruhestand" verabschiedet und entsprechend den Unterhalt für seine beiden (einzigen) Kinder kürzt.


    Ich werde mir die Entwicklung in den nächsten Monaten ansehen (er steht noch ein paar Monate in Lohn und Brot) und dann ggf. eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um zu sehen, welche Möglichkeiten es gibt.


    Vielen Dank nochmal!

    Hallo Timekeeper,


    herzlichen Dank für Deine sachliche, ausführliche Information. Damit hast Du mir schon einmal einen großen Schritt weitergeholfen.


    Ich weiß um beide Seiten: die des Unterhaltsberechtigten und ebenso des Unterhaltspflichtigen und es ist gut (bei allen Emotionen), sich dies immer wieder ins Gedächtnis zu rufen. Das hast Du mit Deinen Ausführungen getan und das ist bei mir angekommen. Zwar gibt es in unserem Fall ein paar Besonderheiten, mit denen ich niemandem im Forum langweilen möchte (dies wäre eher im Rahmen einer Selbsthilfegruppe zu besprechen ;-)), aber nun habe ich einmal eine grobe Richtung hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen.


    Vielen Dank dafür und einen schönen Tag!


    Marta

    Hallo liebes Forum,


    ich bin geschiedene Mutter mit 2 Kindern im Teenager-Alter. Mein Ex und Vater der Kinder verliert nun zum 4. Mal innerhalb von 6 Jahren seinen Job. Der bisherige Kindesunterhalt war nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und anderer Umstände besteht Grund zur Annahme, dass es nicht einfach sein wird, für ihn eine neue Anstellung zu finden bzw. überhaupt die Bereitschaft besteht, eine anzunehmen.


    Meine Fragen lauten:


    Kann er eigenmächtig den nicht titulierten K-Unterhalt ab dem Monat der Arbeitslosigkeit entsprechend der Höhe seines Arbeitslosengeldes kürzen? Oder errechnet sich dieser nicht aus dem Durchschnitsverdienst der letzte 12 Monate?


    Ist es richtig, dass er als Nachweis der "redlichen Bemühung" um einen Arbeitsplatz ca. 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen muss?


    Wie sieht es -sollte er zeitnah keine neue Anstellung antreten- mit der Heranziehung seines Privatvermögens zum Zwecke der Kindesunterhaltsberechnung aus? Er verfügt über ein Barvermögen von mehreren Hunderttausend Euro.


    Regelmäßig spekuliert er mit Aktien und hat mir auch schon von erheblichen Gewinnen berichtet. Sind diese Gewinne nicht ebenfalls Bestandteil des Einkommens, welches zur Unterhaltszahlung zugrunde gelegt wird?


    Seine neue Frau und er sind beide in Steuerklasse 4. Gehören etwaige Rückerstattungen bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung ebenfalls zur Grundlage der Kindesunterhaltsberechnung?


    Fragen über Fragen, ich bedanke mich herzlich im Voraus für Eure Informationen