Alles anzeigenHi,
das Jugendamt klärt den Unterhaltsanspruch bzw. die Höhe im Weg einer Beistandschaft, die aber hier von der Mutter förmlich eingerichtet werden muss. Wenn sie Unterhaltsvorschuss erhält, bemüht sich eine andere Abteilung des Jugendamtes um die Realisierung desselben, denn insoweit handelt es sich letztlich um ein Darlehen. Zumindest dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Zahlungen vorliegen. Aber einen Automatismus gibt es da nicht.
Es wäre nicht sachdienlich, wenn wir hier in eine Diskussion abdriften, wie schlimm "Fehler" sind. Ich staune immer wieder, dass selbst Hochkriminelle von "Dummheiten" sprechen, nicht von mehr. Es gibt Handlungen, einerlei ob sie kriminell sind oder einfach nur Geschmacklosigkeiten oder was weiß ich, die letztlich ausschließen, dass Kontakt des Kindes zu diesem Elternteil ausschließen, weil der nicht dem Kindeswohl entsprechen würde. Und es gibt Kriminelle, bei denen der Umgang durchaus dem Kindeswohl entspricht. Nimm Kontakt zum Jugendamt auf, und dann sieht man weiter.
TK
Da gab's wohl ein Missverständnis. Eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor. Mein Fehler war, vlt. war das von mir nicht die richtige Wortwahl, was zu Missverständnissen kommen kann, dass ich in der Vergangenheit mich nicht genügend um's Kind gekümmert habe.