Beiträge von NullProblemo

    Hallo Zusammen,


    die Berechnung der 17j Tochter über die Beistandschaft ist dem Vater Anfang Juli 23 zugestellt worden (ewiges hin und her mit väterlichen Anwalt, kein zurücksenden der Unterlagen etc.) Die Berechnung ergab eine Höherstufung (30,-€) ab August 23 sowie eine Nachzahlung (Rückwirkend vom 09/2022) und die Fristsetzung auf Titelerstellung beim Jugendamt/oder auf eigene Kosten beim Notar).

    Tochter lebt bei mir, Schülerin bis 2025


    Das nur vorweg ... hier meine Frage dazu:

    Meine Tochter hat nächste Woche einen Termin beim Jugendamt, damit sie weiterhin bei der Berechnung unterstützt wird - sie wird Anfang Okt Volljährig.

    Berechnet das JA dann nur meine Gehaltsabrechnungen?

    Beim Vater wurde ja quasi erst 01-12/2022 durchgerechnet.



    Viele Grüße

    Hallo zusammen,


    ich mal wieder.


    Im Oktober hatte ich die Beistandschaft für mein Kind (17J) beantragt, da KV aufgrund Minijobs des Kindes (Job seit Sommerferien- neben seiner Schule (Oberstufe)) garkeinen Unterhalt mehr bezahlt hat.


    Beistandschaft hat seit 10/2022:

    Vater zur Einsendung Einkommensnachweisen aufgefordert und Belegen für Bereinigung-

    Ich sollte ebenfalls die Lohnabrechnungen vom Kind einsenden. Der Vater (und auch ich) dürften von zB 450,- Euro je 100,- Euro pro Elternteil in Abzug bringen.

    Vater vom Barunterhalt, ich vom ?? ... ja von was eigentlich? ... und wer macht denn sowas, wenn Kind für eine Stufenfahrt, Führerschein oder sonstiges spart?)

    Kind hat gekündigt - so machts ihm keinen Spass.

    Ich muss dazu sagen, dass dieser Job mit seinem Vater abgesprochen war - es ist nicht so, das kein Kontakt zw Kind und KV besteht. Es wird regelmäßig (NUR) telefoniert.

    Aber damit hat auch Kind nicht gerechnet.

    Vor allem versteht Kind nicht, dass mir auch ein Abzug zusteht. (rein theoretisch) Vater machts und bei mir wäre es dann moralisch? ach wie erwachsen Kinder dann aufeinmal sein können.


    Im Dezember kam über das JA der Mindestunterhalt für 10+11+12/2022.

    Im Januar kam der Mindestunterhalt wie 2022 übers JA bei mir an. Die Differenz zur neuen 2023 DT fehlt.

    Im Februar kam nix.

    Im März bis heute nix.

    Habe gerade die Beistandschaft angerufen ... die haben diesen "keinen Zahlungseingang im Februar u.a." nicht mal bemerkt?! - mir fehlen die Worte.


    Auch das Schreiben an KV Anfang Januar, in dem KV seine Darlehensraten belegen soll, wurde bis dato nicht beantwortet.

    Berechnet wurde demnach noch garnichts!


    Ich habe darauf hingewiesen, dass KV das noch 6 Monate (bis 18 Geb.) so fortführen wird. Darauf JA: "ich stelle dann mit 18 einen Beratungsschein für Ihr Kind aus ... damit er mit 18 selbstständig zum Anwalt kann."


    Ich bin gerade mit den Nerven echt am Ende ... ist das wirklich die Arbeitsweise eines Jugendamtes?


    Was passiert, wenn er wirklich bis zum 18, Geb nichts mehr bezahlt? Hat er dann einfach Glück gehabt ... und ich die A*karte und bekomme nix?


    Sollte ich einfach mal einen Antrag auf UHV stellen?


    Sorry, ist lang geworden

    Hallo Zusammen,


    mich beschäftigt gerade eine Frage:


    Mein Sohn möchte dass das Jugendamt ( bisher Beistandschaft) sich ab seinem 18. Geb. um die Berechnung des Unterhalts kümmert / ihn unterstützt.


    Da ich der betreuende Elternteil bin, habe ich keine Erfahrungen was das JA alles vorgelegt haben möchte....

    könnt Ihr mir helfen?


    Gehaltsabrechnungen ist klar , auch den Steuerbescheid (dann mach ich den mal lieber schneller als sonst :saint: ... was noch alles?


    Viele Grüße

    Mein Sohn ist 17 - Schüler der 11. Klasse Oberstufe - und verdient sich 450,-- Euro dazu.


    Trotz dass er Schüler ist, wird dieses Einkommen nicht als Überobligatorisch beim Jugendamt angesehen.


    Das Einkommen wird, inkl der 300,- Energieumlage die auch er bekam, beim Jugendamt mit eingerechnet, und darf von den Eltern in Abzug gebracht werden. Ich musste gerade seine Abrechnungen einsenden (Beistandschaft beantragt) - da sagte man mir dies. Der Vater bringt es in Abzug, und die Bearbeiterin sagte es wäre richtig.


    War auch erschrocken.

    Er hat den Job gekündigt ... so macht es ihm keinen Spaß.

    Hallo Lex,

    bis zu einem "Taschengeld" kann Deine Tochter sich dazu verdienen, ohne das es zu einer Anrechnung kommt. Aber 420,-- Euro ist da ausserhalb eines "Taschengeld" Betrages.

    Du kannst ihren Verdienst anrechnen.

    Bei einer siebzehnjährigen: Nettoeinkommen minus 100€ ( Arbeitsaufwandspauschale) /2 also: 520-100=420/2= 210€ anrechenbar.


    Genau wie edy schreibt - von den 210,-- Euro aber nur den halben Betrag, also 105,-- Euro.

    Das Kind hat ja auch noch eine Mutter die die andere Hälfte anrechnen darf/kann.