Beiträge von Kasar

    Danke für die Antwort. Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich meiner Verpflichtung nicht schon mit meiner Auskunftserteilung für 19-21 nachgekommen bin, da die Unterlagen für 22 ja noch nicht vorliegen konnten. Das würde bedeuten, dass sie erst in 2 Jahren wieder eine Auskunft verlangen darf. Oder sehe ich das falsch?

    Hallo, ich bin selbstständig und bin verpflichtet, Kindesunterhalt für meinen Sohn zu bezahlen. Meine Ex-Frau hatte mich im April aufgefordert, ihr mein Einkommen der letzten 3 Jahre mitzuteilen. Da meine Steuererklärung für 2022 so früh im Jahr natürlich noch nicht vorliegen konnte, habe ich ihr die Unterlagen für 2019, 2020 und 2021 zugeschickt. Nun verlangt sie von mir wieder Auskunft für 20, 21, und 22. Hat sie denn das Recht dazu? Ich hatte ihr ja alle Auskünfte vollständig gegeben, die ich ihr zum geforderten Termin geben konnte, da die Unterlagen für 2022 noch nicht vorliegen konnten. Muß ich ihr nicht erst wieder nach 2 Jahren erneut Auskunft erteilen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!