Wer zahlt die Nebenkosten, wenn Ehefrau im Haus bleibt?

  • Hallo zusammen,
    ich habe jetzt ettliche Foren durch und bekomme einfach keine eindeutige Aussage zu meiner Frage.
    Ich versuche es jetzt mal hier.
    Die Ausgangslage ist, dass die Ehefrau mit dem Kind in der gemeinsamen Immobilie (Haus) verweilt. Beide Partner stehen im Grundbuch.
    Im Rahmen der Wohnwertermittlung wird ja nur die Kaltmiete als fiktives Einkommen auf das Einkommen der Ehefrau hinzugerechnet.
    Nun zahlt der Ehemann iVm dem Haus bis dato alle Kosten. Das sind Kreditkosten für das Haus (Zins & Tilgung), Versicherung (Gebäude, Hausrath und Privathaftpflicht), Grundsteuer, Gas, Wasser und Strom. Hizu kämen dann noch so Kosten wie z.B. Schornsteinfeger.


    Es kann ja nicht sein (so hoffe ich), dass der Ehemann alle diese kosten selber tragen muss. Deshalb bitte ich um Info, welche Kosten auf den im Haus verbleibenden "übertragen" werden können?


    Anbei mal meine Denke:


    * Kreditverbindlichkeit ( Kommt komplett in den Bereich der abzugsfähigen Aufwände zur Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens)
    * Versicherungen & Grundsteuer & Schornsteinfeger wäre für mich verbrauchunabhänige Kosten. Diese würde ich entweder zu 50% auf den Wohnwert aufaddieren oder sie in dieser Höhe am Ende von der tatsächlichen Unterhaltszahlung abziehen
    * Gas, Wasser und Strom sind verbrauchsabhänige Kosten. Diese müssen von dem im Haus verblieben zu 100% übernommen werden. Da alle Verträge auf den Ehemann laufen (in AUßenverhältnis) würde der Ehemann diese Kosten zahlen, sie aber auch von der Unterhaltszahlung ebenfalls abziehen.


    Ist diese Annahme richtig? Wen nein, wie würde sie richtig lauten?


    Vorab lieben Dank für die Rückmeldung

  • Ich meine, die Frage in Deinem anderen Thread - Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens - bereits beantwortet zu haben.


    Zu: es kann ja nicht sein, dass...


    Doch, schon... hängt vom Einzelfall ab. Und ist manchmal auch gar nicht entscheidend. Soweit Du Aufwendungen von Deinem Einkommen abziehen kannst und diese auch dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen, vermindert sich der Unterhaltsanspruch. Kannst Du Aufwendungen nicht abziehen, erhöht sich der Anspruch. Es wird also nicht zwangsläufig besser oder schlechter... die Berechnung verändert sich nur. Grundsätzlich sollte die Trennungszeit vor Scheidung aber auch dazu genutzt werden eine wirtschaftliche Entflechtung herbei zu führen. Das klärt die Positionen und erspart unnütze Diskussionen, wie z. B. wem stehen Nebenkostenerstattungen zu... die Handyrechnung ist doch höher als gedacht, wie soll das ausgeglichen werden... ihr "Neuer" hält sich oft in Deinem Haus auf, warum soll man DEM das Duschen finanzieren... bla bla bla. Das alles bringt wenig Freude!