unterhalt gegeneinander aufheben

  • Hallo an alle
    Ich habe 2 Kinder 14 und 16 Jahre alt. Die ältere möchte jetzt zu mir ziehen und die Kleine soll bei der Kindsmutter bleiben.
    Muss ich an die Kleine weiterhin Unterhalt zahlen weil die Mutter nur ca. 900 € verdient oder hebt sich der Unterhalt gegeneinander auf?
    Brauch dringend Antwort auf diese Frage..

  • Hallo,


    Unterhalt hebt sich nie gegeneinander auf. Das liegt daran, dass es sich um unterschiedliche Rechtsansprüche handelt.


    Wenn die 16-jährige nun zu Dir zieht, wirst Du weiter den Unterhalt für die 14-jährige leisten müssen, auch wenn die KM keinen Unterhalt für die 16-jährige leisten kann. Den Unterhalt für die 16-jährige kannst Du dann aber einstelle, sofern der Anspruch nicht tituliert ist. Wenn doch, Herausgabe des Titels fordern.


    Wenn die KM nicht über ausreichend Einkommen verfügt, wäre sie an ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnert, welche sie ggü. dem minderjährigen Kind hat (vergl. § 1603 Abs.2 BGB).


    LG chico

  • Hmmmm.... grs. sind die Ausführungen richtig, da es sich ja nicht um Ansprüche der Elternteile handelt, sondern um Ansprüche der Kinder, die daher getrennnt zu prüfen sind. Möglicherweise ist man sich aber - jenseits der Rechtslage - einig, dass die Unterhaltsansprüche der Kinder wechselseitig nicht geltend gemacht werden sollen, wenn jetzt jeder eines hat. Es soll ja vorkommen, dass Eltern sich noch verstehen und miteinander reden können... Solche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig als sog. wechselseitigen Freistellungserklärungen. Sie kommen insbesondere dann in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der Kinder nicht wirklich gefährdet ist ( z. B.: Mutter hat sich wieder gut verheiratet...). Man sollte solche Freistellungserklärungen allerdings schriftlich fixieren.