Unterhaltsanfechtung

  • Aktuell:


    Ex-Ehemann verlangt durch Anwalt eine Überprüfung nach zehn Jahren, um zu prüfen ob noch Unterhalt zu zahlen ist.
    Ex-Ehefrau ist allein, hat knapp 970 Euro an EU- und Unfallrente und ist 62 Jahre alt. Sie hat keinen neuen Partner.
    Beide wurden nach 30 Ehejahren geschieden. Das Scheidungsurteil lautet: bis 65 Jahre ist zu zahlen.
    Ex-Ehemann zahlt Trennungs- und Vorsorgeunterhalt, hat jedoch noch 11.000 Euro Schulden an Unterhalt zu begleichen, da er gar nicht oder nur unregelmäßig gezahlt hat.


    Problem:
    Ehefrau hat den Vorsorgeunterhalt zur Hälfte nicht zusammengespart. Dies ist geschuldet durch Umzug, Neueinrichtung (Ex hat alles mitgenommen), Wasserschaden, Unterstützung der Tochter im Studium (kein Unterhalt vom Vater, kein Anspruch) und natürlich durch Hartz 4 vor der EU-Rente (da kommt man ja auf keinen grünen Zweig).


    Frage1 :
    Kann der gesamte Unterhalt nun zurückgefordert werden? Oder nur der Vorsorgeunterhalt?


    Frage 2:
    Können Härtegründe zugrunde gelegt werden, damit der Vorsorgeunterhalt und die fehlende Summe (2000 Euro nur) und damit die Nichtanlegung auf ein Konto auch
    begründet werden können?


    Danke



    MfG

  • Dass der anzusparende Vorsorgeunterhalt zweckwidrig verwendet wurde, begründet keinen Rückforderungsanspruch des Unterhaltsverpflichteten.


    Es kann aber eine Rolle spielen, wenn der nacheheliche Unterhalt nicht abschließend bis zum 65. Lebensjahr befristet wurde und grundsätzlich noch die Möglichkeit desteht, dass darüber hinausgehend ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird. Dann muss sich der Unterhaltsberechtigte dasjenige als Alterseinkommen anrechnen lassen, was er pflichtwidrig nicht in die Altersvorsorge angespart hat. Ob das hier der Fall ist, kann nicht beurteilt werden.


    Es gibt Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass Unterhalt für die Zukunft verwirkt sein kann, wenn der Vorsorgeunterhalt zweckwidrig verwendet wurde. Das dürfte aber voraussetzen, dass einem wirklich keine vernünftige Begründung einfällt...

  • Der Unterhalt wurde vom Gericht befristet auf den Eintritt der Rente der Ex-Ehefrau. Beide waren 29 Jahre verheiratet.


    Die Ex-Ehefrau kann das Geld nicht zusammenbringen und hat nun Angst. Auf der anderen Seite die Schulden des Ex. Was könnte im schlimmsten Falle auf sie zukommen?


    MfG

  • Dann werden wir mal den Dispo sprengen und alles in die Kasse packen. Aufs Konto kommt es nicht. Dann kann die Anwältin vorbeikommen und selber nachzählen. Ich fahre nicht in ein anderes Bundesland dafür.

  • Es ist ja nur die Hälfte die angespart wurde. Da die andere Hälfte fehlt, wird der Dispo zum Ausgleich herangezogen, alles abgehoben und mit der aktuellen Summe dann auf Sparkonto eingezahlt. Wenn Anwälte das so haben wollen.........dass man ein extra Konto dafür aufmacht, dann machen wir ein Konto auf, zum Glück isses kostenfrei, so ein Sparbuch.

  • Hallo icando,


    meine Vorgänger haben ja schon die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammen getragen! Ich habe Dir einmal ein paar interessante Urteile und Quellen fachkompetenter Experten zusammen getragen, welche Dir vielleicht einen rechtlichen Einblick in dieses Thema geben!


    1. http://www.rechtsindex.de/urteile/anfechtung
    2. http://www.iww.de/ve/archiv/an…ung-durch-das-anfg-f40663
    3. http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/unterhaltspflicht/
    4. http://www.scheidung-einfach.d…t_in_Bonn/Neuer_Artikel_1


    Ich hoffe Du kannst ein paar wichtige Informationen für Dich filtern und bekommst einen kleinen Überblick über die jetzige Rechtssprechung zu Deinem Thema!


    Beste Grüße