Unterhalt bei EU Rente + Pflegstufe

  • Guten Tag,


    ich habe folgende Situation:



    Ich bin selbst, aus gesundheitlichen Gründen, erwerbsunfähig und entsprechend berentet.


    Meine Rente reicht nicht aus, um den Kindesunterhalt vollständig zu bezahlen.


    Nebenbei besitze ich ein wenig erspartes. Dieses habe ich bisher verwendet, um meine Kinder in Hamburg (ich wohne in Berlin) besuchen zu können und
    Um das aufzufangen, was unser Gesundheitssystem nicht hergibt. Mit Pflegestufe I bekomme ich zwar Pflegegeld, aber durch meine eingeschränkte
    Alltagskompetenz, kann ich bspw. darf ich nicht ohne Begleitung mich am Straßenverkehr beteiligen (auch nicht als Fußgänger - Blackouts mit Gefahr der Gefährdung anderer und mich selbst
    im Straßenverkehr)



    Jetzt hat meine Ex-Frau von dem Ersparten erfahren und will, dass ich dieses voll für den Kindesunterhalt verwende (meiner Frau geht es finanziell gut und die Kinder brauchen auf nichts zu verzichten)


    Das Resultat ist, dass ich dadurch meine Kinder nicht mehr werde besuchen können, dadurch natürlich auch meine 85 jährige Mutter, die ebenfalls in Hamburg wohnt.
    Auf meine Begleitperson im Straßenverkehr muss ich jetzt auch verzichten. Infolge dessen, kann ich nicht einmal mehr spazieren gehen, geschweige denn Ärzte konsultieren,
    kann meine Zuzahlung der zahlreichen Medikamente mir nicht mehr leisten und muss dadurch extreme Schmerzen (körperlich) erleiden.
    Das soll soziale Gerechtigkeit sein? Erkrankte Menschen im Stich zu lassen, diese Schmerzen erleiden zu lassen?


    Vätern den Besuch und somit den Umgang der eigenen Kinder zu verwehren durch so etwas zu verwehren? Eine 85zig jährige Frau daran zu hindern, ihren einzigen Sohn zu sehen?


    Vielleicht weiß jemand ja was dazu. Meine Anwältin meint, dass sei so und irgendwie will ich das nicht glauben ....


    Danke und Grüße

  • Grundsätzlich ist für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch auf Vermögen zurückzugreifen, wenn das laufende Einkommen nicht ausreicht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. In einem gedachten Rechtstreit müsste sauber vorgetragen werden, welche Rücklage für den eigenen Bedarf dringend benötigt werden. Wieviel und wofür und voraussichtlich wie lange? Ärztliche Stellungnahmen sind vorzulegen, Belege müssen gesammelt werden etc. Dann stellt sich auch die Frage, über welches Einkommen die Kindesmutter verfügt. Diese ist zwar grundsätzlich nur für den Betreuungsunterhalt zuständig. Bei sehr guten finanziellen Einkünften - je nach OLG das 2-3-fache Deines Einkommens - kann es aber dazu führen, dass Du nicht mehr verschärft haftest. Und sicher kommt es auch auf die Höhe Deines Vermögens an. Je mehr vorhanden ist, desto größeren Einsatz kann man wohl auch erwarten.

  • Hallo,


    vielen Dank für Deine Antwort. sicherlich, es geht ja auch nicht um die Frage des ob.
    Meine Anwältin sagte mir eben, dass ich das Geld eben nicht für Behandlungen oder Begleitung im Straßenverkehr verwenden darf. Unser Gesundheitssystem übernimmt die Kosten nicht vollständig. Da stellt sich dann für mich eben die Frage, wie jetzt Behandlungen und Medikamente finanzieren, geschweige denn die notwendige Begleitperson ...