Kindesunterhalt bei ALG II Hartz IV

  • Folgender Fall
    Bislang wurde regelmäßig Kindesuterhalt von 115% geleistet.
    Seit 01.06.14 besteht der einizige Geldzugang aus 892,78 Euro ALG II.
    Auf den Antrag beim Jugendamt den Unterhalt wegen Nichtleistungsfähigkeit auszusetzen, teil das Jugendamt mit:


    Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige beträgt 800 Euro und 92,78 sollten bitte an Unterhalt gezahlt werden.
    Kann das rechtens sein. Der ALG II Betrag setzt sich nur zusammen aus Miete+Heizkostenzuschuss+ Bedarf zum Leben 391 Euro.


    Ist diese Entscheidung des Jugendamts rechtens?
    Und woher soll man das Geld nehmen. ALG II ist schließlich das absolute Existenzminimum?

  • Ja es gibt einen Titel der mich verpflichtet 115 % des Regelsatzes zu zahlen. Das habe ich bisher auch immer gemacht.
    Jetzt habe ich dem Jugendamt den Harz IV Bescheid vorgelegt mit der Bitte den Titel auf 0 Unterhaltsschuld zu setzen.
    Antwort von denen ich müsste alles über 800 abgeben. Das wäre der Selbstbehalt für Erwerbslose gem. Düsseldorfer Tabelle. Mein ALG II Satz beträgt jedoch 892,78. Alles über 800 wäre als Unterhalt zu zahlen.
    Das kann doch nicht sein? oder?

  • Ja aber dann will das Jugendamt ja noch mehr.
    Die 92.78 sind ja nur verringerter Unterhalt von 398 wegen Hartz IV. Wenn das Jobcebter jetzt noch 92,78 mehr zahlen sollte. Will das Amt die garantiiert auch noch als Unterhalt.

  • Hallo Dicktus,


    wenn das JA hier einer Abänderung des Titels aufknapp 90€ zustimmt, dann solltest Du freuen. Eigentlich schuldest Du den titulierten Unterhaltsbetrag. Aber Du verstehst meinen Hinweis nicht. Wenn Du dem JC den Unterhaltstitel über 398€ vorlegst, dann erhöht sich damit der Betrag den Du an ALG2 bekommst. Dann kannst Du den Titel voll bedienen und das JA ist glücklich. Dann wollen die die 90€ gar nicht mehr.


    LG chico