Auswirkungen auf Aufstockungsunterhalt Exfrau aufgrund Geburt eines unehelichen Kindes und weiterm Unterhaltsanspruch Kindesmutter

  • Ich bin rechtskräftig geschieden und meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel bezüglich Aufstockungsunterhalt und für unsere beiden Kinder, der in der Höhe erst mal nicht beanstandet werden kann.


    Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, somit treten zwei weitere Unterhaltspflichtige in mein Leben ein. Daher habe ich folgende Fragen:


    1. Kindesunterhalt: die Anzahl der Unterhaltsemfänger steigt mit der Geburt des Kindes von 3 (Exfrau + zwei Kinder) auf 5 (Freundin und Baby). Wäre es dann also so, dass der Tabellenunterhalt gemäß DDT um zwei Stufen absinken würde für alle drei Kinder?


    2. Ehegattenunterhalt: hat dieser Umstand, dass sowohl meine Lebenspartnerin als auch das weitere Kind von mir Unterhalt erwarten dürfen, potentiell Auswirkungen auf die Höhe des Aufstockungsunterhaltes (müsste natürlich notariell oder gerichtlich geändert werden) beispielsweise durch weiteren Abzug des Unterhalts des dritten Kindes sowie dem Betreuuungsunterhalt an die Lebenspartnerin vom unterhaltsrelevanten Einkommen?


    3. Hat der Umstand, dass ich auch Aufstockungsunterhalt für meine Exfrau leiste, umgekehrt Auswirkungen auf meine neue Lebenspartnerin?

  • Hallo,


    meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel bezüglich Aufstockungsunterhalt und für unsere beiden Kinder


    Du meinst du zahlst Kindesunterhalt und deine EX bekommt noch aufstockenden nachehelichen Unterhalt? ( und deine EX hat darüber einen Titel).


    Zitat

    Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, somit treten zwei weitere Unterhaltspflichtige in mein Leben ein


    Du meinst 2 weitere unterhaltsberechtigte?


    2 Stufen in der DT wären möglich.



    Zitat

    2. Ehegattenunterhalt: hat dieser Umstand, dass sowohl meine Lebenspartnerin als auch das weitere Kind von mir Unterhalt erwarten dürfen, potentiell Auswirkungen auf die Höhe des Aufstockungsunterhaltes


    Kommt auf dein Einkommen und die Höhe der Aufstockung an.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy ;-)


    sorry, bin neu hier, aber du hast natürlich Recht. Freundlichkeit zuerst :-)


    Frage 1 hast Du ja beantwortet und ist recht eindeutig
    Frage 2&3 ist hat für mich die Frage, wie ich rechne bei Unterhaltsberechtigten gleicher Rangstufe (Exeehefrau mit Auftstockungstitel, die auch minderjährige Kinder >3 Jahre betreut sowie Lebenspartnerin, die erst mal Elterngeld bezieht und ich somit den Rest aufstocken müsste) den Unterhalt aus bzw. beeinflussen die sich gegenseitig? Ich werd sicher nicht den Mindestbehalt streifen, dazu verdiene ich denk ich hinreichend.


    Ich mach mal das Beispiel konkret:


    - Meine beiden heutigen Kinder bekommen Unterhalt Stufe 9, nach der Geburt würde für alle drei Kinder auf Stufe 7 zurück gehen
    - Meine Exfrau bekommt heute 800 EUR Aufstockung, Diese wird wie folgt bestimmt: Unterhaltsrelevantes Einkommen von mir abzüglich Kindesunterhalt abzüglich unterhaltsrelevantes Einkommen meiner Exfrau und das alles durch zwei. Wenn nun das Kind auf die Welt kommt, tangiert das überhaupt die Rechnung, also darf ich die Unterhaltstitel auch abziehen, bevor halbiert wird? Hab mal gelesen, dass es für den Aufstockungsunterhalt keine Auswirkung hat, ob ich weitere Kinder mit anderen Frauen habe oder denen Unterhalt schulde, sondern erst dann, wenn ich den Mindestbehalt erreicht habe...


    Dito bei meiner Lebenspartnerin. Ich gönn Ihr ja alles, aber mir wird Angst und bange für die Zeit nach dem Elterngeld, wo Sie exakt 0 Euro verdient und formal nen Anspruch hat bis zur Höhe ihres Verdienstes vor der Entbindung...

  • Hallo rett_de,


    Die Frage zum Unterhalt der Freundin (Betreuungsunterhalt) und die Angst davor, stellt sich aber doch nur wenn


    sie dich auf Unterhalt verklagt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)