Sohn geht in Lehre, Neuberechnung Unterhalt.

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn 16 Jahre, geht ab September in die Ausbildung. Kurze erläuterung, ich bekomme für meinen Sohn seit über 1,5 Jahr Unterhalt von seinem Vater. >Vorher hatte er nie gezahlt. Obwohl ich immer wieder Überprüfen lassen habe,kam es erst ende 2012 zur Kraft. Er zahlt 334 Euro im Monat. Einen Titel habe ich auch nur für diese Zeit, da man mich einfach nicht gut genug beraten hat.


    Aber zu meiner Frage: Da mein Sohn in die Lehre geht, wird sein Verdienst mit gerechnet. Sein Vater weiss davon nichts, da er mit sein Sohn keinen Kontakt haben möchte schon seit er 1 Jahr alt ist. Er kennt ihn nicht. Muss ich den Kindesvater dies mitteilen???
    Muss ich mir einen Anwalt nehmen um dies neu zu berechnen lassen??? Wer bezahlt den??? Und dann habe ich gelesen, das er den Titel anfechten müsste, weiss net was ich machen soll. Bin ja froh das er endlich nach 14 Jahren zahlt und jetzt muss ich zusehen, wieviel er noch zahlen muss damit alles in Ordnung ist.


    Seine Ausbildungsvergütung beträgt 690 Euro Brutto im ersten Jahr.


    Wäre für nützliche Antworten sehr Dankbar :)

  • Hallo!


    Das musst Du dem Vater mitteilen. § 242 BGB und § 1618a BGB


    Die Netto-Ausbildungsvergütung wird hälftig, gekürzt um 90€ ausbildunngsbedingte Aufwendungen, auf den Unterhalt angerechnet.


    Sind dann etwa 550 - 90 = 460 / 2 = 230€


    Der Titel wäre damit auf ca. 104€ abzuändern. Dazu bedarf es aber nicht zwingend eines RA oder gar einer Abänderungsklage. Das kannst Du mit den Vater auch einvernehmlich abändern lassen. Geht z.B. beim JA.


    LG chico