Mietfreie Wohnung der Elten als Zuwendung

  • Hallo,


    es geht um die Berechnung des Zugewinnausgleiches.


    In unserem Fall haben wir über 10 Jahre bis zur Scheidung mietfrei in einem Haus meiner Eltern gewohnt. Mietfrei nur aus dem Grund, weil ich der Sohn bin und sie mir das als Zuwendung gegeben haben.


    Hätte ich die mietfreie Wohnung nicht erhalten, hätten wir in der Ehezeit über 70.000 Euro weniger ansparen können.


    Gibt es eine Möglichkeit, dies bei der Berechnung des Zugewinnes quasi vom gemeinsamen Vermögen abzuziehen?
    Hat hier jemand Erfahrung bzw. kennt jemand Urteile dazu?


    Vielen Dank
    Rainer

  • Schau mal in diese Vorschrift:


    § 1374 BGB
    Anfangsvermögen
    ...........
    (2) Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von
    Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch
    Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach Abzug der
    Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, soweit es nicht
    den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist.

    ..............


    Das mietfreie Wohnen müsste als Schenkung o.ä. von seiten deiner Eltern zu werten sein, damit es dem Anfangsvermögen hinzugerechnet wird und damit letztlich deinen Zugewinn mindert. Ist es aber nicht.... Diese monatlichen "Zuwendungen" haben eher Unterhalts- oder Einkommensfunktion. Sie fallen NICHT unter §1374 II BGB. Da wirst du dir was anderes einfallen lassen müssen...