Unterhaltsvorschuss

  • Hallo.
    Ich habe folgendes Anliegen vielleicht kann jmd mir weiterhelfen.
    ich bin Vater einer 7Jährigen Tochter dieser ich Unterhaltsverpflichtigt bin.
    Habe im Oktober 2014 eine Arbeit bekommen dieses habe ich dem Jugendamt mitgeteilt um den Titel zu erstellen sollte ich 2 Lohnbescheinigungen mitbringen ... gesagt getan im Dezember 2014 bin ich dann zum Jugendamt und habe die Lohnzettel abgegeben.
    Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin das meine ehemalige Freundin vorsprechen muss und Unterlagen vorbei zubringen hat. Gleichzeitig machte ich der Sachbearbeiterin klar das ich ein weiteres Kind mit meiner jetzigen Partnerin im März 2015 bekomme Sie schaute kurz auf die Lohnzettel und meinte das es dann eine Mangelfall wird weil mein Lohn nicht ausreichen würde für beide Kinder.
    Bis Mai 2015 hatte sich nichts getan und einen Termin für den Titel gab es nicht. Im Mai 15 bin ich nochmal zum Jugendamt und musste zu hören bekommen das die Akte versehentlich weggelegt wurde und meine damalige Partnerin sich nicht gemeldet hatte. Daraufhin hat diese meine damalige Partnerin nochmals angeschrieben und eine Frist bis zum 9.6.15 festgesetzt um sich zu melden.
    So Sie war da hat Ihre Papiere abgegeben ich habe meine restlichen Verdienstnachweise am selben Tag abgegeben. Vorhin hab ich angerufen wie weit Sie mit der Berechnung sei und musste hören das Sie noch nicht weiß ob Sie es für den Monat Juli 15 fertig bekommt.
    jetzt wäre die Frage wie sieht es denn aus wenn ich statt der 180€ die ich jetzt zahle nur hätte 100€ bezahlen müssen??? Kann ich das Geld zurück verlangen ab März 15 die Differenz??
    Sollte die Dame für den Monat Juli die Berechnung nicht fertig bekommen kann ich den Vorschuss als Vorbehalt bezahlen oder sogar einbehalten bis die Berechnung fertig ist?? Fragen über Fragen!!! Danke für eure Hilfe! MfG

  • Hallo Jenser21,


    wie hoch ist denn dein Netto-EK ?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Jenser,


    die Berechnung erfolgt für das Datum ab dem du aufgefodert wurdest dein Einkommen mitzuteilen.


    Ergibt die Berechnung weniger, wirst du dich mit dem Amt auf Rückzahlung einigen können.


    Es stehen aber evtl. noch Forderungen des Amtes gegen dich aus?,wenn die Mutter Unterhaltsvorschuss


    bekam.


    lg
    edy

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  • Hallo edy!
    in dem Sinne bin ich ja nicht aufgefordert worden mein Einkommen nachzuweisen wie schon oben geschrieben. Meiner Meinung nach hat aber das Jugendamt versäumt auf einen Termin mit der Kindesmutter zu drängen bzw die Zahlung wegen fehlender mitwirkungspflichten einzustellen! Wie gesagt die haben die Kindesmutter im Dezember 14 angeschrieben. Dem Jugendamt schulde ich nur noch ca 150€ mehr nicht. Ich denke nicht das die mir rückwirkend die Differenz bezahlen falls nun raus kommt das ich nur hätte 100€ Zahlen müssen oder?! Lg