Unterhalt für nicht privilegierte Volljährige rutscht auf 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle - Warum

  • Hallo,
    auf verschiedenen Internetseiten lese ich:
    Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, wird der Kindesunterhalt nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle errechnet.


    Ich hatte bislang Unterhalt nach Stufe 10 bezahlt. Meine Tochter hat jetzt eine Ausbildung begonnen.


    1.Gelten nicht mehr die Nettoeinkommen?
    2.Warum reduziert sich der Anspruch so stark?

  • Hallo Ax2015,


    In der DT gibt es nur 4 Altersstufen. (hier ab 18 Jahre).


    Stufe 10 ist eine Einkommensstufe.


    Außerdem wird das Einkommen der EX mit eingerechnet. Dafür wird das volle KG abgezogen.


    lg
    edy

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  • Hallo Ax,


    die DT zeigt natürlich nur den Bedarf an.


    Abgezogen von diesem werden das voll Kindergeld sowie der AZUBI-Lohn.


    lg
    edy

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