Unterhaltspflichtiger heiratet anderes betreuendes Elternteil

  • Komplizierter Fall (für mich) und ich steig da nicht recht durch.
    Angenommen der Unterhaltspflichtige (Mangelfall) heiratet. Die zukünftige Ehefrau hat zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht, wofür sie keinen Kindesunterhalt vom Kindesvater erhält. Außerdem haben die beiden zukünftigen Eheleute noch ein gemeinsames Kind. Ich hab gelesen, dass man eine gute Begründung braucht, weswegen der Unterhaltspflichtige die schlechtere Steuerklasse wählt. Ist es Begründung genug, dass die Ehefrau die Steuerklasse 3 wählt weil sie selbst durch Leistungsunfähigkeit des Kindesvaters die Barunterhaltspflicht übernehmen muss? Welchen Selbstbehalt hat der Ehemann im Falle einer Heirat?


    Vielen Dank für eure Antworten