Frage zum Ausschluss

  • Hallo,
    da ich noch sehr betroffen bin, durch die anstehende Scheidung fällt es mir schwer mich zu konzentrieren. Ich denke ihr versteht das! Nun zu meiner Frage, wir sind seit 17Jafren verheiratet und sind, waren beide Berufstätig. Kinder haben wir gemeinsam keine. Seit meinem 50zigsten Lebensjahr bin ich Rentner und erhalte ca. 1230 euro. Meine noch Frau 47J.
    arbeitet Vollzeit und hat etwa Anspruch auf mom. 600 Euro im Rentenfall. Sie möchte natürlich weiter arbeiten und auf Ansprüche an mich verzichten. Im Gegenzug verzichte ich auf mögliche unterhaltsansprüche an sie. Ist dies möglich?, wenn ja wie und zählt der Anspruch nur auf die Zeit in der wir verheiratet waren, oder auch für die Anwartsschaft davor.


    Danke Ralf :)

  • Hallo Ralf,


    Man kann auf alles verzichten, auch auf den Versorgungsausgleich.


    Dieser Verzicht hat meistens jedoch nur solange Gültigkeit, bis er zu Lasten Dritter geht.


    Wenn also schon abzusehen ist, das die EX später mal auf staatliche Leistungen angewiesen ist,dann wird der Vertrag ungültig.


    lg
    edy

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  • Hallo EDY,
    erstmal DANKE, aber ist es nicht so das ich als Rentner nie mehr einzahlen kann?? Somit habe ich doch schon jetzt einen Nachteil, oder??
    Wenn bei meiner Rente von 1200 Euro noch etwas abgezogen wird, bin auch ich eine Last für Dritte, oder??!! Sie kann und wir ja weiterhin einzahlen, außerdem wird sie Nebeneinkünfte als Heilpraktikerin erzielen!! Die andere Frage ist leider noch nicht beantwortet, zählt die Zeit vor der Hochzeit auch von meinen Rentenanspruch, oder erst nach der Hochzeit?? Ich war 36J, als ich den Fehler gemacht habe zu Heiraten, zum Glück sind wir uns einig aber nicht das Gesetz.


    Danke, an alle die Hilfreich zur Seite stehen!!


    Ralf

  • Hallo Ralf,


    Es zählen nur die Rentenpunkte die während der Ehezeit erworben wurden.


    Möglich das du nach dem Versorgungsausgleich der Allgemeinheit zur Last wirst.


    Deine abgegebenen Rentenpunkte bekämst nur nur beim Tode deiner EX vor erreichen ihrer Rente zurück.


    Hat denn deine EX nun genügend eigenes Einkommen um auf Unterhalt zu verzichten?


    lg
    edy

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  • Hallo,
    sie bekommt ca 1800 plus zulage. Also etwa 2000 netto. Achja, ich weis nicht ob es eine Rolle spielt, aber als Frührentner habe ich einen Behindertenausweis 80% und ein G!


    MFG
    Ralf
    P.S.: Vielen Dank für die Hilfe, bin nämlich mom. etwas neben der Spur :-(

  • Hallo Ralf,


    bitte keine Mail direkt an mich.


    Es gibt keine Privatratschläge /Tipps/Auskünfte.


    bitte öffentlich deine Fragen stellen.


    lg
    edy

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