Gemeinsame Steuererveranlagung während der Trennung

  • Hallo,


    seit elf Monaten getrennt, möchte ich mit meiner Nochfrau eine gemeinsame Steuerveranlagung für das vergangene Jahr vorzunehmen. Ich habe ihr vorgeschlagen, die zu erwartende Erstattung im Verhältnis unserer Einkommensbeiträge aufzuteilen, sie möchte dagegen die Hälfte der zu erwartenden Erstattung und kündigt an, einer gemeinsamen Veranlagung ansonsten nicht mitzumachen. Nun habe ich drei Fragen:


    a) Gibt es die Verpflichtung zur gemeinsamen Erklärung, wenn der Expartner dies will?
    b) Falls ja, wie wird dies bei einer Weigerung oder wenn der Unwillige einfach eine eigene Erklärung abgibt, durchgesetzt (per Anwalt? Übers Finanzamt?)?
    c) Gibt es Festlegungen für die Verteilung der Rückzahlung?


    Vielen Dank für die Infos.

  • Getrenntveranlagung wäre Unsinn. Da freut sich nur das Finanzamt. Ich weiß nicht, ob das überhaupt ginge, wenn man noch verheiratet ist. Ansonsten hat die Ehefrau da eine Mitwirkungspflicht. Soviel ich weiß, kann sie sich da nicht verweigern. *


    Aktueller Stand ist wohl der, dass nach "fiktiver getrennter Veranlagung" aufgeteilt wird. Dabei wird die Steuer so berechnet, als wärt Ihr schon getrennt, dabei purzeln zwei unterschiedliche Steuerlasten für Euch heraus. Die bilden dann den Schlüssel für die Verteilung der tatsächlich erhaltenen Steuerrückzahlung. Ungefähr klar? Sonst googel mal danach.


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    * Nachtrag: Doch, geht. Man kann auch als Verheiratete getrennte Steuererklärungen abgeben. Aber, wie gesagt, da freut sich nur das Finanzamt. In dem Fall wird nicht nach Splitting-Tabelle, sondern nach der Grundtabelle besteuert, und gemeinsame Freibeträge usw. können nur noch einzeln genutzt werden und sind entsprechend niedriger.

  • Gern.


    Aber warte mal ab, ob noch Korrekturen oder weitere Infos hier kommen.


    Ansonsten rechne es doch einfach mal durch. Vielleicht ist es ja sogar mit der o.g. Lösung so, dass sie dabei mehr bekommt als wenn Ihr getrennt veranlagt. Dann wird sie ja vermutlich Ruhe geben.