Kindesunterhalt, Zahlung an Kinder nach Volljährigkeit

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    nach meiner Scheidung in 2007 habe ich eine notarielle Vereinbarung getroffen, den Kindesunterhalt für meine damals minderjährigen drei Kinder an meine ex-Frau zu bezahlen. Nachdem zwei meiner Kinder zwischenzeitlich volljährig geworden sind, würde ich gerne den Unterhalt direkt an meine Kinder bezahlen. Kann ich dies einseitig tun oder benötige ich das Einverständnis meiner ex-Frau? Weiterhin würde mich interessieren ob, bzw. wie die Ausbildungsvergütung meines ältesten Kindes auf meine Unterhaltsverpflichtung anzurechnen ist. Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

  • Hallo GES,


    bestehen Titel/Jugendamtsurkunden die über den 18. Geburtstag der Kinder hinausgehen?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    es gibt keine Jugendamtsurkunden, es gibt nur die notarielle Vereinbarung, die die Zahlung an meine ex-Frau festlegt. Allerdings ist diese Vereinbarung unbefristet und ohne Kündigungsklausel...

  • Hallo GES,


    Es kommt sicher auf den genauen Wortlaut des Vertrages an. (Geschäftsgrundlage).


    Mit 18 sind beide Elternteile barunterhaltpflichtig.


    Hat deine EX Einkommen ? ca. wie hoch ?


    Was machen die Kinder? Schule ? Ausbildung? eigene Wohnung?


    lg
    edy

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