Unterhalt an nicharbeitende Frau?

  • Bei mir steht jetzt nach 14 Monaten Trennung endlich die Scheidung auch auf dem Papier an.
    Wir verstehen uns gut, alles läuft (erstaunlicherweise) freundschaftlich, nun gehts halt ums Geld.


    Im Moment läuft es so: Ich zahle meiner Ex 600,- monatlich und ich bezahle alles (KiTa, Reiten, Sport, Kleidung, Geburtstagsgeschenke, ...) für meine Tochter, die die Hälfte der Zeit bei ihr und bei mir lebt. Ich kassiere allerdigs auch das Kindergeld.
    Beide Zahlungen habe ich vorgeschlagen und sie sind nie diskutiert worden.
    Nun habe ich Muffensausne, das die Anwältin meiner Frau ihr Flausen in den Kopf setzt.


    Dazu habe ich 2 Fragen:


    1) Muss ich meiner Ex, die nicht arbeitet Unterhalt zahlen? Ich habe gelesen, dass sie dann zum Arbeiten verpflichtet ist?


    2) Muss ich ihr Unterhalt für meine Tochter zahlen? Sie lebt ja 1/2 bei mir.


    Damit ich nicht falsch verstanden werde:
    Ich will sie nicht abzocken, bin weiterhin an einem guten Verhältnis interessiert, auch und vor allem meiner Tochter zu Liebe,
    ABER:
    Ich zahle gerne freiwillig (auch jetzt zahle ich noch so Einiges nebenher und mache sehr großzügige Geschenek), ich möchte das aber aus freien Stücken tun und hätte ein großes Problem damit, wenn ich zahlen müsste!

  • Hallo,


    für die Frage, ob nachehlicher Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, kommt es u.a. darauf an, wie alt das gemeinsame Kind ist.


    Das ist auch bedeutend für die Frage, ob und wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist. (Bei der Höhe kommt es dann auch auf die Einkommenshöhe an.)


    Es sind also nähere Angaben erforderlich.


    M.fr.Gr.

  • - Das Kind ist 6 Jahre alt und kommt im Herbst mit 6 3/4 in die Schule.
    - Das Kind lebt aber zur Hälfte bei mir!
    Da könnte ich ja aufhören zu arbeiten, um mich ganz der Erziehung zu widmen?!
    - Mein Einkommen beträgt 2500,- Netto (mit der jetzigen Steuerklasse als Verheirateter ) und abzüglich der Fahrtkosten zur Arbeit von ca. 250,- und des Auto-Unterhaltes, das ich benötige, um zur Arbeit zu kommen
    - Das Einkommen der Mutter ist 0 (offiziell zumindest)
    Sie hat ein Studium abgebrochen bevor wir uns kennen gelernt haben , ist also ungelernt

  • Hallo,


    bei einem Kind, dass in den Kindergarten geht, ist der Frau eine Teilzeitstelle zumutbar. Ab der Grundschule ist eine Halbzeitstelle zumutbar. Zumutbar, die Frau ist verpflichtet, zu arbeiten, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die das ausschließen. Wenn das Kind sogar nur die hälfte der Zeit bei ihr ist, dann kann sie auch jetzt schon eine Halbzeitstelle annehmen. Wenn du ihr das allerdings nahelegst, könnte es sein, dass sie - wie viele Frauen - sich lieber Vollzeit um das Kind kümmern will. Aber auch dann: ab der Grundschule muss sie mindestens Halbtags arbeiten.


    Für die Tochter musst du Unterhalt zahlen. Wenn die Tochter allerdings die Hälfte der Zeit entsprechend der Vereinbarung mit der Mutter bei dir lebt, dann musst du der Mutter nur die Hälfte des Barunterhalts zahlen.


    Gruss