Anzahl der Unterhaltsberechtigten

  • Ich bin schon immer um 2 Unterhalts-Klassen höher eingestuft, da ich nur für 1 Kind ( und keine Ex-Frau) Unterhalt leiste.
    ( Die Tabelle 2009 legt ja zu Grunde , daß für 1 Ex-Frau und 2 Kinder Unterhalt geleistet werden müsste)

    Bei Familienrecht heute - Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Kindesunterhalt habe ich gelesen, daß ab 2010 für die Tabelle eine Unterhaltspflicht nur noch für
    2 Berechtigte , egal welcher Rang (z.B. Ex-Frau und 1 Kind) zu Grunde gelegt wird.
    Eine Hochstufung um eine Klasse erfolgt dann pro fehlendem Unterhaltsberechtigten.

    Das würde heißen , daß ich nun nicht mehr um 2 Klassen , sondern nur noch eine Klasse hochgestuft würde , oder !?

    Leider wird in der DD-Tabelle , die auf der Homepage des OLG Düsseldorf als pdf verfügbar ist, nicht genau beschrieben, wieviele Unterhaltsberechtigte für die neue Tabelle zu Grunde gelegt werden.


    Woher kommt die Aussage auf dieser Homepage ?:confused:

  • Hallo,


    die Düsseldorfer Tabelle 2010 geht von 2 Unterhaltsverpflichteten aus. Das ergibt sich aus den Anmerkungen der Tabelle, dies ist auch auf der Seite des OLG Düsseldorf beschrieben.


    Und du hast recht. Wenn nur ein unterhaltspflichtiger vorhanden ist, dann gibt es jetzt nur noch eine Höherstufung um einen Tabellenplatz. Allerdings kann sich im Einzelfall auch was anderes ergeben, wenn du z.B. so grade an der Grenze zur nächsten Tabellenstufe bzgl. des Einkommens liegst.


    Gruss