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NUR WER SEINE RECHTE KENNT, KANN SIE AUCH WAHRNEHMEN!

Und: manchmal braucht man Hilfe, um sie auszuüben.

Die Experten unseres unabhängigen und gemeinnützigen Vereins erklären das deutsche Familienrecht des BGB auf einfache Art und Weise.

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt.

Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.

Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.

Neuigkeiten aus dem Familienrecht:

Sorgerecht und Umgangsrecht soll reformiert werden

Reform des Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts

Das deutsche Sorgerecht , Umgangsrecht und Unterhaltsrecht bezogen auf Trennungskinder ist nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Das fordern
Sorgerecht für das Kind bei nicht verheirateten Eltern

Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

In der heutigen Zeit sind nicht längst alle Eltern miteinander verheiratet. Die Frage lautet: wem steht das elterliche Sorgerecht zu?
Sonderbedarf beim Unterhalt

Kindesunterhalt und Sonderbedarf

Der laufende Unterhalt für ein Kind oder für mehrere Kinder richtet sich in aller Regel nach den Sätzen der Düsseldorfer

Familienrecht im BGB

Das Familienrecht enthält die gesetzlichen Grundlagen über die Eheschließung sowie (im Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG) das Eingehen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung, also insbesondere die Scheidung

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Innerhalb dieses besonderen Teils des Familienrechts werden die rechtlichen Auswirkungen der Ehe, das Güterrecht und die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Das BGB enthält auch Vorschriften über das Verlöbnis und den Status eheähnlicher Gemeinschaften.

Das Kindschaftsrecht als Teil des Familienrechts hält Bestimmungen vor über die Abstammung und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption. Das Familiengericht ist die zuständige Instanz, wenn es um Streitigkeiten familienrechtlicher Art geht.

Das gerichtliche Verfahren ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) niedergelegt. Maßgeblich für das Kindesunterhaltsrecht sind darüber hinaus die Regelbetragverordnung und das Unterhaltsvorschussgesetz.

Die neusten Fragen zum Familienrecht:

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Düsseldorfer Tabelle und Co.

Wichtige Bereiche des Familienrechts, insbesondere die Bereiche Unterhalt und Scheidung oder die Düsseldorfer Tabelle, sind jüngst reformiert worden. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Fragen.