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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Unterhalt

Das Unterhaltsrecht in Anspruch und Verpflichtung

Der Unterhalt, der nach dem neuen Unterhaltrecht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu zahlen ist, ist unterschiedlich ausgestaltet während des Bestehens der Ehe, während der Trennungszeit, und nach der Scheidung der Ehe.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhaltsanspruch, der dem Ehegatten nach deer Scheidung zusteht. Er basiert auf unterschiedlichen Tatbeständen.
Unterhalt-Pflege-Erziehung-Kind:
Unterhalt-Alter-Krankheit-Fehlen-Erwerbstätigkeit
Ausbildung
Billigkeit
Unterhalt Höhe
Aufstockungsunterhalt
Ausschluss Unterhaltsanspruch

Trennungsunterhalt

Es handelt sich um den Anspruch, den der Ehepartner während der Trennung, aber noch vor Rechtskraft der Scheidung dem anderen zu gewähren hat. Die Höhe dieses Unterhaltsanspruchs unterscheidet sich vom Ehegattenunterhalt, sie beasiert auf anderen Voraussetzungen.
Voraussetzungen Trennungsunterhalt
Umfang des Trennungsunterhalts
Höhe Trennungsunterhalt

Kindesunterhalt

Er ist ein Unterpunkt des Verwandten-Unterhalts. In der Praxis spielt der dem Kind oder den Kindern zu zahlende Unterhalt vor den Familiengerichten die größte Rolle.

Familienunterhalt

Hierunter versteht man den Unterhalt, der während des intakten Bestehens der Ehe zu leisten ist. Die Ehepartner erbringen ihn durch Arbeit, Geld oder Betreuungsleistungen.