Klage wegen Elementarunterhalt, wie läuft das?

  • Guten Abend,
    ?
    ?Ich habe eben einen Brief von meinem Anwalt gelesen und verstehe einige Ausdrücke nicht. Vielleicht kann einer von euch sie mir erklären, wäre es sehr nett.
    ?Was bedeutet:
    1- Was steckt hinter dem Begriff "Elementarunterhalt"?
    ?2- Was bedeutet der Mehrbedarf?
    ?3- Was heißt das, wenn ein Anwalt zustellungsbevollmächtigt ist?


    ?Es geht um den Kindesunterhalt und um die Zahlung der Kita-Gebühre.
    ?Das Kind wohnt bei mir und geht gelegentlich zu ihrem Vater. Er zahlt unregelmäßig den Kindesunterhalt. Eigentlich nur wenn ich ihm daran erinnere. Mir reicht erstmal hinter zu laufen, deshalb habe ich meinen Anwalt gefragt, was man dagegen tun kann. Seine Antwort war klagen.


    ?Die Situation ist folgende:
    ?Das Kind besucht eine Kita, für die mein Ex erstmal allein die Gebühre bezahlt. Ich möchte aber, dass wir uns dies Gebühren aufteilen. Mein Anwalt hat geschrieben, dass es eine Quotenhaftung berechnet werden muss.
    Ich habe keine Einkommensnachweise von meinem Ex und er lässt sich Zeit dies mitzuteilen. Ich muss deshalb einen Antrag sowohl für den Elementarunterhalt und den Mehrbedarf in Auskunftsstufe stellen.

    ?Was mir noch unklar ist es, wie man die Kosten für einen solchen Verfahren rechnet.


    Vielen Dank für eure Antworte
    ?Morille

  • Hallo Morille,


    google erst mal nach den Begriffen und lies dich ein.


    wenn du die eine oder andere Formulierung nicht vestehts bekommst hier gerne Hilfe.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)