Ehefrau UHP wird arbeitslos

  • Nehmen wir mal an, dass die Ehefrau des UHP arbeitslos wird und eine Abfindung kassiert. Muss die Ehefrau dann ihr Einkommen fiktiv mit der Abfindung monatlich auffüllen, um den Status quo wieder zu erfüllen? Ich würde sagen, nein

    Ich sage auch nein, denn die Abfindung ist Vermögen des Schwiegerkinds und das braucht für den Familienunterhalt nicht eingesetzt werden. Die Herkunft eines Vermögens, egal ob beim Unterhaltspflichtiger oder beim Schwiegerkind, geht das Sozialamts nichts an, darüber muss keinerlei Auskunft erteilt werden