Kindesunterhalt ab 18 - wo kann sich das "Kind" Info`s holen (außer Anwalt)

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum - und auch ganz neu bzw. unerfahren, was Unterhaltsfragen angeht... Ich hoffe, es kann mir jemand einen Ratschlag geben.


    Also: Ich lebe seit etwa 1 Jahr mit meinem Lebensgefährten zusammen. Er ist seit einigen Jahren geschieden und hat zwei Kinder (der Sohn ist 15, die Tochter jetzt 18 Jahre alt.); er und seine Ex-Frau haben ein gemeinsames Sorgerecht für beide Kinder (im Fall der jetzt volljährigen Tochter gehabt). Kurz nach der Trennung hat die Tochter (damals 14 Jahre alt), den Wunsch geäußert, beim Vater zu leben. Dem haben beide Elternteile zugestimmt, und man hat sich außergerichtlich geeinigt, dass jeder Elternteil für das jeweilige Kind finanziell für den Unterhalt aufkommt - obwohl die Ex-Frau als Bundesbeamtin des mittleren Dienstes wesentlich mehr verdient als mein Lebensgefährte, der in der Gastronomie tätig ist.


    Das ist allerdings auch nicht der springende Punkt - ich unterstütze beide (also Vater und Tochter) ebenfalls finanziell; wir sind eine Familie, und da ist das für mich eine Selbstverständlichkeit.


    Jetzt kommen aber zwei Aspekte hinzu: Zum einen beansprucht die Ex-Frau als Beamtin einen Familienzuschlag für die Tochter (ob berechtigt oder nicht sei an anderer Stelle zu klären), von dem sie meint, dass er ausschließlich ihr selbst zusteht und fühlt sich ihrer Tochter in keinster Weise verpflichtet und versucht, auch in finanzieller Hinsicht, möglichst das Beste für sich selber "rauszuschlagen" (aber das ist auch ein anderes Thema....).


    Zum anderen ist die Tochter jetzt volljährig, und wir (bzw. in der Hauptsache ich) finanzieren ihr eine kleine Wohnung in unserer direkten Nähe und bestreiten auch ihren kompletten Unterhalt. Sie geht weiter zur Schule (Berufskolleg mit dem Ziel Fachhochschulreife) und hat auch weiterhin engen Kontakt zu uns.


    Wie gesagt, mein Lebensgefährte hat damals auf eine Festsetzung des Kindesunterhalts (für beide Kinder) verzichtet- ich bin jedoch der Meinung, dass die Tochter als Erwachsene ihren Unterhalt selber einfordern oder ggf. der Mutter gegenüber verzichten müsste (was aus meiner Sicht ein großer Fehler wäre).


    Die lange Vorrede zielt dementsprechend auf die Frage: Wo könnte sich meine Stieftochter genau erkundigen? Beim Jugendamt? Oder sollte sie einen Anwalt kontaktieren? Wie sähe es da mit den Anwaltskosten aus? Welche kostenfreie oder kostengünstige Möglichkeiten gäbe es, entsprechende (rechtsverbindliche) Info`s einzuholen?


    Ich bin ganz ehrlich: Ich musste mich bisher mit solchen Fragen nicht beschäftigen und bin generell der Meinung, dass sich Eltern so lange wie nötig in jeglicher Form um ihre Kinder kümmern müssen. Ich bin kein Pfennigfuchser und möchte genau wie mein Lebensgefährte, dass es beiden Kindern gut geht und sie einen guten Start in ihr weiteres Leben haben. Dafür unterstütze ich meinen Freund und auch seine Kinder gerne. Die Ex-Frau als leibliche Mutter sieht das wohl nicht ganz so wie ich - und feilscht um jeden Cent, um die Familienkasse mit ihrem Lebensgefährten aufzubessern. Und das macht mich sehr ärgerlich. Sie fühlt sich weiterhin vollkommen im Recht und pocht auch auf dieses. Und genau deshalb bin ich der Meinung, dass zum Wohle der Kinder eine verbindliche Regelung getroffen werden muss bzw. die Tochter zumindest die Möglichkeit haben sollte, sich über ihre Rechte zu informieren...


    Entschuldigt bitte alle das lange Posting - ich habe mich hinreißen lassen - ich war in den letzten Tagen so sauer auf die Kindesmutter.... Aus meinem eigenen Leben kenne ich so ein Verhalten nicht...


    Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand einen Rat oder einen Tipp geben kann...

  • Hallo,


    Die Tochter sollte sich zunächst ( möglichst bald) ans Jugendamt wenden.


    JA unterstützen/ beraten junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Hallo,


    Tochter kann aber schon mal die Mutter auffordern ihre Einkünfte


    offenzulegen. Damit wird die Mutter in Verzug gesetzt.
    Ab diesem Datum muss die Mutter dann evtl. rückwirkend zahlen.


    edy

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