Hallo zusammen,
Also ich habe ja im Januar 716 überwiesen, darauf eine Forderung vom Jugendamt bekommen (Kindsmutter sagt, sie hat nur 716 bekommen, Sie zahlen 110 Prozent, und dann mit Aufschlüsselung wie sich der Betrag zusammensetzt). Ich werde zunächst die 716 Euro weiterbezahlen, dazu einen Brief mit Begründung/meiner Berechnung und freundlichem Angebot der Neuberechnung an das JA senden. Dann werden die sich schon melden wenn sie etwas wollen.
Bei mir gibt es ja bisher keinen dynamischen Unterhaltstitel. Ist dann auch ein Antrag an das Jugendamt notwendig, ggf. würde ich den dann noch in meinen Brief mit aufnehmen. Hätte eigentlich gedacht, das wenn noch kein Unterhaltstitel besteht und eine neue Unterhaltsregelung in Kraft tritt, diese dann auch für mich gilt?
Eine Sache ist mir noch aufgefallen. Ich hatte ein bereinigtes Monatseinkommen von 1990 Euro und bei zwei Kindern ca. mindestens 730 Euro Unterhalt, 2016 weiß ich nicht mehr. Wäre ich damit nicht eigentlich unter dem Bedarfskontrollbetrag gewesen und hätte eine Stufe runtergestuft werden müssen? Falls ja, habe ich für die Falschberechnung Ansprüche gegen irgendwen? War vielleicht etwas gutgläubig und habe gedacht Behörden rechnen richtig...:-))