Muss ein Anwalt beim finalen Gerichtstermin anwesend sein, oder reicht ein Jurist?

  • Hi,
    hier sind einige Sachen zu beachten.


    Unterstellt, es handelt sich um ein Verfahren vor dem Familiengericht, bei dem Anwaltszwang herrscht, was ja nicht in allen Verfahren der Fall ist, so der Antrag als Wirksamkeitsvoraussetzung auch mündlich zu stellen. Dies kann nur der zugelassene Anwalt. Auch weitergehende Anträge/Vergleiche können in der mündlichen Verhandlung nur durch einen Anwalt gestellt werden, auch ein Rechtsmittelverzicht kann nur von einem Anwalt erklärt werden. Allerdings muss das Gericht in einer Verhandlung nicht zwingend seine Entscheidung verkünden. Es gibt auch sog. Verkündungstermine, die auf später, also nach der mündlichen Verhandlung gelegt werden. Wenn der Richter z.b. sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen möchte, noch was überprüfen will. Das ist bei anderen Zivilverfahren sogar die Regel. Also, mündliche Verhandlung und Verkündungstermin sind quasi auseinander gezogen. Bei diesen Verkündungsterminen ist in der Regel niemand anwesend, dem Erfordernis der mündlichen Verhandlung ist ja Genüge getan.


    Ich verstehe allerdings den Hintergrund der Frage nicht so ganz.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    abgesehen davon, dass es nicht geht, auch ein Anwalt ist ein "normaler Jurist." Einsparpotential bei einer Scheidung ist dann da, wenn man nicht alles, wirklich alles über Anwälte und Gericht klärt, sich um jedes Häckeldeckchen streitet, man den Gegenstandswert also gering hält. Und, wenn man sich mit dem Demnächst-Ex einig ist, dann kann ja eine der Parteien auf den Anwalt ganz verzichten, kann dann aber auch keine Anträge stellen, einerlei ob mit "normalem Juristen" oder ohne. Nur, die Terminsgebühr ist doch auch nicht so hoch. Dafür kann man sicher sein, optimal vertreten zu sein und aufkommende Probleme im Termin (kommt oft genug vor) auch direkt mit entsprechenden Anträgen/Vergleich auch gleich lösen. Kann preiswerter sein als das Sparen am falschen Ende.


    Herzlichst


    TK