Elternunterhaltspflicht gegenüber nicht leiblichen Vater?

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt liegt:
    Der Sohn ist gegenüber dem pflegebedürftigen Vater unterhaltspflichtig. Erste Prüfung gelaufen und Betrag ermittelt. Dann kam die neue SüdL 2018, darus folgend keine Leistungsfähigkeit mehr und keine Zahlung.
    Jetzt hat der Sohn erfahren (geboren in der Ehe, Eltern mittlerweile geschieden), dass der Vater nicht sein leiblicher Vater sei, was ein Vaterschaftstest bestätigt hat. Eine Aberkennung der Vaterschaft wird nun angestrebt.


    Erlischt damit die Elternunterhaltspflicht, da nicht leiblicher Vater?


    Danke
    Oceanic

  • Erlischt damit die Elternunterhaltspflicht, da nicht leiblicher Vater?


    Wenn gerichtlich die Vaterschaft aberkannt wird, dann könnte rechtlich gesehen tatsächlich die Unterhaltspflicht enden, da das Gesetz von Verwandten in gerader Linie aus geht.


    Und genau damit habe ich auf moralisch-ethischer Ebene erhebliche Probleme.


    Für einen Vater, der mich zwar nicht gezeugt, der mich aber wie sein eigenes Kind großgezogen hat, soll/will ich nicht mehr pflichtig sein?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen