dann frage ich mich ganz ehrlich, was diese Behördenmitarbeiterin mir da erzählt hat.
Behördenmitarbeiter erzählen oft Unsinn. Die Gründe sind wahrscheinlich vielfältig:
1. Unkenntnis
2. Um einen UHP zu verunsichern
3. Um möglichst viel Unterhalt zu generieren.
4. usw. usw.
Deshalb gebe ich immer wieder den Rat:
"Nie persönlich bei der Behörde vor sprechen, nie mit der Behörde telefonieren, alles schriftlich abwickeln und Kopien von allen Schriftstücken anfertigen.
gab sich schon großzügig, dass sie mir überhaupt Auskunft zum Elternunterhalt erteilt, schließlich wäre sie nicht meine Anwältin
In diesem Punkt hat sie recht.
dass ich alles über 1.800 Euro im Monat zur Hälfte für den Pflegefall abgeben müsste
Wenn sie sich bei 1800 EUR auf das bereinigte Einkommen bezogen hat, dann ist das richtig.
dass mein Vermögen über einem Freibetrag von 2.000 Euro für jedes abgeschlossene sozialversicherungspflichtiges Arbeitsjahr (ausgeschlossen Ausbildung) herangezogen wird, um meiner Verpflichtung nachzukommen
Eine solche Aussage ist schlichtweg falsch. Einen statischen Freibetrag von 2000 EUR gibt es nicht. Das hängt von vielen Faktoren ab, u.U. vom Alter, vom Beruf (Beamter, Arbeiter, Selbständig), usw. Ich würde hier einfach mal behaupten, dass bei einem relativ jungen UHP ein Bankvermögen von 50.000 EUR - 100.000 EUR nicht abgegriffen werden könnte. Das heißt jedoch nicht, dass es eine Behörde nicht versuchen könnte, vor einem Gericht würde ein solcher Versuch jedoch scheitern.
Du sagtest... nun Unterhaltspflichtige, die über den 100.000 Euro liegen müssen sich sorgen machen
Von „Sorgen machen“ habe ich nichts geschrieben. Ob man sich bei diesem Einkommen Sorgen machen müsste lasse ich mal dahin gestellt.
doch wenn ich irgendwann höhere Beträge auf dem Konto habe, was dann?
So lange dein Einkommen unter 100.000 EUR liegt, wird dein Vermögen nicht mehr überprüft. Falls es irgendwann einmal diese Grenze überschreiten sollte, dann sollte man rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.