@ Josi,
ich erachte es als überaus schwierig, dir zu helfen.
Du hast es offensichtlich eilig, beantwortest aber Fragen entweder nicht oder nicht vollständig und in der Regel mit viel Zeit dazwischen, so dass man den Fall wieder aus den Augen verliert, neu nachlesen und nachfragen muss.
Diese Frage habe ich schon zwei Mal gestellt und keine Antwort erhalten.
Ist dein Vater in einem Pflegeheim?
Wenn ja, seit wann und weshalb?
Lebt die Mutter noch?
Auch bezüglich deines Ex habe ich indirekt eine Antwort gegeben.
Ich habe geschrieben:
Habt ihr da schon getrennt gelebt?
Wenn ja, dann musstest du keine Angaben zum Ehemann machen.
Du hast geantwortet, dass ihr zum Zeitpunkt der RWA schon in Trennung gelebt habt.
Damit ist diese Sache doch klar und dein Ex-Mann ist raus und fließt nicht in die Berechnung ein.
Insofern ist die Berechnung richtig, zumindest für 2016, falls alle anderen Angaben richtig sind.
Die anderen Jahre durchzuackern fehlt wahrscheinlich die Zeit, da mir noch vieles nicht klar ist.
Vor allem Januar und Februar 2017 ist mir noch völlig unklar.
Aber du hast in deinem ersten Beitrag geschrieben:
Ich habe die Berechnungen durchgesehrn mit meiner Anwältin. Und das erschien logisch.
Wenn es dir logisch erschien, dann zweifelst du die Berechnung ja nicht an und deine Anwältin auch nicht.
Anders als Unikat sehe ich keine Chancen eine Zahlung wegen nicht biologischer Abstammung zu verweigern, denn es gibt nicht nur die biologische Verwandtschaft sondern auch die rechtliche Verwandtschaft. Ein Adoptivkind könnte sich auch nicht auf die fehlende biologische Abstammung berufen und Adoptiveltern müssten Unterhalt auch für ihr Adoptivkind zahlen und könnten sich nicht wegen fehlender biologischer Verwandtschaft heraus reden.
Im Übrigen war scheinbar auch deine Anwältin dieser Meinung. Ich verweise auf folgende Posts:
Diese Anwältin scheint mir suspekt.
Sie hätte gleich erkennen müssen, dass das Anfechten der Vaterschaft nicht erfolgreich sein würde.
Die Anwältin hat das ja auch zu bedenke gegeben. Ebenso wie in der Regel auch nicht das Thema Unterhaltsverweigdrung vom Vater durchgeht.
Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??
Das könnte passieren, ob das SA bei der geschilderten Sachlage gleich klagen würde?? Keine Ahnung??
Ich weiß nicht wie der Sachbearbeiter tickt.
Das kannst du besser beurteilen.
Das Risiko kann dir niemand abnehmen.
Was meint denn deine Rechtsanwältin?
Du könnest das Risiko minimieren, indem du einen Vergleichsvorschlag machst und ihnen gehörig was vor heulst und auf die Tränendrüsen drückst, aber auch gleichzeitig eine Summe in Höhe deines Vergleichsvorschlags überweist. Das vermindert zumindest den Streitwert und du gewinnst etwas Zeit.
Gruß
awi