Beiträge von awi

    Neuen Job hatte ich ab 01.03.2017

    Dann ist die Abfindung als Einkommen für Januar und Februar 2017 anzurechnen.

    Insofern ist die ermittelte Leistungsfähigkeit von je 2655 EUR nicht zu beanstanden.

    Ich komme sogar auf einen etwas höheren Wert.


    Gefordert wird (wahrscheinlich) allerdings nur der ungedeckte Betrag von je

    Zahlbetrag in Euro

    975,24


    Wieso allerdings für Januar und Februar je 2655 EUR gefordert erschließt sich mir nicht

    und monatlich 2655 Euro von 01.01.2017bis 28.02.2017

    Überprüfe noch mal, ob die Zahlen richtig abgeschrieben hast.


    Falls die Zahlen richtig sind gibt es ein gutes Argument die Berechnung anzugreifen, denn sie ist nicht schlüssig.

    Allein für Januar + Februar ergibt sich eine Fehler von über 3000 EUR zu deinen Ungunsten.

    Awi, Jan und Feb. 2017 habe ich Geld aus einem Vergleich bekommen.

    Diese Erklärung ist nicht ausreichend.

    Ich bin doch kein Gedankenleser.


    Was war der Hintergrund des Vergleichs?

    Wieso und Wann wurde das Geld gezahlt?

    Wurde dir gekündigt?

    Nimm dir ein bisschen mehr Zeit für deine Erklärungen und erkläre etwas ausführlicher.

    @ Josi,


    ich erachte es als überaus schwierig, dir zu helfen.


    Du hast es offensichtlich eilig, beantwortest aber Fragen entweder nicht oder nicht vollständig und in der Regel mit viel Zeit dazwischen, so dass man den Fall wieder aus den Augen verliert, neu nachlesen und nachfragen muss.


    Diese Frage habe ich schon zwei Mal gestellt und keine Antwort erhalten.


    Ist dein Vater in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?

    Lebt die Mutter noch?


    Auch bezüglich deines Ex habe ich indirekt eine Antwort gegeben.

    Ich habe geschrieben:


    Habt ihr da schon getrennt gelebt?

    Wenn ja, dann musstest du keine Angaben zum Ehemann machen.

    Du hast geantwortet, dass ihr zum Zeitpunkt der RWA schon in Trennung gelebt habt.

    Damit ist diese Sache doch klar und dein Ex-Mann ist raus und fließt nicht in die Berechnung ein.


    Insofern ist die Berechnung richtig, zumindest für 2016, falls alle anderen Angaben richtig sind.


    Die anderen Jahre durchzuackern fehlt wahrscheinlich die Zeit, da mir noch vieles nicht klar ist.

    Vor allem Januar und Februar 2017 ist mir noch völlig unklar.


    Aber du hast in deinem ersten Beitrag geschrieben:


    Ich habe die Berechnungen durchgesehrn mit meiner Anwältin. Und das erschien logisch.

    Wenn es dir logisch erschien, dann zweifelst du die Berechnung ja nicht an und deine Anwältin auch nicht.


    Anders als Unikat sehe ich keine Chancen eine Zahlung wegen nicht biologischer Abstammung zu verweigern, denn es gibt nicht nur die biologische Verwandtschaft sondern auch die rechtliche Verwandtschaft. Ein Adoptivkind könnte sich auch nicht auf die fehlende biologische Abstammung berufen und Adoptiveltern müssten Unterhalt auch für ihr Adoptivkind zahlen und könnten sich nicht wegen fehlender biologischer Verwandtschaft heraus reden.


    Im Übrigen war scheinbar auch deine Anwältin dieser Meinung. Ich verweise auf folgende Posts:


    Diese Anwältin scheint mir suspekt.

    Sie hätte gleich erkennen müssen, dass das Anfechten der Vaterschaft nicht erfolgreich sein würde.


    Die Anwältin hat das ja auch zu bedenke gegeben. Ebenso wie in der Regel auch nicht das Thema Unterhaltsverweigdrung vom Vater durchgeht.


    Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??

    Das könnte passieren, ob das SA bei der geschilderten Sachlage gleich klagen würde?? Keine Ahnung??

    Ich weiß nicht wie der Sachbearbeiter tickt.

    Das kannst du besser beurteilen.


    Das Risiko kann dir niemand abnehmen.

    Was meint denn deine Rechtsanwältin?


    Du könnest das Risiko minimieren, indem du einen Vergleichsvorschlag machst und ihnen gehörig was vor heulst und auf die Tränendrüsen drückst, aber auch gleichzeitig eine Summe in Höhe deines Vergleichsvorschlags überweist. Das vermindert zumindest den Streitwert und du gewinnst etwas Zeit.


    Gruß

    awi

    Ich finde es auch vollkommen ungerecht, das du für jemand zahlen sollst, der nachweislich nicht dein Vater ist.

    Das sehe ich allerdings anders.

    Immerhin hat dieser Vater ihren Unterhalt zumindest bis zum 18.ten Lebensjahr gesichert.

    Warum er es dann nicht mehr tat, darüber könnte man jetzt spekulieren.

    Vielleicht gab es auf Grund des Geständnisses ein Zerwürfnis und die UHP hat sich von ihm abgewendet.


    Deinen anderen Ausführungen kann ich nur zustimmen.

    Was meinst du denn zum Thema Vergleich? Soll ich mich weigern das zu zahlen bzw. ein Gegenangebot machen?

    Leider ist dein Fall sehr kompliziert, mit vielen verschiedenen Zeitabschnitten.

    Deine Angaben sind nicht so klar, dass ich jetzt schon ein vollständiges Bild habe.

    Wahrscheinlich sind in der Berechnung viele Fehler enthalten, sowohl zu deinen Gunsten als auch vielleicht zu deinen Ungunsten aber auf die Schnelle überblicke ich das nicht.


    Einfach weigern könnte zu einer Klage führen.

    Ein Gegenangebot könnte das zumindest erst mal hinaus zögern.

    Mach einen Versuch und drück auf die Tränendrüse.

    Dann warte ab, wie sie reagieren.



    Ich habe schon einmal gefragt aber leider keine Antwort erhalten:


    Ist er in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?

    Lebt die Mutter noch?

    Ich habe nirgends eine Kilometerpauschale angegeben... Fällt mir gerade auf. Wobei ich ja bis 01.02.2018 mit Homeoffice gearbeitet habe....

    Du hast insofern Glück, dass sie mit einer Pauschale 5% des Netto gerechnet haben, denn das OLG Hamburg gewährt keine Pauschalen:


    10.2.1 Eine Pauschale wird in der Regel nicht gewährt, sondern die berufsbedingten Aufwendungen sind im Einzelnen darzulegen.

    Ebenso wurde die Tatsachewegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist –dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe dasdann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.

    Nicht Wissen wird von keinem Gericht anerkannt.

    Indem du nichts unternommen hast, hast du anerkannt, dass es dein Vater ist.

    Das ist jetzt definitiv zu spät.


    Es käme lediglich eine Minderungdes Unterhaltsanspruchs in Betracht.

    Ich sehe das genau so.

    Hast du denn Beweise, dass er Unterhalt verweigert hat.

    Wäre er in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen?

    Ich habe noch Verständnisfragen.

    Ich möchte das aber Schritt für Schritt durch gehen und mit 2016 anfangen:


    Ich habe schon einem gefragt, aber keine Antwort bekommen:


    Wann kam die RWA?



    Wenn die Zahlen stimmen ist das Ergebnis nicht zu beanstanden.


    Zur Kontrolle:


    Welches OLG ist für dich zuständig?

    Wohnort?


    Zu berufsbedingte Ausgaben:

    Wie kommst du zu deiner Arbeitsstätte?

    Mit dem Pkw?

    Einfache Entfernung?



    Mit welchen Versicherungen kommt man auf 433,28 EUR?

    Bitte mal auflisten.


    Welche Altersvorsorge hast du geltend gemacht?

    Bitte mal erläutern was du angegeben hast.


    Deine Warmmiete betrug also 695 EUR?

    Richtig?


    Warst du 2016 noch verheiratet ?



    Die nachgewiesenen Tilgungsleistungenfür die vermietete Immobilie wurde nunmehr in Form vonAltersvorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt.

    Den Zusammenhang bitte näher erklären:


    Wem gehörte diese Immobilie 2016?

    Wie wurden die Mieteinnahmen berücksichtigt?

    Wie hoch waren die Tilgungsleistungen?


    Am besten noch mal ausführlich beschreiben, wie die Immobilie 2016 berücksichtigt wurde.

    Ich kann das aus der Berechnung nicht entnehmen.

    Soll ich auch die Kosten für die Besuchsfahrten zu meiner Mutter angeben ?

    Ich würde sie angeben.

    Deine Begründung ist doch plausibel.


    Bei einem UHP werden solche Fahrten schon mit der Begründung


    "Die wöchentlichen Besuche dienen dem familiären Zusammenhalt und sind deshalb schützenswert."


    anerkannt. Warum sollte das für die Schwiegertochter nicht gelten?


    Du machst die Fahrten, um dich um sie zu kümmern, da sie vieles (großer Hausputz, Arztbesuche, Behördengänge, usw.) alleine nicht mehr bewältigt.


    ein Sozialamt wird dies aus meiner Sicht nicht anerkennen, es gibt auch kein entsprechendes Urteil

    Wenn jeder gleich den Kopf eingezogen hätte, gäbe es eine Vielzahl von Urteilen nicht, die zu Gunsten des UHP ausgegangen sind.

    Du schreibst selbst immer wieder, dass Urteile nur ein Indiz für eine Denkrichtung und nicht bindend sind.

    Die eigene plausible Argumentation und Überzeugung ist immer noch besser als irgendein Urteil.


    Nenn mir einen stichhaltigen Grund, warum das Einkommen des UHP durch Besuche beim Elternteil bereinigt werden kann, dass Einkommen des Schwiegerkindes im vergleichbaren Fall jedoch nicht. Hat die betagte Mutter des Schwiegerkindes kein Recht auf familiäre Bindung?

    Um einen ersten Eindruck zu erhalten würden ja folgende Angaben genügen, die du dem SHT als Auskunft gegeben hast:


    Bruttoeinkommen =

    Nettoeinkommen =

    Welche Ausgaben hast du geltend gemacht, z.B.


    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

    Warmmiete

    Versicherungen

    Altersvorsorge


    usw.


    Wann kam die RWA?


    Wenn du verheiratet bist, dann das Gleiche für den Partner

    Ich komme nicht mit das sie deinen Vergleichdvorschlag nicvt angenommen haben...

    Sie wollten das, was sie gefordert hatten. Bekommen haben sie nichts. Mein Vorschlag war etwas voreilig, da ich zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung von Elternunterhalt hatte.


    Was meinst du denn mit mehr als einem Schreiben?

    Bei uns gab es zig Schreiben, da ich die Forderung in ihrer Höhe von Anfang an bezweifelte.

    Von Tag zu Tag lernte ich mehr über Elternunterhalt und bekam immer mehr Informationen und hatte wohl schließlich so viele Argumente, dass sie auf gaben und sich nicht mehr rührten.

    Awi, hast du Erfahrungen mit der Reaktion des Sozialamtes in Bezug auf einen Vergleich?

    Ich/meine Frau (sie war die Betroffene) haben vor 11 Jahren einen Vergleichsvorschlag gemacht, 5000 EUR Sofortzahlung und dann 65 EUR monatlich. Gefordert wurden damals 16.500 Sofort und 900 EUR monatlich.

    Ich bin dann auf ein gutes Elternunterhaltsforum gestoßen und habe dann gehofft, sie würden meinen Vorschlag nicht rechtzeitig annehmen.

    Sie haben ihn nicht angenommen.

    Gezahlt haben wir 0 EUR.

    Deshalb kann ich nicht zu einem Vergleichsvorschlag raten, bevor ich alle Fakten kenne.


    Bezogen auf meinem Gehalt. 2700 netto, 1800 Selbstbehalt, 900 Euro davon die Hälfte, oder?

    Das Nettogehalt kann doch bereinigt werden.


    Ich habe die Berechnungen durchgesehrn mit meiner Anwältin. Und das erschien logisch. Sollte ich das nochmal hier einstellen?

    Diese Anwältin scheint mir suspekt.

    Sie hätte gleich erkennen müssen, dass das Anfechten der Vaterschaft nicht erfolgreich sein würde.


    Stell mal die Berechnung ein. Du kannst alle persönlichen Daten schwärzen.

    Gibt es mehr als ein Schreiben?

    Das Sozialamt meinte das ist nicht so relevant, ich hätte das innerhalb von zwei Jahren Anzeigen müssen.

    Das ist richtig. Wenn das Kind selbst die Vaterschaft anficht, beginnt die Anfechtungsfrist mit seiner Volljährigkeit ab dem Zeitpunkt, wenn es von Tatsachen erfährt, die gegen eine Vaterschaft sprechen.


    Auf dieser Schiene wirst du keinen Erfolg haben.


    Ist er in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?


    Ist denn die Berechnung deiner Leistungsfähigkeit richtig?

    Wurde sie überprüft?

    Auf Grund welcher Annahmen wurde eine Leistungsfähigkeit von 450 EUR ermittelt.