Unterhaltsvorschusskasse / Selbständigkeit

  • Hallo zusammen!


    Ich habe einen 12-jährigen Sohn zu dem ich guten Kontakt habe - mehr als jedes 2. Wochenende habe ich ihn bei mir. Auch zu seiner Mutter (meiner Ex-Frau) habe ich ein gutes Verhältnis.


    Leider war ich einige Jahre in Haft - in dieser Zeit ist Unterhalt für meinen Sohn durch die Unterhaltsvorschusskasse an meine Ex-Frau gezahlt worden. Vor der Haftzeit war ich selbständig und habe den Unterhalt selbst bezahlt.


    Nach Entlassung aus der Haft bekam ich für einige Monate Arbeitslosengeld (ALG I). Monatlich circa 1.080,00 Euro - davon bekam ich 880,00 Euro und 200,00 Euro gingen direkt an die Unterhaltsvorschusskasse.


    In Absprache mit meiner Ex-Frau und auch der Bewährungshilfe habe ich mich nun wieder selbständig gemacht in dem Bereich in dem ich bereits jahrelang vor der Haft erfolgreich selbständig war.


    Bedingt durch die Haft habe ich nur sehr geringe Rücklagen (das ist aber für meine Selbständigkeit in der aktuellen Phase nicht weiter von Nachteil). Natürlich habe ich auch keine Kunden mehr, sondern muss diese nun erst "finden". Insofern ist in der aktuellen Phase kaum Umsatz, geschweige denn ein Gewinn, zu verzeichnen.


    Ich gehe davon aus, dass ich momentan monatlich vielleicht 1.000,00 Euro verdiene, wovon ich meine Wohnung, Essen etc. bezahlen muss. Im Grunde genommen bleibt aktuell nichts über.


    Nochmal der Hinweis: Das ist für meine Selbständigkeit kein Problem, da ich diese von zu Hause aus betreibe bzw. direkt vor Ort beim Kunden und somit kaum Ausgaben (bspw. für ein Ladengeschäft; Vorräte etc.) habe; vor der Haft hatte ich in jedem Jahr meiner Selbständigkeit einen 6-stelligen Euro-Umsatz generieren können und konnte davon problemlos alles bezahlen. Und das sollte ab dem nächsten Jahr wieder zu erreichen sein.


    Nun komme ich zu der eigentlichen Thematik weshalb ich hier im Forum diesen Beitrag erstelle:


    Ich erhielt von der Unterhaltsvorschusskasse Post, dass ich doch jetzt, wo der Arbeitslosengeld-Bezug entfallen ist und ich mich selbständig gemacht habe (ich habe diese Infos von mir aus direkt nach Bekanntwerden der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt) sofort monatlich den Betrag der Kasse erstatten soll, den sie meiner Ex-Frau bezahlt.


    Nur ist mir das mangels Einnahmen noch nicht möglich! Ich gehe - auch in Absprache mit meiner Ex-Frau und der Bewährungshilfe - davon aus, dass ich ab ca. Januar 2019 wieder vollumfänglich monatlich alleine den Unterhalt bezahlen kann. Nur halt nicht aktuell und in den nächsten circa drei Monaten.


    Wie soll ich mich gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse verhalten? Welche Freibeträge gibt es bis zu denen ich nicht zahlen muss? Was muss ich beachten? Ich habe von der ganzen Thematik keine Ahnung - auch weil es für mich selbstverständlich ist, dass ich selbst für den Unterhalt aufkomme und bedingt durch die Haft in Situationen gekommen bin, von denen ich nie gedacht hätte, das ich da reingerate. Auch setze ich natürlich alles daran, so schnell wie möglich an Kunden zu kommen um entsprechend wieder Umsatz und Gewinn zu erzielen. Ausgabenseitig schränke ich mich auf das Nötigste ein.


    Ich würde mich freuen, ein paar Tipps und Anregungen zu dieser Thematik von Euch zu bekommen. Vielen Dank!

  • Hallo,


    Es kommt m.E. auf die finanziellen Möglichkeiten deiner EX an.


    Vielleicht kannst du mit ihr vereinbaren dass du in 3 Monaten die aufgelaufenen Schulden


    nach deinen Möglichkeiten zurück zahlst`?


    Ist der Unterhaltsvorschuss bereits voll erschöpft?


    Evtl. solltest du mal einen Termin mit der UVG-Kasse ausmachen


    edy

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