Elternunterhalt, abzugsfähige Kosten!

  • Hallo zusammen,


    habe nun endlich eine Aufrechnung vom SA erhalten. Nach endlich 11 Monaten.

    Nun steht dort:


    die Unterhaltsprüfung hat ergeben, dass wir Sie für fähig halten, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag

    ab 01.04.2019 in Höhe von 203 Eur und

    ab 01.05.2019 in Höhe von 153 Eur und

    ab 01.01.2020 in Höhe von 0 Eur

    zu leisten


    Vorab erhalten Sie eine Kopie der Unterhaltsberechnungen.


    Dabei war noch eine Aufrechnung für April 2019 und eine von Mai-Dez 2019. Habe erst ab Mai mit einer Altersvorsorge begonnen, das ist der einzige Unterschied.

    Es steht dort: dass ich nun 4 Wochen Zeit habe, Einwände dagegen vorzulegen.


    Ich bin froh, dass es nun ein Ende hat. Allerdings, habe ich mir das anders vorgestellt. Habe gedacht es wäre wie eine Rechnung. Bitte bezahlen Sie bis .... folgenden Gesamtbeitrag auf folgende Bankverbindung. Aber war nur die Einzelaufrechnung wie oben angegeben und keinerlei Bankverbindungen dabei.

    Kommt die Info noch, oder muss ich dort anrufen? Will endlich abschliessen, will nicht noch streiten. Die 11 Monate waren belastend genug.


    Herzliche Grüße

  • Hallo Adre,


    wenn du mit der Berechnung leben kannst, dann schreibe an den Absender, das du keine Einwände gegen die Berechnung hast.

    Bitte darum, dir eine Bankverbindung, einen Zahlungsgrund (Vorgandsnummer etc.) mitzuteilen und auch den Gesamtbetrag, so du ihn als Ganzes einmalig zahlen willst, mitzuteilen.

    Du kannst ja auch rechnen und wenn du es in Raten zahlen willst einen Vorschlag unterbreiten, denn nicht jeder hat mal gleich 1427€ zur Hand.

    Hier wären wohl drei Raten vom Amt zu akzeptieren.

    Ich würde es schriftlich machen, da hast du dann auch einen klaren Beleg.


    VG frase

  • Hallo Adre,

    Vorab erhalten Sie eine Kopie der Unterhaltsberechnungen.

    Es steht dort: dass ich nun 4 Wochen Zeit habe, Einwände dagegen vorzulegen.

    Wenn du nicht mit dem Amt kommunizieren möchtest, was ja vollkommen richtig war und ist, werden die sicher nach den 4 Wochen die Rechnung/ Zahlungsaufforderung mit allen nötigen Daten schicken. Da du aber die Berechnung anerkennst und die Sache erledigen willst, ist die Einspruchs/Prüfungsfrist ja eigentlich egal. Nur das Amt müsste von deiner Zustimmung Kenntnis bekommen um den nächsten Schritt zu gehen.


    VG frase