Kinderunterhalt nach abgeschlossener Ausbildung

  • Hallo und guten Abend,


    ich habe eine Frage zum Thema Kinderunterhalt


    Mein Sohn, 19, macht im Moment (in BaWü) eine Ausbildung zum Fitness-Kaufmann, er befindet sich in den Abschlussprüfungen. Wir haben quasi keinen Kontakt seit 1,5 Jahren. Nun haben wir zum ersten Mal wieder telefoniert und er signalisierte mir, dass er nach der Ausbildung ab September diesen Jahres zur Schule gehen wird und das Abitur nachholen will, denn er möchte anschließend ein Duales Studium beim Zoll in Münster machen.


    1. Unterhalt musste ich seitdem er volljährig ist nicht mehr bezahlen (da ja ab Volljährigkeit seine Ausbildungsvergütung mit in die Berechnung fiel), ich bezahle derzeit nur noch Unterhalt für die jüngere Tochter

    2. Vor der Ausbildung zum Fitnesskaufmann hatte er Pläne Lehrer zu werden und begann damals die Schule um Mittlere Reife zu erlangen und wollte danach das Abitur machen - schon die Mittlere Reife brach er ab (es war ihm zu schwer, zu anstrengend, er hatte keine Lust, o. ä., ich erfuhr damals erst später vom Abbruch der Schule und von der Umentscheidung zur Ausbildung zum Fitness-Kauffmann)

    3. Abitur macht er ja nur, um dann die Zoll-Ausbildung zu machen. Muss ich dann für die Zeit (2 Jahre für Abitur) Unterhalt bezahlen? Die erste Ausbildung ist ja beendet, und er könnte für seinen Lebensunterhalt in seinem erlangten Beruf sorgen.

    4. Ist Abitur + neue Ausbildung dann zusammen als Zweitausbildung zu betrachten? Muss ich also für die Zeit für erlangen des Abiturs und der Zoll-Ausbildung Unterhalt bezahlen? Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den beiden Berufsbildern. Und der Zusammenhang müsste ja gegeben sein?

    5. Selbst wenn der Zusammenhang irgendwie gegeben wäre, ist es nicht erforderlich, dass der gewünschte Weg schon früh erkennbar hätte sein sollen und ich informiert werden hätte sollen? (schon über den ganzen Ausbildungsverlauf, Zeugnisse etc. bin ich nie in Kenntnis gesetzt worden, leider.)

    6. Hat Bafög hier irgendeinen Stellenwert? Eltern-abhängiges oder Eltern-unabhägiges Bafög? Oder mit Nebeneinkünften von ihm? Wie zählt Einkommen der Mutter dazu? (während Abitur wird er bei Mutter wohnen, danach in Münster)

    7. Was wäre mit dem Unterhalt wenn er während der Zeit für das Abitur irgendwann wieder die Schule abbricht? Wie ist hier die Situation? Was, wenn ich es nicht erfahre o. ä.?


    Ich weiss, es sind viele Fragen, aber ich bin beunruhigt. Vielleicht kann mir jmd. ein paar Fragen beantworten?


    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    Ein Vater

  • Hallo,


    Unterhalt steht ihm i.d.R nur für die erste abgeschlossene Ausbildung zu.


    Eine bessere Qualifikation müsste auf die erste Stufe aufbauen, dies alles müsste vorher besprochen

    worden sein.


    Auch die Mutter ist dem Grunde nach Unterhaltspflichtig.


    Bei Studium ist BAFöG vorrangig zu beantragen,und wird voll auf den Bedarf angerechnet.


    edy

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  • Hi Edy,


    danke für die Antworten


    1. ja, das weiss ich - aber zwischen den beiden genannten Berufen steht doch aber kein Zusammenhang, oder? Wie eindeutig muss der Zusammenhang erkennbar sein? Wie muss der Zusammenhang bewiesen werden?

    2. Wie lange vorher müssten die neuen Pläne den Eltern bekannt gegeben werden?

    3. Mutter unterhaltspflichtig? Bafög? wenn er zu Hause wohnt?

    4. Zählt das Abitur nach der Ausbildung definitiv zum zweiten Ausbildungsweg?


    Viele Grüße vom fragenden Vater

  • Hallo,


    nein ich sehe da auch keinen Zusammenhang zwischen den beiden Ausbildungen.


    Mutter ist unterhaltspflichtig ( wegen der Berechnung), Mutter kann dann Geld für Kost+Logis verlangen.


    Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.


    BAFöG wird es bei Abitur nicht geben ( falsch gelesen).


    edy

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